Südtiroler Landtag

gesetzgebende Volksvertretung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. November 2005 um 21:51 Uhr durch Emes (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Südtiroler Landtag ist das Parlament des Landes Südtirol, dessen Gebiet mit jenem der Verwaltungseinheit der 'Autonomen Provinz Bozen - Südtirol' deckungsgleich ist. Der Landtag übt die gesetzgeberische Tätigkeit aus und ist für die Kontrolle der Landesregierung in der Ausübung ihrer Zuständigkeiten verantwortlich.

Aufgrund der besonderen Kompetenzen, die das Autonomiestatut dem Land verliehen hat, sind die Befugnisse und die Gebiete, auf die der Südtiroler Landtag seine Arbeit ausdehnt, vielfältig und zahlreich.

Der Landtag besteht aus 35 Sitzen, die Landtagsabgeordneten werden alle 5 Jahre in sogenannten Landtagswahlen ermittelt. Die Landtagsabgeordneten sind gleichzeitig Mitglieder des übergeordneten, aber mit weniger Zuständigkeiten ausgestatteten Regionalrates der Region Trentino-Südtirol.

Derzeit ist der Landtag wie folgt zusammengesetzt: