Ortstafel
Ein Ortsschild (Deutschland) oder eine Ortstafel (Österreich), auch Ortstafelschild, bezeichnet den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und ist meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets aufgestellt. Die Ortsschilder informieren zum einen über den Ortsnamen, außerdem sind sie in den meisten Ländern als Verkehrszeichen ein wesentlicher Bestandteil des Straßenverkehrsrechts, beispielsweise für den Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Dementsprechend gibt es dann ein Ortsendeschild, das das Ende der Ortschaft anzeigt und Beschränkungen wieder aufhebt. Oftmals beginnt und endet die Unterhaltungslast für eine Straße auch am Ortsschild / an der Ortstafel.
Deutschland
In Deutschland gibt es gemäß der Straßenverkehrsordnung Ortsschilder (gelb mit schwarzer Schrift) und Ortshinweistafeln (grün mit gelber Schrift).
Ortsschilder in Deutschland sind nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO die Verkehrszeichen 310 und 311 (die rechtlich korrekte Bezeichnung lautet Ortstafel). Sie sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet.
Ortshinweistafeln (Zeichen 385 nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) sind grüne Ortsschilder mit gelber Inschrift und gelbem Rand. Sie dienen als Richtzeichen der Unterrichtung über Namen von Ortschaften, wenn keine Ortsschilder aufgestellt sind. Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, dürfen solche Orte nicht mit einem Ortsschild ausgestattet werden. Um dennoch über den Ortsnamen zu informieren, kann eine Ortshinweistafel verwendet werden. Das tritt zumeist nur bei Orten auf, die kleiner als ein Dorf sind. Analog der im süddeutschen Raum genutzten Bezeichnung Weiler wird dieses Verkehrszeichen dort häufig als „Weilerschild“ bezeichnet.
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Genormtes Ortsschild, das als Beispiel in der StVO dient. Zeichen 310 der StVO „Ortseingang“ Wilster
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Genormtes Ortsschild, das als Beispiel in der StVO dient. Zeichen 311 der StVO „Ortsausgang“ Wilster Richtung Schotten (Entfernung: 6 km)
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Ortshinweistafel nach StVO Zeichen 385 (Deutschland)
Österreich
Die österreichische StVO kennt nur die Bezeichnung Ortstafel § 53/17a[1] („Ortsanfangtafel“), und Ortsende § 53/17b[1] („Ortsendetafel“). Es handelt sich um Hinweiszeichen. Anders als in Deutschland werden dadurch z. B. festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkungen über 50 km/h nicht automatisch außer Kraft gesetzt und gelten auch innerhalb des Ortsgebietes, bis sie aufgehoben werden.
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StVZVO Hinweiszeichen 17a: Beginn (hier: Bregenz)
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StVZVO Hinweiszeichen 17b: Ende (hier: Bregenz)
Schweiz und Liechtenstein
Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich haben Ortstafeln in der Schweiz und in Liechtenstein keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit. Hinweisgebend sind Ortstafeln insofern, ob man sich auf einer Hauptstrasse (blaue Ortstafeln) oder Nebenstrasse (weiße Ortstafeln) befindet. Dazu ist in der Regel oberhalb der Ortstafel ein Schild mit dem Hinweis „50 km/h generell“ angebracht. Ortstafeln heissen in der Signalisationsverordung Ortschaftstafeln, sie signalisieren Ortschaften im umgangssprachlichen, jedoch nicht im postalischen Sinn[2]
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Ortsbeginn auf Hauptstrassen, zweisprachig, Schweiz
Belgien
In Belgien stehen am Ortseingang weiße Ortstafeln mit schwarzer Umrandung. Darauf befindet sich in schwarz entweder nur der Ortsname oder zusätzlich eine Silhouette eines Ortes. Die Größe und Ausrichtung des Schildes kann variieren. Ab diesem Verkehrszeichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Siedlungen oder dünn besiedelte Orte werden durch eine gelbe Ortstafel mit rotem Rand gekennzeichnet, auf denen in schwarzer Schrift der Ortsname steht. Diese Schilder haben rein informativen Charakter und keinerlei Einfluss auf die Verkehrsregeln. Es gibt auch Fälle, in denen bereits innerhalb eines Ortes eine weiße Ortstafel mit schwarzer Umrandung steht, die ohne Ortsnamen lediglich eine Ortssilhouette zeigt. Hier gilt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Bei beiden Ortsschildern steht unter dem Ortsnamen in kleinerer Schrift der Name der Gemeinde, zu der der Ort gehört, falls er nicht eigenständig ist. Das Ortsende wird durch ein entsprechendes Schild angezeigt, über das diagonal von links unten nach rechts oben ein roter Balken verläuft.
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Büllingen
Ortsteil Mürringen -
Stadt Eupen
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Waimes
Ortsteil Robertville -
Jalhay
Italien
Die Ortsschilder in Italien sind weiß mit schwarzem Rand, ab dieser Tafel gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Größe der Tafel variiert je nach Länge des Ortsnamens, bei langen Namen werden Zusätze in die zweiten Zeile geschrieben, der Ortsname wird immer in Großbuchstaben angeschrieben. Die Schilder, die das Ortsende anzeigen, sind diagonal von links unten nach rechts oben durch einen roten Balken durchgestrichen und stehen ebenfalls am rechten Straßenrand. In Italien gibt es zahlreiche Regionen mit zweisprachigen und sogar dreisprachigen Ortstafeln: Trentino-Südtirol (deutsch-italienisch, deutsch-italienisch-ladinisch), Friaul (italienisch-friaulisch, italienisch-friaulisch-ladinisch), Aostatal (französisch-italienisch), Sardinien (italienisch-sardisch)
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San Giovanni, Ortsbeginn
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San Giovanni, Ortsende
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Manzano (italienisch-friaulisch)
Polen
Die Ortsschilder in Polen sind grün mit weißem Rand und dienen nur zur Information. Geschlossene Ortschaften (mit Geschwindigkeitsbegrenzung) werden zusätzlich mit weißen Tafeln mit einem Umriss einer Ortschaft gekennzeichnet. Es gibt einige Regionen mit zweisprachigen Ortstafeln: Oberschlesien (polnisch-deutsch), Pommerellen (polnisch-kaschubisch), Galizien (polnisch-lemkisch) und Sudauen (polnisch-litauisch)
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Góra Świętej Anny / Sankt Annaberg (polnisch-deutsch)
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Izbicko / Stubendorf (polnisch-deutsch)
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Leśnica / Leschnitz (polnisch-deutsch)
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Walidrogi / Schulenburg (polnisch-deutsch)
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Bielanka / Білянка (polnisch-lemkisch)
Slowenien
Die Ortsschilder in der Republik Slowenien sind gelb mit schwarzem Rand. Die Größe variiert je nach Länge des Ortsnamens. Besteht der Ortsname aus mehreren Wörtern, so werden die Zusätze meist in eine zweite Zeile geschrieben. Ab diesem Verkehrszeichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Ortsschilder, die das Ortsende anzeigen, haben dasselbe Aussehen, wobei der Ortsname durch einen sechsfach geteilten roten Balken durchgestrichen ist. Ortanfangs- und Ortsendeschilder stehen jeweils am rechten Straßenrand. Zweisprachige Ortsstafeln stehen in der Region Prekmurje an der ungarischen Grenze (slowenisch-ungarisch) sowie im Küstengebiet (slowenisch-italienisch).
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Šalovci, Ortsbeginn
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Šalovci, Ortsende
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Bistrica pri Tržiču
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Hodoš
(slowenisch-ungarisch)
Tschechien
In der Tschechischen Republik sind die Ortsschilder weiß und schwarz umrandet. Die Größe kann je nach Länge des Ortsnamens variieren, der Ortsname wird immer in Großbuchstaben geschrieben. Besteht ein Ortsname aus mehreren Wörtern (Ústí nad Labem, České Budějovice), wird der Name fast immer in zwei Zeilen angeschrieben. Ab diesem Verkehrszeichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Ortsschilder, die das Ortsende anzeigen, haben dasselbe Aussehen, der Ortsname ist mit einem von links unten nach rechts oben verlaufenden roten Schrägbalken durchgestrichen. Diese Schilder stehen immer auf der rechten Seite (im Gegensatz zu z. B. Österreich). Zweisprachige Ortstafeln gibt es in Tschechien nicht.
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Prostředkovice, Ortsbeginn
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Prostředkovice, Ortsende
Ortstafeln einiger europäischer Hauptstädte
Die Ortstafeln von Hauptstädten folgen in sehr vielen Fällen denselben Regeln wie jene der übrigen Städte und Ortschaften in ihren Ländern und haben auch dasselbe Aussehen und Format (z. B. Wien, Berlin, Bern, Paris, Stockholm). Einige Hauptstädte bilden davon jedoch eine Ausnahme. Meist sind das Länder, in denen es eine "Hauptstadtregion", bestehend aus mehreren politischen Gemeinden gibt und die Gemeinde, die den eigentlichen Namen der Hauptstadt trägt, nur den innersten Teil der Stadt bildet (City of London, Gemeinde Brüssel). In diesen Fällen gibt es
- entweder gar kein Ortsschild (z. B. London, Dublin)
- oder eine „Ortstafel“ für die Hauptstadtregion (z. B. Brüssel, Madrid), die dann auch meist ein anderes Aussehen hat als die übrigen Ortstafeln, da diese nur informativen Charakter haben und keine verkehrsrechtlichen Folgen mit sich ziehen. In diesen Fällen fehlt die Ortstafel jedoch meist nur in der das Zentrum bildenden Gemeinde, denn die anderen Gemeinden haben Ortsschilder (so haben Ixelles oder Watermael-Boitsfort zwar Ortsschilder, die Gemeinde Brüssel jedoch nicht).
Eine Ausnahme bildet die französische Hauptstadt: Die Hauptstadtregion Paris (Île de France) besteht zwar aus mehreren politischen Gemeinden und sogar Départements, der innerste Kern von Paris, die Gemeinde „Ville de Paris“ hat jedoch Ortsschilder, die dasselbe Aussehen haben wie alle anderen Ortstafeln in Frankreich und genau an den Gemeindegrenzen (also mitten im verbauten Stadtgebiet) aufgestellt sind. Andere Hauptstädte wiederum bestehen zwar nur aus einer politischen Gemeinde und man kann von keiner Hauptstadtregion sprechen, ihre Ortstafeln unterscheiden sich jedoch trotzdem von den übrigen landesüblichen Ortsschildern beziehungsweise beinhalten Zusatzinformation, um sich abzuheben (z. B. Tallinn durch die übermäßige Größe der Tafel; Nikosia oder Oslo mit dem Zusatz „Willkommen in …“ oder Prag mit dem Zusatz „Hauptstadt“).
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Amsterdam (Niederlande)
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Andorra la Vella (Andorra)
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Athen (Griechenland)
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Belgrad (Serbien)
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Berlin (Deutschland)
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Bern (Schweiz)
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Bratislava (Slowakei)
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Brüssel (Belgien)
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Budapest (Ungarn)
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Helsinki (Finnland)
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Ljubljana (Slowenien)
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Luxemburg (Luxemburg)
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Madrid (Spanien)
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Monaco (Monaco)
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Nikosia (Zypern)
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Oslo (Norwegen)
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Paris (Frankreich)
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Prag (Tschechien)
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Riga (Lettland)
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San Marino (San Marino)
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Stockholm (Schweden)
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Tallinn (Estland)
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Vaduz (Liechtenstein)
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Valletta (Malta)
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Warschau (Polen)
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Wien (Österreich)
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Zagreb (Kroatien)