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Constans Nobis

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Mit der Apostolischen Konstitution Constans Nobis (lat., dt. Beständige Sorge) vom 11. Juli 1975 ordnete Papst Paul VI. eine weitere Umstrukturierung und Aufgabenverteilung sowie Kompetenzabgrenzungen für die Kongregationen an. Das beinhaltete

Paul VI. begründete diese Umorganisation mit der „beständigen Sorge“, die Wünsche des Zweiten Vatikanischen Konzils und die Empfehlungen seiner Mitbrüder umzusetzen und die gestellten Aufgaben, die in dem Dekret Christus Dominus und den Apostolischen Konstitutionen Regimini ecclesiae universae und Sacra Rituum Congregatio verankert sind, zu erfüllen.

Text der Apostolischen Konstitution (italienisch)