Als Autonomie (altgriechisch αὐτονομία, autonomía, „sich selbst Gesetze gebend, Eigengesetzlichkeit, selbstständig“, aus αὐτός, autos, „selbst“ und νόμος, nomos, „Gesetz“) bezeichnet man den Zustand der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit. Ihr Gegenteil ist die Heteronomie.

Diese Seite wird im Sinne der Richtlinien für Begriffsklärungen auf der Diskussionsseite des Wikiprojektes Begriffsklärungsseiten diskutiert. Hilf mit, die Mängel zu beseitigen, und beteilige dich an der Diskussion! Hinweise zur Überarbeitung: Formatvorlage und FAQ.
Näheres
Autonomie ist somit ein rechtlicher, politischer und sozialwissenschaftlicher Begriff, der in vielen Wissenschaften wie beispielsweise dem Völkerrecht, der Politikwissenschaft, Soziologie, Psychologie, oder Sozialen Arbeit verwendet wird. Soziologisch bestimmt sie Max Weber folgendermaßen: „Autonomie bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie, die Ordnung des Verbands durch Außenstehende gesetzt wird, sondern durch Verbandsgenossen kraft dieser ihrer Qualität (gleichviel wie sie im übrigen erfolgt)[1].
Historisch gesehen war der Autonomiebegriff in der Antike lediglich eine zentral politische Kategorie. Diese umfasste das Recht, „die eigenen inneren Angelegenheiten unabhängig von einer anderen Macht bestimmen zu können“. Er wird erstmals im Friedensvertrag zwischen Athen und Sparta 446/45 v. Chr. nachgewiesen. In diesem Vertrag erkennt Sparta die Inbesitznahme der Insel Aigina durch die Athener nur an, wenn der Insel Autonomie gewährt wird. Die genaue Ausgestaltung, wie die Autonomie gewährt werden sollte, ist für uns heute nicht mehr nachzuvollziehen. Deutlich wird aber das Machtgefälle, das den Athenern ermöglichte zu gewähren oder nicht.[2] Autonomie tritt im Rahmen von Herrschaftsstrukturen auf. Das Streben nach staatlicher oder rechtlicher Autonomie kann Bestandteil einer sozialen Frage und damit intensiver und gewaltsamer sozialer Konflikte sein.
Um von Autonomie sprechen zu können benötigen wir eine freie Entscheidung. Dieses philosophische Problemfeld wurde ebenfalls in der Antike bearbeitet, wenn auch nicht explizit benannt. Es wurde bei dem Begriff der Freiheit, zwischen Freiheit als freiwillige Willenshandlung (hekôn bzw. hekousion) ohne äußeren Zwang aus sich selbst heraus und als Handlungsfreiheit im Sinne einer überlegten Entscheidung (prohairesis) unterschieden.[3] Man kann mit verschiedenen Autoren zwei verschiedene Freiheitsbegriffe unterscheiden:
1. den positiven Freiheitsbegriff:
Ich habe die Freiheit eine überlegte Handlung zu vollziehen, die einem Zweck oder Ziel dienlich ist.
2. den negativen Freiheitsbegriff:
Ich bin frei von äußeren Zwängen und Fremdbestimmung ich kann handeln, muss aber nicht.
Bei dem positiven Freiheitsbegriff wird davon ausgegangen, dass ich mich nicht völlig von Norm-, Wertvorstellungen oder allgemeinen Zielen frei machen kann. Somit ist der negative Freiheitsbegriff der stärkere bezogen auf die resultierende Freiheit.[4] Daraus resultiert die heute üblich gewordene Unterscheidung zwischen Handlungsfreiheit und Willensfreiheit. Handlungsfreiheit wird meist negativ über „Freiheit von …“ definiert. Willensfreiheit hingegen wird über die Selbstbestimmung des Willens als Ursprung des Handelns definiert. Das bedeutet, dass wir nicht völlig frei sind, sondern in manchen Dingen determiniert sind, wir aber wohl die Freiheit haben, zwischen den sich uns bietenden Möglichkeiten auszuwählen. Wir denken über uns Menschen als handelnde Wesen nach. Eine Handlung können wir entweder unterlassen oder vollziehen. Dabei ist das willentliche nicht-Handeln ebenfalls eine Handlung. Bei der Unterscheidung zwischen unterlassen und vollziehen fällt auf, dass es scheinbar Gründe für eine Handlung geben muss. Wie steht es mit einer „autonomen“ Entscheidung über Gründe, Absichten, Zwecke und Inhalte des Wollens? Diese Gründe werden wir uns auf dem Hintergrund biografischer Erfahrungen, Wertvorstellungen, potenziellen Interessen oder basalen Trieben mehr oder weniger gut überlegen, um dann tätig zu werden. Diese Gründe determinieren uns auf eine gewisse Anzahl von möglichen Handlungen, zwischen denen wir uns entscheiden können. Behaupten wir ohne Zwänge und äußere Behinderungen über die sich uns eröffnenden Handlungsmöglichkeiten entscheiden zu können, hat das die Konsequenz, dass wir auch anders hätten handeln können und dadurch für unser Handeln verantwortlich sind. Damit ist unser Freiheitsbegriff eng an den Terminus Verantwortung geknüpft.
Der Autonomiebegriff wurde während der Aufklärung und dem aufkommenden Freiheitsgedanken maßgeblich von Immanuel Kants Moralphilosophie geprägt. Er wird zu einer zentralen Idee der Moderne. Autonomie wird die Möglichkeit des Menschen, sich durch sich selbst in seiner Eigenschaft als Vernunftwesen zu bestimmen. Immanuel Kant nutzt nach den Interpretationen von Ernst Tugendhat den positivern Freiheitsbegriff, weil ihm zufolge der Wille nur dann frei ist wenn er von der Vernunft bestimmt wird. Autonomie als Selbstbestimmung des vernünftigen Menschen ist aber mit Kant noch nicht getan, denn sein Autonomiebegriff ist die Vernunftbestimmtheit des Handelns aber noch nicht eine Selbstbestimmung der Person als Person (oder Ich als Ich) sondern lediglich eine Selbstbestimmung der Vernunft. Autonomie ist bei ihm Ausdruck der eigenen Vernunft, mit dem man sich selbst eigene Gesetze geben kann und diese dann konsequent lebenspraktisch umsetzt. Weil wir uns als frei begreifen, stehen wir unter der Forderung der reinen praktischen Vernunft, unsere Handlungen an dem kategorischen Imperativ (Kategorischer Imperativ) auszurichten und erreichen so ein möglichst hohes Maß an Autonomie. Freiheit müssen wir dabei immer schon als Bedingung voraussetzen. Erst Hegel brachte den vernünftigen Willen mit dem Selbstbewusstsein, dem Sich-zu-sich-Verhalten in Verbindung. Er lenkt damit die Perspektive auf die Subjektivität vom Sein. Dies bedeutete dann im Denken ein Umlenken von der Subjekt–Objekt-Perspektive als Bestimmung des Seins von einer objektiven Wahrheit, hin zu einem individuellen Subjekt–Subjekt-Denken.
Politisch autonome Gebiete
Volle Autonomie
Volle völkerrechtliche Autonomie (Souveränität) genießt ein Staat, der keiner Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung außerhalb seiner selbst untersteht.
Politisch kann der Begriff auch verschärft werden: Heute hat nur der Staat Autonomie, der über die Herstellung und Anwendung von Atomwaffen selber beschließen kann. (Egon Bahr)
Beschränkte Autonomie
Staaten oder Gebiete werden als autonom (früher gelegentlich auch als souverän) bezeichnet, wenn sie sich außenpolitisch von anderen Staaten vertreten lassen, nach innen aber selbstständig sind. Dies sind oft Gebiete innerhalb von Staaten, in denen starke Minderheiten leben:
- Autonome Region Kurdistan (Irak)
- Gagausien (zu Moldawien)
- Autonome Republik Nachitschewan (zu Aserbaidschan)
- Karakalpakstan (zu Usbekistan)
- Färöer und Grönland (zu Dänemark)
- viele Republiken der Russischen Föderation (Siehe auch Verwaltungsgliederung Russlands)
- teilweise ehemalige Kolonien, z.B. die des Vereinigten Königreiches und Frankreichs
- Vojvodina und Kosovo (zu Serbien) - wobei sich Kosovo am 17. Februar 2008 unabhängig erklärt hat, was international jedoch bisher umstritten ist
- Republika Srpska und Föderation Bosnien und Herzegowina (zu Bosnien und Herzegowina)
Teilautonomie
Eine Verwaltungseinheit oder ein Bundesstaat eines Staates kann in bestimmten Kompetenzbereichen vollständig unabhängig über seine eigenen Belange entscheiden. Zum Beispiel haben die Kantone der Schweiz Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen, die nicht ausdrücklich an die Eidgenossenschaft delegiert wurden, und solange die Entscheidungen nicht der Bundesverfassung widersprechen. Hierunter fallen Teile des Bildungswesens, der inneren Sicherheit, des Sozial- und des Gesundheitswesens.
Bestimmte Verwaltungseinheiten eines zentralistisch regierten Staates haben gewisse Kompetenzbereiche, in denen sie frei über ihre Belange entscheiden dürfen. Zum Beispiel hat die französische Region Elsass eine Teilautonomie im sonst zentralisierten Bildungswesen. Davon betroffen sind Ausmaß und Gestaltung des Deutschunterrichts sowie Regelungen zur Benutzung der deutschen Sprache im Unterricht.
Sonderfall Italien
Der Staat Italien hat in den letzten Jahren durch Devolution einige seiner Kompetenzen an die Regionen übertragen. Diese genießen seither eine gewisse Autonomie. Das Gesundheitswesen und der Tourismus z.B. fallen nun mehr in den regionalen Zuständigkeitsbereich.
Die Inseln Sizilien und Sardinien und die von Minderheiten bewohnten Grenzregionen Friaul-Julisch Venetien, Aostatal und Trentino-Südtirol verfügen über eine von einem Sonderstatut (ein Gesetz in Verfassungsrang) geregelte Autonomie. In Italien werden diese Regionen als autonome Regionen bezeichnet. In der Tat geht vor allem die finanzielle Autonomie weiter als die etwa der deutschen und österreichischen Bundesländer, da 60 bis sogar 100 Prozent aller Steuern den genannten Regionen zustehen. (Siehe auch Südtirol-Paket)
Sonderfall Spanien
Nach 1978 entstanden in Spanien 17 Autonome Regionen. Die Verfassung garantiert den Regionen ausdrücklich ihre Autonomie. Sie stellt aber für die jeweiligen Autonomiestatute nur einen flexiblen Rahmen dar, der für jede Region individuell eine weitergehende oder engere Autonomie ermöglicht. Das Baskenland, Navarra und Katalonien, mit dem Autonomiestatut von Katalonien, nehmen daher eine Sonderstellung ein. Die drei Regionen haben ihren eigenen Polizeikörper, die Ertzaintza im Baskenland, die Policía Foral in Navarra und die Mossos d’Esquadra in Katalonien. Diese besondere Rolle ist vor allem auf die jeweilige Geschichte zurückzuführen, die jahrhundertelang von Bevormundung und Unterdrückung durch die Zentralregierung in Madrid geprägt war.
Autonome orthodoxe Kirchen
Als autonome Kirchen werden in der Orthodoxie Kirchen bezeichnet, die nach innen selbstständig sind, während sie nach außen einem Patriarchat unterstehen. Bei der Wahl eines neuen Kirchenoberhaupts hat das zuständige Patriarchat ein Mitspracherecht. Voll selbstständige, unabhängige Kirchen werden demgegenüber als autokephal bezeichnet.
Als Autonomie bezeichnete Protestbewegungen
Der Begriff „Autonomie“ zur Kennzeichnung einer politischen oder kulturellen Protesthaltung kam in den 1970er Jahren auf und ging aus von der italienischen Bewegung Autonomia Operaia. In den USA gab es jedoch schon in den 1940er Jahren literarische Protestbewegungen gegen die politischen und moralischen Ansichten der Mittelschicht. Das Ziel war, den herrschenden Werten und Regeln in Form einer „zweiten Gesellschaft“ entgegenzutreten und diese gegen die Mehrheitsgesellschaft durchzusetzen.
Radikale und sich beschleunigende soziale Konflikte mit dem staatlichen Gewaltmonopol, die sich aus diesem Konzept ergaben, führten mithin bis zur Selbstexklusion und Gewaltbereitschaft von Teilen von sozialen Bewegungen („Protestbewegungen“), wie sie z.B. in Deutschland seit den frühen 1980er Jahren als „Autonome“ bekannt wurden.
Autonomie in der Forschung
Autonomie in der Psychologie
Die Psychologie betrachtet das Spannungsverhältnis zwischen Fremdbestimmung (Heteronomie) und Selbstbestimmung (Autonomie), während die Entwicklungspsychologie die Entwicklung des Kindes thematisiert, das eine „frühe Bindung“ zu einer erwachsenen Person aufbaut, um zu einer Person heranzuwachsen, die autonom Entscheidungen zur Planung und Gestaltung des eigenen Lebens treffen kann.[5]
Für eine sozial eingebundene Person steht eine partielle Fremdbestimmung nicht grundsätzlich im Widerspruch zur eigenen Entwicklung. Als Anschauungsbeispiel wird unter anderem das eines Orchesters angeführt, in dem verschiedene Musiker als Teil zum Ganzen beitragen. Eine ausgeprägte Selbstbestimmung kann sogar Probleme bereiten, wenn sie aus sozialer Perspektive als soziale Isolation betrachtet wird.[6]
Autonomie in der Soziologie
Die Soziologie greift Themen der Autonomie vor dem Hintergrund der Dissoziation in der Arbeitswelt wieder auf. Die Unterscheidung zwischen autonomen Vollbeschäftigten und auf eine zugestandene verbleibende Teilautonomie beschränkten Arbeitslosen erfordert eine Erneuerung der Sichten auf den Autonomiebegriff in Gesellschaften unter Einbeziehen der individuellen Perspektiven wie der Gruppenperspektiven.[7]
Autonomie in der Pädagogik
Erziehung und Sozialisation haben, wenn sich Erziehung legitimieren muss, vor allem das Ziel, den Heranwachsenden von seinen Erziehenden zu emanzipieren (Psychologie), sodass ihm ein Leben in Unabhängigkeit und Freiheit möglich ist. Dieses Ziel muss nicht zwangsläufig erreicht werden. Der Erziehungsprozess kann vielmehr so strukturiert sein, dass er das Ziel (weitgehend) verfehlt.
- Mangelnde Autonomie eines jungen Erwachsenen kann auf einem Beziehungsproblem mit den Erziehenden beruhen.
- Es kann auch am situativen Kontext liegen, der Autonomie grundsätzlich be- oder verhindert. Der (psychische) Druck der Situation macht eine Autonomie unmöglich.
- Auch mangelnde Fähigkeiten (des Erzogenen) können dazu führen, dass Autonomie nicht gewollt wird. (Die Abhängigkeit von Erziehenden mag z.B. bequemer sein als eine Selbstständigkeit, die die letzten intellektuellen und emotionalen Reserven fordert.)
Gesellschaftliche und politische Verantwortung ist nur denkbar, wenn die Mitglieder einer sozialen Gruppe oder Gesellschaft die Möglichkeit zum autonomen Handeln besitzen.
Aus diesen Gründen werfen Erziehungsprozesse fortwährend die Frage auf, durch welche Erziehungsmethoden die Bildung einer autonomen Persönlichkeit gefördert werden kann. Dies muss eine der zentralen Fragestellungen der am Erziehungsprozess beteiligten Personen sein.
- Weitgehend besteht Einverständnis darüber, dass in der Erziehung lenkende Methoden ungeeignet sind, wobei der Teufel im Detail liegt: Wie viel Lenkung ist in Erziehungsprozessen notwendig? – Wie viel Lenkung darf im Sinne der Autonomie realisiert werden? – Wie viel Selbstständigkeit (Autonomie) ist z.B. in Gruppen möglich und akzeptabel?
- Andererseits ist auch eindeutig, dass extreme Gängelung und Unselbstständigkeit in der Erziehung Abhängigkeiten schaffen, die die Entstehung von Autonomie verhindern.
Letztendlich kann Autonomie im Sinne der Pädagogik nur durch denjenigen erarbeitet oder erstritten werden, der sie will oder wünscht. Insofern spielt die Eigendynamik des Betroffenen (Entwicklungspsychologie) beim Erreichen der Autonomie die bedeutende Rolle. Ein Kind oder Jugendlicher ohne Vorstellung von Autonomie wird es schwer haben, sich von seinen Erziehenden zu emanzipieren.
Auch der verantwortungsvollste Erzieher hat zur Autonomie des Zöglings ein zwiespältiges Verhältnis, da die faktische Autonomie des Heranwachsenden emotional als Verlust und rational als Gefährdung des Kindes bewertet werden kann, ganz abgesehen von den Risiken, die sich aus den ersten Erfahrungen mit Autonomie für das Kind oder den Jugendlichen ergeben.
Autonomie in der Fahrzeugtechnik
Der Begriff der „Autonomie“ wird auch in der Fahrzeugtechnik angewandt und bezeichnet hier die Tendenz, „Bedienungsfehler“ durch Computersteuerung zu bekämpfen.
Hier bezieht er sich auf selbsttätig fahrende Fahrzeuge. Vor allem im Bereich der Straßenfahrzeuge konnten in den letzten Jahren verstärkte Forschungsaktivitäten beobachtet werden. Diese sind auf eine Kombination aus in aktuellen Fahrzeugen häufig serienmäßig verbauter By-wire-Technologie (z.B. eine EPS) und der Förderung dieser Aktivitäten durch Veranstaltungen wie die DARPA Grand Challenge.[8]
Literatur
- Thomas Benedikter: Autonomien der Welt. Eine Einführung in die Regionalautonomien der Welt mit vergleichender Analyse, ATHESIA, Bozen 2007
- Thomas Benedikter: The World's Modern Autonomy Systems • Concepts and Experiences of Regional Territorial Autonomy, EURAC 2010 [1]
Siehe auch
Weblinks
- Wiktionary: Autonomie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Jane Dryden: Autonomy: Overview. In: James Fieser, Bradley Dowden (Hrsg.): Internet Encyclopedia of Philosophy.
- Mark Piper: Autonomy: Normative. In: James Fieser, Bradley Dowden (Hrsg.): Internet Encyclopedia of Philosophy.
Einzelnachweise
- ↑ Max Weber in: Wirtschaft und Gesellschaft, Teil 1, Kap. 1, § 12
- ↑ Historisches Wörterbuch der Philosophie Art.: Autonomie
- ↑ Ottfried Höffe: „Aristoteles“ S.194, 254f. Beck; München 1996
- ↑ Kurt Wuchterl: „Einführung in die Philosophie. Ein Lehr- und Arbeitsbuch“
- ↑ L. Ahnert: Frühe Bindung, München 2004
- ↑ Günter Burkart (Hrsg.): Die Ausweitung der Bekenntniskultur – neue Formen der Selbstthematisierung? ISBN 3-531-14759-5 (google.com [abgerufen am 28. Januar 2008]). . Darin: Günter Burkart, Melanie Fröhlich, Marlene Heidel und Vanessa Watkins: Gibt es Virtuosen der Selbstthematisierung?, S. 27
- ↑ Grenzen der Autonomie
- ↑ So hat z.B. das ‚autonome‘ Fahrzeug Stanley auf Grund des Gewinns der Grand Challenge 2005 Absatzerfolge erzielt.