Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine Mittelbehörde der Bundes- und Landesfinanzverwaltung in Deutschland.
Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter, Hauptzollämter und Staatliche Hochbauämter in ihrem Zuständigkeitsbereich als ihr nachgeordnete Ämter. Die Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung (mit den Bundesforst- und den Bundesvermögensämtern) wurden durch Gesetz zum 1. Januar 2005 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen.
Übergeordnete Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen und / oder das Landesfinanzministerium (bzw. der Senator für Finanzen) des jeweiligen Bundeslandes. Im Zuge der Verschlankung des Verwaltung wurden in einigen Bundesländern (beispielsweise Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern) die Landesabteilungen der Oberfinanzdirektionen aufgelöst und deren Aufgabengebiete direkt in die jeweilige Landesfinanzverwaltung eingegliedert.
Landesabteilungen (d.h. Besitz- und Verkehrsteuerabteilungen, die für die Leitung der Finanzämter zuständig sind) gibt es bei folgenden OFD'en:
Baden-Württemberg: Karlsruhe (OFD Stuttgart wurde zum 1. Januar 2005 aufgelöst)
Nordrhein-Westfalen: Düsseldorf und Münster (Westfalen)
Bundesseitig gibt es Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen (zuständig für die Leitung der Hauptzollämter) bei der
OFD Chemnitz, Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung in Dresden, zuständig für Sachsen und Thüringen
OFD Cottbus (Sitz der OFD: Potsdam ), zuständig für Berlin und Brandenburg
OFD Hamburg, zuständig für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
OFD Hannover, zuständig für Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt
OFD Karlsruhe, Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung in Freiburg im Breisgau, zuständig für Baden-Württemberg
OFD Koblenz, Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung in Neustadt an der Weinstraße, zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland
OFD Köln, zuständig für Nordrhein-Westfalen