Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

Fusion der ostdeutschen Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland
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Die im März 1990 begonnenen gemeinsamen Verhandlungen der neuen DDR-Führung unter Lothar de Maizière und der Kohl-Regierung führten u.a. zur Unterzeichnung eines Vertrags über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR am 18. Mai 1990, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat.


Wirtschaftsunion

Die Wirtschaftsunion legte in der DDR eine Reihe von Bestimmungen fest, wie sie in der BRD bereits Bestand hatten. So wurde die kommunistische Zentralverwaltungswirtschaft durch eine soziale Marktwirtschaft ersetzt und die bis dahin bestehenden VEBs wurden der Treuhandanstalt übergeben. Nun bestand die Möglichkeit, durch privates Kapital einen freien Markt zu formen, der sich durch freie Preisbildung und Angebot und Nachfrage selbst regulieren konnte. Es wurden außerdem gesetzliche Regelungen des bundesdeutschen Arbeits- und Wirtschaftsrechtes übernommen und so rückten die beiden deutschen Staaten immer mehr zusammen.

Die Wirtschaftsreform sollte für die DDR allerdings einem wirtschaftlichen Desaster gleichkommen, denn durch die Öffnung des Marktes wurden die DDR-Kaufhallen mit Waren aus der Bundesrepublik überflutet - zu Lasten der heimischen Produkte. Die Industrie fand für ihre Güter keinen Abnehmer mehr und so stagnierte die Wirtschaft nach der Währungsreform um mehr als die Hälfte.

Die Wirtschaft der DDR erwies sich als viel zu schwerfällig, marode und international nicht wettbewerbsfähig und von Seiten der BRD mussten eine Reihe von Subventionen gezahlt werden, die den DDR-Haushalt ausgleichen sollten.

Sozialunion

Die Sozialunion umfasste eine Umstrukturierung der sozialen Gegebenheiten der DDR nach dem Vorbild der BRD. Die bestehende Sozialversicherung in der DDR wurde aufgespaltet in Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung und für Arbeitslosengeld und die Rentenkasse wurde eine Anschubfinanzierung eingeführt.

In der DDR wurde nun nach westdeutschem Arbeitsrecht gearbeitet, was Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, Arbeitskampfrecht, Mitbestimmung und Kündigungsschutz beinhaltete.

Währungsunion

Die Währungsunion stellte für die meisten DDR-Bürger den größten Einschnitt dar, da sie nun DM in ihren Händen hielten.

Der Umtauschkurs wurde speziell gestaffelt und variierte je nach Alter und Gegebenheit. So durften Bürger ab 60 Jahren bis zu 6000, Erwachsene bis zu 4000 und Kinder bis zu 2000 DDR-Mark zum Kurs von 1:1 umtauschen. Der Rest wurde zum Kurs 2:1 gewechselt.

Sparguthaben sowie Schulden wurden ebenfalls halbiert - Löhne, Gehälter und Mieten blieben aber zum Kurs 1:1 bestehen.

Um Missbrauch an der Währungsreform von vornherein auszuschließen, wurde die Deutsche Bundesbank als alleinige Währungs- und Notenbank bestimmt.