Eine Alarmrotte (Quick Reaction Alert) ist eine Rotte von zwei Jagdflugzeugen, die zum Start in der kürzestmöglichen Zeit bereitsteht, um Luftraumverletzungen und Flugzeugentführungen zu verhindern. Bei ihrer Alarmierung müssen die Alarmrotte in max. 15 Minuten in der Luft sein.
Mit dem Anfang 2005 beschlossenen Luftsicherheitsgesetz wurden die rechlichen Grundlagen geschaffen, welche es u.a. im Notfall, wie z. B. bei dem Versuch, ein Flugzeug als fliegende Bombe zu benutzen, den Besatzungen der Jagdflugzeuge auf Anweisung des Verteidigungsministers erlaubt, dieses abschießen.
In Großbritannnien liegt die Befehlsgewalt hierzu komplett bei der militärischen Führung und nicht bei der politischen.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Air Policing nach den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA, da bei rechtzeitiger Alarmierung und klarer Sachlage eine Alarmrotte in der Lage gewesen wäre diese Terrorakte zu verhindern.
In der deutschen Luftwaffe wird dieser Auftrag zur Zeit vom JG 71 "Richthofen" in in Wittmund in Ostfriesland und vom JG 74 in Neuburg an der Donau erfüllt. Zuständig für den gesamten deutschen Luftraum ist das Nationale Lage- und Führungszentrum – Sicherheit im Luftraum in Kalkar. Hier sitzen Vetreter von Luftwaffe, Innenministerium und Flugsicherheit zusammen und entscheiden über das Vorgehen. Ist das verdächtige Luftfahrzeug erreicht, führen die Besatzungen eine Sichtidentifizierung durch und versuchen, über Funk Kontakt aufzunehmen. Bei drohender Gefahr versuchen die Abfangjäger zunächst, das Flugzeug abzudrängen oder zur Landung zu zwingen. Gelingt es nicht, das Luftfahrzeug unter Kontrolle zu bringen und droht z.B. die Gefahr eines gewollten Absturzes, kann der Verteidigungsminister als letzte Möglichkeit den Befehl zum Abschuss erteilen.
Zur Zeit befinden sich noch die betagten F-4F PHANTOM II im Einsatz. Ab 2008 wird der Eurofighter Typhoon diese lufthoheitlichen Aufgaben übernehmen.
Siehe auch: Abfangjäger