Kategorie Diskussion:Anzeigepflichtige Tierseuche

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Der Gesetzgeber unterscheidet im Tierseuchengesetz ganz klar zwischen anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen. Bis auf die Hasenpest (Tularämie) sind die aufgeführten Krankheiten anzeigepflichtig! Dies bedeutet, dass der eine weitere Kategorie mit meldepflichtigen Tierkrankheiten eingeführt werden muss.