Lizenziat

akademischer Grad und Inhaber einer akademischen Licentia docendi (Erlaubnis zu lehren)
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Lizenziat (von lateinisch: mit Erlaubnis versehen), abgekürzt als Lic. oder Lic. theol., bezeichnet einen akademischen Grad.

Im Mittelalter war der Lizenziat ein Bakkalaureus mit Lehrbefugnis. Bis 1944/45 verliehen die meisten evangelisch-theologischen Fakultäten in Deutschland den Grad im Rahmen eines Promotionsverfahrens.

Das Lizentiat (oder Doktorat) ist im katholisch-kirchlichen Hochschulrecht die akademische Voraussetzung, an kirchlichen Hochschulen zu lehren. Es kann i.d.R. aufbauend auf einem Staatsexamens- oder Diplom- bzw. demnächst Masterabschluß an Universitäten und kirchlichen Hochschulen mit Fakultätsrang angestrebt werden. In der Katholischen Kirche ist eine theologische oder kirchenrechtliche Promotion zum Lizentiaten oder Doktor (etwa Lic. theol., Dr. theol.) Voraussetzung einer Ernennung zum Generalvikar, Weihbischof oder Bischof; davon kann abgesehen werden bei großer Erfahrung auf diesen Fachgebieten. Ein Offizial (Gerichtsvikar) muß zum Lizentiaten oder Doktor im Kichenrecht (Lic. jur. can., Dr. jur. can.) promoviert sein.

In der Schweiz bildet das Lizentiat neben dem Diplom bis zur Umsetzung des Bologna-Prozesses den Abschluss eines Hochschulstudiums. Je nach Fachrichtung (und teilweise auch nach Universität) werden verschiedenste Lizentiatsgrade unterschieden: lic. phil., lic. nat., lic. iur., lic. theol., lic. rer. oec., lic. rer. soc., lic. rer. pol. usw. Es ist mit dem in der Schweiz neu eingeführten Master-Titel äquivalent. Es bildet die Grundvoraussetzung zum Beginn einer Promotion.

Im spanischsprachigen Raum ist das Lizenziat der Standard-graduate-Abschluss in den Sozialwissenschaften, der gleichgestellt u.a. mit dem Master oder dem deutschen Diplom ist.