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Gastarbeiter

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Der Begriff Gastarbeiter wurde in den 1960er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland geprägt. In der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und der sog. Vollbeschäftigung mangelte es an Arbeitnehmern für gering qualifizierte Tätigkeiten, vor allem in der Montan- und Automobilindustrie, Stadt- und Gebäudereinigung und für andere arbeitsintensive Tätigkeiten. Für diese wurden im europäischen Ausland seit 1955 mit Hilfe von Anwerbebüros und begleitet von bilateralen Anwerbeabkommen vor allem männliche Arbeitsmigranten angeworben. 1964 wird in der Bundesrepublik der offiziell einmillionste Gastarbeiter begrüßt (Er bekam zur Begrüßung ein Moped geschenkt).

Der Begriff Gastarbeiter suggeriert einen vorübergehenden Aufenthalt im Gastland aus einem bestimmten Grund (Arbeit) und blendet damit soziale und kulturelle Aspekte aus. Die ersten Menschen, die als Gastarbeiter in dieser Zeit angeworben wurde, kamen aus Italien, Spanien, Portugal und Jugoslawien, später auch aus Griechenland und insbesondere aus der Türkei. Im Gegensatz zur Anwerbung von Arbeitern für Zechen während der Industrialisierung im Ruhrgebiet bestand weder die Absicht, den Menschen eine neue Heimat zu geben, noch hatten die Gastarbeiter in der Regel die Absicht, sich dauerhaft eine neue Heimat in Deutschland zu suchen.

In der DDR gab es "Gastarbeiter" aus Vietnam (Textilindustrie), Kuba, Angola und Mocambique, die einen Facharbeiterabschluß erlangten, die ineffektive DDR-Wirtschaft mit ihrem chronischen Arbeitskräftemangel unterstützen sollten und nach dem Ende ihrer Delegierung wieder in ihren Entsendeländern qualifiziert arbeiten sollten. Der Begriff Gastarbeiter war in der DDR unüblich, stattdessen wurde von Vertragsarbeitern gesprochen.

Folgen

Bereits Anfang der 1970er Jahre zeigte sich, dass die ursprüngliche Annahme des Aufenthaltes für eine begrenzte Zeit nicht mehr zutraf. Durch Gesetze wurde der Nachzug von Familienangehörigen geregelt und auch von vielen ehemaligen Gastarbeitern genutzt. 1973 erfolgte ein Anwerbestopp von Gastarbeitern. Dadurch wurde die Bundesrepublik Deutschland de facto zu einem Einwanderungsland, wenngleich dies bis Ende der 1990er Jahre von allen bundesdeutschen Regierungen wenn nicht bestritten, so doch zumindest ignoriert wurde und eine aktive Integrationspolitik nicht gewünscht war.

Insbesondere bei ehemaligen Gastarbeitern aus dem islamischen Raum wird eine Abschottung in so genannte Parallelgesellschaften befürchtet.

Mittlerweile ist der Begriff Gastarbeiter für die ursprünglich Gemeinten nicht mehr zutreffend und kaum noch gebräuchlich. Stattdessen wird von ausländischen Mitbürgern gesprochen, ungeachtet dessen, ob sie deutsche Staatsbürger sind. Gastarbeiter im eigentlichen Wortsinn kommen mittlerweile aus osteuropäischen Ländern, wie Polen, Russland oder Indien.

Siehe auch