Wertpapier
Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft, das nur gegen Vorlage derselben geltend gemacht werden kann
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, z.B. das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig.
Im engeren Sinne bezeichnet man oft Effekten als Wertpapiere, also etwa Aktien, Anteilscheine oder Schuldverschreibungen. Wertpapiere sind aber auch z.B. Banknoten, Schecks oder Wechsel.