Schwangerschaftsabbruch
absichtliche vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft, die das Ungeborene gewolltermaßen nicht überlebt
auch Abtreibung. Der Embryo wird beim Schwangerschaftsabbruch aus dem Mutterleib entfernt. Da er zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsabruchs nicht selbstständig lebensfähig ist, stirbt er dabei.
Der Schwangerschaftsabbruch ist rechtswidrig, aber nach heutigem Recht in Deutschland straffei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat.
Besonders die römisch-katholische Kirche lehnt die Abtreibung generell ab, weil sie sie als Mord an dem ungeborenen Kind begreift.