Wertpapier

Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft, das nur gegen Vorlage derselben geltend gemacht werden kann
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. November 2002 um 01:44 Uhr durch WojPob~dewiki (Diskussion | Beiträge) (pl:). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, z.B. das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig.

Im engeren Sinne bezeichnet man oft Effekten als Wertpapiere, also etwa Aktien, Anteilscheine oder Schuldverschreibungen. Wertpapiere sind aber auch z.B. Banknoten, Schecks oder Wechsel.