Universitäten in der Weimarer Republik
Wissenschaft und Politik
In der Weimarer Republik gab es zentrale Veränderungen im Hochschulwesen im Vergleich zum Kaiserreich. So garantiere erstmalig der Artikel 142 der Weimarer Verfassung die Freiheit von Forschung und Lehre. Gleichzeitig blieb das Bildungssystem föderal, und die Universitäten waren keiner größeren Umstrukturierung unterworfen. Allerdings gab es einen teilweisen personellen Wandel, so besetzten ab 1918/19 neben aus dem alten monarchischen System kommenden Personen auch Parteipolitiker Ämter innerhalb der Kultusministerien. Diese kamen aus allen politischen Spektren.[1]
Die finanzielle Mittel für Forschung und Hochschulen waren in der Weimarer Republik recht knapp, so dass (halb-)staatliche Förderstellen gegründet wurden, zum Beispiel der Humboldt-Verein, der Stiftungsverband für die deutsche Wissenschaft und die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft.[2] Diese förderten vorwiegend anwendungsorientierte Projekte. Auffällig ist dabei, dass Deutschland weiterhin auf eine Forschung die auf die Autarkie von bestimmten Rohstoffen und Grunderzeugnissen setzte. Und dabei an die Autarkietendenzen des Ersten Weltkrieges anschloss, bzw. bis zum Zweiten Weltkrieg sich in diesen Bereichen der Forschung eine Kontinuität aufzeigen lässt.[3]
Professoren und Studierende in der Weimarer Republik
Bei der Professorenschaft in der Weimarer Republik handelte sich um eine kleine Gruppe: Im Jahr 1925 gab es 4862 Lehrkräfte an den Universitäten des Deutschen Reichs und 1829 Lehrkräfte an den technischen Hochschulen. Sie hatte jedoch aufgrund ihrer elitären Stellung in der Gesellschaft einen enormen Einfluss, insbesondere auf die Studierendenschaft.[4]
Mit dem Ende des wilhelminischen Kaiserreichs fürchteten viele Professoren um ihren sozialen Status und das Prestige, falls sich die Räterepublik durchsetzen würde. Einzig deshalb bekannten sich in der Frühphase der Weimarer Republik viele Professoren zur neuen Staatsform. Dies änderte sich jedoch bereits 1919. Von da an standen die meisten Professoren der Republik distanziert und kritisch, teilweise feindselig und überheblich gegenüber. Im Irrglauben, eine aufrechte nationale Gesinnung zu haben, glorifizierten die Professoren unkritisch die wilhelminische Vergangenheit. Damit trugen sie zu einer dauerhaften Schwächung der Republik bei.[5]
Das Verhältnis des Großteils der Studierenden zum republikanischen Staat reichte von ambivalenter Reserve bis zur schroffen Verachtung. Innerhalb der Studentenschaft gab es zwar durchaus demokratisches Potential, jedoch Verband die große Mehrheit den neuen Staat mit der als schmachvoll empfundenen Kriegsniederlage.[6] Um die antidemokratische Subkultur des wilhelminischen Verbindungsstudententums zu verbieten, unternahm der republikanische Staat nichts. Es kam im Gegenteil zu einem starken Zuwachs der Mitglieder in Verbindungen und Burschenschaften.[7] Ab 1924 hatte der völkisch und national geprägte Hochschulring einen enormen Einfluss auf die Universitäten. 1927 kam es zum offenen Bruch zwischen den Studierenden und der Republik, woraufhin die verfasste Studentenschaft ihre staatliche Anerkennung verlor.[8] Ab 1928 „eroberte“ der Nationalsozialistische deutsche Studentenbund (NSDStB), die Hochschulen. Dieser zeichnete sich durch Antirationalismus, Frontsoldatenmythos, völkischer Nationalismus, Antisemitismus und Verachtung des Weimarer Parteienstaates aus. Im Wintersemester 1929/30 erreichte der NSDStB erstmals absolute Mehrheiten an den Universitäten Erlangen und Greifswald. Im Juli 1931 erlangte er bei den Wahlen des 14. deutschen Studententags die absolute Mehrheit. Damit zeigten sich viele Studierende bereits früh und in öffentlich wirksamer Weise für die nationalsozialistische Ideologie empfänglich.[9]
Umgestaltung der Universitäten nach 1933
Rechtliche Umgestaltung
Das Recht der Universitäten in der Weimarer Republik
In der Weimarer Republik standen den Universitäten gewisse „Selbstverwaltungsrechte“ zu. Anerkannt war, dass der Rektor der Universität von den Mitgliedern des Senats und die Dekane von den Mitgliedern der Fakultäten gewählt wurden, wobei die ordentlichen Professoren (Ordinarien) den Senat und die Fakultäten dominierten. Darüber hinaus konnten die Ordinarien auch darüber entscheiden, wer an die Universität berufen wurde bzw. wer sich habilitieren konnte. Diese Art der kollektiven Selbstverwaltung schützte die Universitäten jedoch nicht vor Eingriffen des Gesetzgebers. Grund hierfür war, dass nach allgemeiner Rechtsauffassung für das Hochschulrecht der „Vorbehalt des Gesetzes“ nicht galt.[10] Darüber hinaus war nach der Weimarer Verfassung nicht das Reich, sondern die jeweiligen Länder des Reiches für die Hochschulpolitik und -verwaltung sowie für das Beamtenrecht zuständig. Somit übten am Ende der Weimarer Republik die neun Reichsländer einen erheblichen staatlichen Einfluss auf ihre jeweiligen - insgesamt 23 - Universitäten aus, "der nur in geringem Maße an gesetzliche Vorgaben gebunden war".[11]
Das Recht der Universitäten im Nationalsozialismus
Nachdem die Reichsregierung unter Adolf Hitler am 30.01.1933 vom Reichspräsidenten ernannt wurde, kam es zuerst im Beamten- und anschließend im Hochschulrecht zu radikalen Veränderungen.
Beamtenrecht
Am 6.04.1933 erfolgte z.B. im Land Baden die Beurlaubung sämtlicher jüdischer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf Grundlage eines Erlasses des badischen Innenministers („Badischer Judenerlaß“). Am 7.04.1933 trat das von der Reichsregierung beschlossene “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (BBG) in Kraft. Bei diesem Gesetz handelte es sich um das erste reichseinheitliche Beamtengesetz in Deutschland. Am 21.01.1935 folgte das „Gesetz über die Entpflichtung und Ersetzung von Hochschullehrern aus Anlaß des Neuaufbaus des deutschen Hochschulwesens“. Mithilfe dieser Gesetze konnten Juden, Kommunisten und Sozialdemokraten aus den Universitäten entfernt und beamtete Professoren jederzeit versetzt und entpflichtet werden.
Hochschulrecht
Erste Veränderungen erfolgten u.a. in Baden durch die „Badische Hochschulverfassung“ vom 24.08.1933, in Preußen mit dem Runderlass „Vorläufige Maßnahmen zur Vereinfachung der Hochschulverwaltung“ vom 28.10.1933 sowie durch das „Hamburger Hochschulgesetz“ vom 21.01.1934. Im Mittelpunkt dieser gesetzlichen Regelungen stand die Stellung des „Rektors der Hochschule“, der nun von dem jeweils zuständigen Minister des Landes bestimmt wurde. Damit begann bereits in den Ländern die Entwicklung von der „Selbstverwaltung“ zum „Führerprinzip“.
Die Reichsregierung erließ am 22.4.1933 das reichseinheitliche „Gesetz über die Bildung von Studentenschaften an den wissenschaftlichen Hochschulen“. Danach bildeten die voll eingeschriebenen Studierenden mit deutscher Abstammung und Muttersprache, ohne Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit die Studentenschaft der Hochschule. Am 25.04.1933 folgte das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“, das eine „rigorose Kapazitätsbegrenzung mit eindeutig antijüdischer Stoßrichtung“ mit sich brachte.[12] Neben diesen reichseinheitlichen Gesetzen bestanden zuerst einmal noch die hochschulrechtliche Kompetenzen der Länder weiter. Erst das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30.01.1934 führte dazu, dass die Länder zu einer „untergeordneten Institution“ des Reiches wurden [13] und keine eigene Hochschulverwaltung mehr betreiben konnten.
Am 1.05.1934 wurde die „Errichtung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung“ (REM) verkündet und dem neu gegründeten Ministerium die Entscheidungen über die Gestaltung des Hochschulwesens übertragen. Die „Reichs-Habilitations-Ordnung“ trat am 13.12.1934 in Kraft. Danach hatten die Fakultäten nur noch das Recht, dem bereits promovierten Kandidaten den akademischen Grad „Dr. habil“ zu verleihen. Die Lehrbefugnis jedoch konnte nur noch der Reichswissenschaftsminister verleihen. Ziel dieser Regelung war es, dass nur politisch genehme Dozenten an den Hochschulen unterrichten konnten. Die Einfühung der „Reichsstudienordnung“ am 18.01.1935 brachte darüber hinaus eine „völlige Umstrukturierung der öffentlich – rechtlichen Vorlesungspläne mit sich".[14]
Die erste Universitätsverfassung, die für das gesamte Reich galt, trat am 3.04.1935 in Kraft. Im Mittelpunkt dieser „Richtlinien zur Vereinheitlichung der Hochschulverwaltung“ stand die Stellung des Rektors als „Führer der Hochschule". Wesentliche Änderungen folgten nur noch durch die Eingliederung von Universitäten aus angegliederten bzw. besetzten Ländern des Reiches. Zu einer Kodifizierung des Hochschulrechtverfassungs- bzw. -verwaltungsrecht kam es während der Zeit des Nationalsozialismus nicht.
Der Rektor als „Führer der Hochschule“
Der Rektor der Universität hatte das Vorschlagsrecht für die Ernennung der Dekane, die wiederum die Fakultäten führten. Senat und Fakultäten hatten dagegen nur noch Beratungsfunktionen. Darüber hinaus wurden - soweit vorhanden - außerhalb der Universitäten die Kuratoren, Gauleiter, Reichsstatthalter, Reichsamtsleiter vom Nationalsozialistischer Deutscher Dozentenbund und die Landesregierungen und innerhalb der Universität die Leiter der Dozentenschaft und der Studentenschaft an der Hochschulpolitik bzw. -verwaltung beteiligt. Nicht geregelt wurde jedoch, wie im Falle von Konflikten zwischen den Beteiligten zu verfahren sei. Innerhalb der Universität lag das vor allem daran, weil die Rechte des „Führers der Hochschule“ nicht näher definiert, sondern der Begriff als gegeben vorausgesetzt wurde.[15] Aus diesem Grunde gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie dieser Begriff auszulegen sei. Einerseits wurde vertreten, dass der Rektor als politischer Berater des Ministers lediglich „erforderliche Maßnahmen vorschlagen“ muss, soweit er nicht selber zu Durchführung der Maßnahmen ermächtigt ist.[16] Andernseits wurde der Rektor als jemand gesehen, der „Wenn es notwendig erscheint, [...] in der Lage ist, Anordnungen zu treffen, die der ängstliche Jurist als Kompetenzüberschreitung oder gar Verfassungsbruch bezeichnen würde“.[17]
Die Reaktionen des Lehrkörpers auf die Machtübernahme
Die Reaktion auf die Machtbestrebungen der NSDAP war unter den Hochschullehrern keineswegs einheitlich. Es lassen sich zwei Akteursgruppen benennen, zum einen die schon finanziell abgesicherten, älteren Ordinarien in höheren Positionen und zum anderen die in finanziell ungesicherten Verhältnissen angestellten, jüngeren Dozenten.
Individuelle Reaktionen
Zahlreiche rechtskonservative Hochschullehrer konnten sich – teilweise schon vor 1933 – mit Teilen der NS-Ideologie identifizieren: z.B. mit der Ablehnung der Weimarer Republik, Sehnsucht nach einem starken Staat und Glorifizierung des Militärischen.[18] Über den Nationalsozialismus schreibt Jörg Tröger: „Der Großteil der Ordinarien (…) sah in ihm so etwas wie einen Bündnisgenossen im Prozeß der nationalen, militanten Selbstbehauptung, dessen rauhe Sitten man ihm schon abgewöhnen würde.“[19] Zugleich fürchteten die Ordinarien, von den Nationalsozialisten, von denen manche eine sehr antiintellektuelle Rhetorik pflegten, entmachtet zu werden und passten sich dem neuen Regime an. Sie sahen sich im Dilemma, ihre Institutionen möglichst gegen die Reform-Eingriffe der Regierung zu schützen und gleichzeitig den wissenschaftlichen Anspruch zu wahren. So äußerte kaum jemand in der Öffentlichkeit Kritik, nur in privatem Kreis, sodass ein Bild der Einigkeit zwischen Hochschullehrern und NS-Regierung entstand.[20]
In den Jahren nach 1933 ließ selbst die Kritik der zunächst NS-skeptischen Professoren nach. So wurden die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht 1935 und der Anschluss Österreichs 1938 als Errungenschaft der Nationalsozialisten bewertet.[21]
Für die Dozenten in bislang nicht festen Arbeitsverhältnissen bedeuteten die Entlassungen von Kollegen auf Basis des BBG neue Aufstiegschancen. Vor allem jüngere Hochschullehrer traten in die Partei ein, manche aus Karrieregründen, andere aus ideologischer Motivation. An einzelnen Universitäten waren schon im Sommer 1933 20-25% der Dozenten der NSDAP beigetreten.[22]
Institutionelle Reaktionen
Eilfertigen, vorauseilenden Gehorsam zeigt das Beispiel der medizinischen Fakultät der Berliner Universität (der Kaiser-Friedrich-Wilhelm-Universität, später HU), die das gesamte jüdische Personal der Institute und Kliniken bereits am 1. April 1933 entließ, obwohl das BBG erst am 7. April in Kraft treten sollte.[23]
Zehn von vierundzwanzig Hochschulen in Deutschland veröffentlichten nach der Machtübernahme Loyalitätsbekundungen für Hitler. Knapp zehn Prozent aller Lehrenden an deutschen Universitäten schlossen sich diesen an.[24] Beispielsweise gelobten am 11. November 1933 etwa 900 Professoren verschiedener Hochschulen bei einer Festivität zur „nationalsozialistischen Revolution“ Treue zu Adolf Hitler und dem nationalsozialistischen Staat (siehe Bekenntnis der Professoren).
Einige Fachrichtungen versuchten zudem, ihren besonderen Stellenwert für den Nationalsozialismus hervorzukehren. Die Germanistik galt beispielsweise als „Nationalwissenschaft“ und die Gestaltpsychologie setzte sich in Verbindung mit der nationalsozialistischen Revolution dafür ein, politische Ideologie und psychologische Theorie miteinander zu verknüpfen.[25]
Schwierig einzuschätzen ist die zweideutige Reaktion des Verband Deutscher Hochschulen. Während in früherer Literatur dem Verband eine eher unterstützende Rolle eingeräumt wurde, deuten heutige Historiker z.B. eine Erklärung vom 21. 04. 1933 auch als vorsichtige Bedenkenäußerung. Zwar wird ein Bekenntnis zum Nationalismus geäußert, darüber hinaus wird jedoch auch der Wunsch nach Autonomie von Hochschulen und Kritik an "[der] Form der Politisierung (…), die eine Verengung auf Sonderanschauungen" darstellt.[26]
Vereinzelter Protest
Nur ein geringer Teil der deutschen Hochschullehrer stand der NSDAP und deren Hochschulpolitik kritisch oder gar ablehnend gegenüber. Folglich löste zum Beispiel das BBG nur vereinzelt offenen Widerstand vonseiten der Lehrerschaft aus, sodass solche Proteste meist wirkungslos blieben. Ein signifikantes Beispiel hierfür ist der Fall des jüdischen Physikers und Nobelpreisträgers James Franck. Obwohl er durch das Frontkämpferprivileg von den Maßnahmen im Rahmen des BBG verschont geblieben wäre, trat er trotzdem am 17. April 1933 von seiner Professur in Göttingen zurück und hoffte seine Kollegen zum Umdenken zu bewegen. Allerdings blieb der gewünschte Erfolg seiner Protestaktion aus und sollte sich sogar ins Gegenteil umkehren. Nur fünf Tage nach dem Rücktritt Francks bekundeten 42 Göttinger Kollegen ihm gegenüber öffentlich ihre Abneigung und bezeichneten sein Handeln als „Sabotageakt“ gegen das NS-Regime.[27]
Festzustellen ist außerdem, dass die Protestaktionen primär von den betroffenen jüdischen Hochschullehrern getragen wurden. Andere beteiligten sich nur sehr selten offenkundig am Protest und Widerstand. Nennenswert ist in diesem Zusammenhang der Berliner Pharmakologe Otto Krayer, welcher sich unter anderem für seine jüdischen Kollegen einsetzte. Er lehnte z.B. aus Protest eine neu zu besetzende Stelle von einem entlassenen jüdischen Mitarbeiter ab.[28]
Vertreibung und Emigration
Auf Grundlage des BBG, dessen Geltungsbereich bis Mai 1933 auf nichtbeamtete Hochschullehrer, bis hin zu Lehrbeauftragten ausgedehnt wurde, sind 1933 und in den Folgejahren etwa 18,6% des Lehrkörpers der deutschen Universitäten entlassen worden. Inklusive derer, welche die Universität „freiwillig“ verließen, waren es 19,3%. Mehr als doppelt so hoch (43,8%) lag die Verlustquote bei der kleinen Gruppe der Dozentinnen. Das BBG richtete sich gegen Juden und „Nichtarier“, sowie gegen aus politischen Gründen Unerwünschte, also vor allem Sozialdemokraten und Linksliberale. Kommunisten waren im Lehrkörper der Hochschulen nur marginal vertreten. Insgesamt verloren die deutschen Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen etwa 20% ihres Personals, was auf rund 3000 Personen beziffert wird. Obwohl das BBG individuell wirkte, waren die Auswirkungen in verschiedenen Fächern und Disziplinen höchst unterschiedlich. Vor allem die modernen Disziplinen und Teildisziplinen, die in den zwanziger Jahren gerade ihre Professionalisierungsphase durchmachten waren von Entlassungen betroffen (Ökonomie, Soziologie, Politikwissenschaft / Biochemie, Atomphysik). In den Sozialwissenschaften betrug die Entlassungsquote an einzelnen Hochschulen bis zu 60% des Lehrkörpers. Manche Hochschulen, wie die Universität Tübingen, waren dagegen kaum betroffen. Von den 901 entlassenen Universitätslehrkräften wurden 38 (4,2%) Opfer nationalsozialistischer Vernichtungspolitik, 36 (4,0%) nahmen sich das Leben. Etwa zwei Drittel der Entlassenen sind emigriert.
Etwa zwei Drittel der entlassenen Hochschullehrer sind emigriert. Von den Emigranten sind wiederum etwa zwei Drittel in die USA ausgewandert, wo viele Wissenschaftler gute Arbeitsbedingungen, existenzsicherndes Auskommen und Offenheit der dortigen Wissenschaftscommunity vorfanden. Daneben emigrierten Wissenschaftler in nennenswertem Umfang nach Großbritannien und in die Türkei, wo die Regierung der Modernisierer unter Atatürk großes Interesse am Fortschritt und Anschluss des nationalen Wissenschaftsstandorts an europäische Standards hatte.
Starke Unterstützung bei der Emigration insbesondere in die USA lieferte die private Rockefeller Foundation, die als wichtigste Agentur zur Flüchtlingshilfe eine Schlüsselrolle einnahm – sie stellte zwei Drittel der Gelder bereit, die insgesamt in den USA für Aufnahme und Integration von Wissenschaftsemigranten aufgebracht wurden, unterstützte aber auch Hilfskomitees in Großbritannien.
Die Wissenschaftsemigration stellte einen Aderlass für die deutsche Wissenschaft dar, bewirkte aber zugleich auch einen enormen internationalen Kulturtransfer, der durch die Rückwirkung auf Europa nach 1945 in starkem Ausmaß zur umfassenden Internationalisierung der Wissenschaften beitrug.
Wissenschaftspolitik im Nationalsozialismus
Die NS-Wissenschaftspolitik war von konkurrierenden Interessengruppen und den sich daraus ergebenden uneinheitlichen Zielen im Spannungsverhältnis verschiedener Entscheidungsstellen charakterisiert. Die Nationalsozialisten vertraten im Allgemeinen keine antiwissenschaftliche Haltung , vielmehr war ihnen die Bedeutung der Wissenschaft und Forschung für eine erfolgreiche und moderne Kriegsführung bewusst. Damit lässt sich die Sichtweise der Nationalsozialisten eher als antiintellektualistisch bezeichnen.[29]
Innerhalb der NS-Wissenschaftspolitik lassen sich vier verschiedene Programmpunkte unterscheiden, die insgesamt das Verständnis der nationalsozialistischen Wissenschaft abbilden und einen Eindruck von einem Wissenschaftskonzept im NS-Staat vermitteln:
- Wissenschaft nicht mehr als Selbstzweck, sondern mit konkret nutzbringender Leistung,
- Rassenbrgriff als zentraler Bestandteil der Wissenschaft und Forschung,
- Entwicklung einer ganzheitlichen Wissenschaft,
- Ablehnung einer internationalen Wissenschaftsgemeinschaft.[30]
Träger der Wissenschaftspolitik
Es bestand eine Vielzahl von verschiedenen Entscheidungsstellen, deren Zuständigkeitsbereiche sich überschnitten. Die bedeutendsten Institutionen der NS-Wissenschaftspolitik waren das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (auch: Reichserziehungsministerium oder REM), der Nationalsozialistische Deutsche Dozentenbund(NSDDB), die Hochschulkommission der NSDAP, sowie die Abteilung Wissenschaft im Amt Rosenberg.[31] Die zwischen ihnen ausgetragenen Konflikte um Einfluss und Macht, werden als einer der Hauptgründe gegen eine zielgerichtete Wissenschaftspolitik angesehen. Einen Konsens unter den Entscheidungsträgern gab es jedoch hinsichtlich der Personalpolitik, der Haltung gegenüber demokratischen Strukturen, des Führerprinzips und der gezielten Unterstützung bestimmter Disziplinen. Des Weiteren bot diese Situation des „Ämterchaos“ die Ausgangslage für die Einflussnahme anderer Stellen und Personen auf die Ausprägung der Wissenschaftspolitik.[32]
Wissenschaftliche Institutionen
Die Auswirkungen der nationalsozialistischen Wissenschaftspolitik auf die verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen werden in der Literatur unterschiedlich bewertet. Zu den wichtigsten dieser Institutionen zählen die Hochschulen, die großen Forschungseinrichtungen z. B. die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), sowie Einrichtungen wie die Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe e.V. Für die Hochschulen lässt sich dabei zeigen, dass der NSDDB Einfluss auf die administrative Arbeit innerhalb der Hochschulen hatte. Auch bei der Berufungspraxis zeigte sich der Einfluss, da neben der fachlichen Eignung eines Hochschullehrers seine politische Beurteilung relevant wurde. Außerdem wirkte die Einführung der Reichshabilitationsordnung (Verlinken?) und die damit verbundenen Selektionsmechanismen auf die akademische Selbstverwaltung der Hochschulen ein.[33] Bei der Betrachtung der KWG können unterschiedliche Aspekte der NS-Wissenschaftspolitik beobachtet werden. Anhand der herausragenden finanziellen Förderung der natur- und technikwissenschaftlichen gegenüber den geistes- und sozialwissenschaftlichen Instituten der KWG, wird die Wertschätzung der hier im Zentrum stehenden Disziplinen durch die Nationalsozialisten zum Ausdruck gebracht. Die Förderung stieg dabei nicht nur relativ in Bezug auf andere Fächer, sondern auch absolut spätestens ab 1938 an.[34] Symptomatisch für die NS-Wissenschaftspolitik ist ebenfalls die institutionelle Verflechtung der Führungsspitzen der KWG mit politischen Ämtern. Personen wie der Generalsekretär der KWG Ernst Telschow stießen dabei mit ihren Bemühungen in die Lücke, die das Ämterchaos offenlegte und bestimmten dadurch die Ausformungen der Wissenschaftspolitik mit.[35]
Studierende
Quantitative Entwicklung der Studierendenzahlen
Die NS-Herrschaft hat an den deutschen Hochschulen bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs zu einem bis dahin nie gekannten Rückgang der Studierendenzahlen geführt. [36] An den Universitäten sanken sie von 88.930 Studierenden im Sommersemester 1933 auf 40.716 im Sommersemester 1939 und damit auf weniger als die Hälfte.[37] Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass dieser Entwicklung in der Zeit der Weimarer Republik ein gewaltiger Aufschwung vorangegangen war: Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914 waren 60.225 Studierende an den deutschen Universitäten immatrikuliert, 1931 erreichte die Zahl der Immatrikulierten den Höchststand der Zwischenkriegszeit mit 103.912. Die „Überfüllungskrise“ beziehungsweise die "Überproduktion von Akademikern" wurde bereits in den 1920er Jahren intensiv diskutiert – einschließlich der Befürchtung, dass der massive Zustrom an Studierenden auch solche an die Hochschulen bringe, die für ein Studium nicht hinreichend geeignet seien.[38] Zeitgenössische Schätzungen gegen Ende der Weimarer Republik gingen davon aus, dass die Zahl der Hochschulabsolvierenden etwa zwei- bis dreimal so hoch sei wie der reale Bedarf an akademischen Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern.[39] Bereits ab 1931 ging die Zahl der Studierenden an den Universitäten kontinuierlich zurück. Im Jahr 1933 war sie bereits auf unter 90.000 gesunken und mit Ausbruch des Krieges erreichte sie im Wintersemester 1939/40 ihren Tiefststand von 28.696.
Einig ist sich die neuere Forschung darin, dass dieser Rückgang der Studierendenzahlen nur zu einem geringen Teil auf die dirigistische Hochschulpolitik des Nationalsozialismus zurückzuführen ist. Die Entwicklung muss dagegen eher vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen, verringerter Studienbereitschaft und der wachsenden Attraktivität anderer Berufsfelder für Abiturientinnen und Abiturienten interpretiert werden.[40]
Während und in Folge des Ersten Weltkriegs hatten sich die Geburtenziffern stark reduziert. Um 1917/18 lag die Zahl der Lebendgeborenen um etwa die Hälfte unter dem Vorkriegsniveau. Diese geburtenschwachen Jahrgänge führten zwischen 1934 und 1936 zu einer deutlichen Reduzierung von Abiturientinnen und Abiturienten. Hinzu kam deren sinkende Studienbereitschaft, die sich zum einen durch die in der allgemeinen Wirtschaftskrise noch verstärkte Perspektivunsicherheit hinsichtlich der Verwertung eines akademischen Abschlusses erklärt. Zum anderen waren es ökonomische Gründe, die eine Finanzierung des Studiums unmöglich machten. Des Weiteren enstanden neue Karrierechancen in der wieder expandierenden Wirtschaft und – für männliche Abiturienten– vor allem in der Wehrmacht: Während im Jahr 1931 weniger als 1 Prozent der männlichen Abiturienten eine Wehrmachtslaufbahn anstrebten, stieg ihr Anteil auf 30 Prozent im Jahr 1942.[41] Verschärft wurde die Wirkung der genannten Faktoren jedoch in der Tat durch ein Bündel regulierender und restriktiver Maßnahmen der NS-Hochschulpolitik.
Rechtliche Regelungen, Zulassungsbedingungen und Studienförderung
Als Reaktion auf die „Überfüllungskrise“ hatten die Kultusminister der Länder im Februar 1933 – also noch ganz am Beginn der Gleichschaltungsbestrebungen – eine Vereinbarung getroffen, nach der Abiturientinnen und Abiturienten mit geringen schulischen Leistungen möglichst von einem Hochschulbesuch abgeraten werden sollte. Wer gegen diesen ausdrücklichen Rat trotzdem studierte, wurde von Studienvergünstigungen ausgeschlossen.[42] Auch das im April 1933 verabschiedete „Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen“ verfolgte das Ziel, den Zugang zum Hochschulschulstudium am beruflichen Bedarf auszurichten und energisch zu drosseln. Im Dezember 1933 wurde ein allgemeiner Numerus Clausus eingeführt: Von den über 40.000 Abiturientinnen und Abiturienten des Jahrgangs 1934 sollten nur 15.000 in einem Hochschulreifevermerk die Genehmigung zum Studium erhalten.[43] Diese Politik drastischer Zulassungsbeschränkung war aber durchaus umstritten. Nach dem Übergang der hochschulpolitischen Kompetenzen vom Reichsinnenministerium an das neu gegründete Reichserziehungsministerium im Mai 1934 wurde diese Strategie infrage gestellt unter Verweis auf die Gefahr künftigen Nachwuchsmangels in akademischen Berufen. Schon ab Februar 1935 wurde deshalb wieder auf den Hochschulreifevermerk verzichtet. Selbst diejenigen Studierenden, denen er 1934 nicht erteilt wurde, konnten nachträglich ein Studium aufnehmen, sofern sie als „politisch zuverlässig“ eingestuft wurden.[44]
Dieses Kriterium politischer Zuverlässigkeit wurde zu einem wichtigen Regulierungsinstrument. Es war Voraussetzung sowohl für die Ausschöpfung der teils neu geschaffenen, teils übernommenen „Nebenwege“ zu einem Studium für diejenigen, die kein Abitur vorweisen konnten, als auch für die Inanspruchnahme von Studienförderung und –vergünstigungen (z. B. Erlass von Studiengebühren und Kolleggeldern, Freitische etc.). Solche Sonderwege zur Öffnung der Hochschulen waren das „Langemarckstudium“, die Begabtenprüfung und die Zulassung zum Studium nach erfolgreichem Besuch einer Fachschule.
Das Langemarckstudium, auch als „Vorstudienausbildung“ bezeichnet, wurde 1934 aufgrund studentischer Initiativen eingeführt. Es verfolgte die Absicht, begabte und politisch zuverlässige Jugendliche aus unteren sozialen Schichten in speziellen Ausbildungskursen auf ein Hochschulstudium vorzubereiten. Hierfür mussten die Jugendlichen von der Partei oder einer ihrer Gliederungen, dem Reichsarbeitsdienst oder der Wehrmacht, vorgeschlagen werden. Politische Kriterien spielten neben Begabung, Leistung und körperlicher Gesundheit eine wichtige Rolle und wurden in Ausleselagern überprüft.
Die Begabtenprüfung wurde in modifizierter Form aus der Weimarer Republik übernommen. Sie sollte denjenigen ein Studium ermöglichen, die in einem nicht-akademischen Beruf bereits ihre hervorragende Begabung unter Beweis gestellt hatten und darüber hinaus eine aktive Betätigung in der NSDAP oder ihren Gliederungen nachweisen konnten. Dies sollte aber eine Ausnahmeregelung für besondere Fälle bleiben. Auch der Übergang von einer Fachschule wurde in einer reichseinheitlichen Regelung aus dem Jahre 1938 zunächst an eine Sonderreifeprüfung gebunden. Die Zulassung zum Studium beschränkte sich auf die Fächer, die eine direkte Fortsetzung des Fachschulstudiums darstellten. 1939 wurde dieser Übergang wesentlich erleichtert. Ein Abschluss der Fachschule mit der Note „gut“ reichte als Berechtigung aus. Auch diese Öffnungsstrategie wurde allerdings an den Universitäten kontrovers bewertet, weil diese einen wissenschaftlichen Niveauverlust befürchteten.[45]
Wie viele Studierende aufgrund solcher Ausnahmeregelungen die Zulassung zum Studium erhielten, lässt sich nur schwer belegen. In den Vorkriegsjahren war ihr Anteil an den Studienanfängerinnen und Studienanfängern minimal, während des Krieges nahm er zwar zu, dennoch blieb das Abitur unangefochten der „Königsweg“ zum Studium.
Die öffentliche Studienförderung, für die vor allem das Reichsstudentenwerk zuständig war, schwankte nicht nur während des Nationalsozialismus erheblich, sondern korrespondierend zu den zyklischen Ab- und Zunahmen der Studierendenzahlen lässt sich dies auch bereits für die Weimarer Zeit nachweisen.[46] Nur ein geringer Teil der Studierenden bezog finanzielle Förderleistungen. In den Jahren nach der Machtübernahme (1934 bis 1937) lagen die Anteile zwischen 7 und 10 Prozent. Überwiegend wurden sie als Darlehen an Studierende, die kurz vor dem Examen standen, vergeben. Nur ein verschwindend geringer Anteil (0,5 Prozent) erhielt ein relativ großzügig bemessenes, nicht rückzahlbares Stipendium („Reichsförderung“) oder deutlich niedrigere Zuwendungen („Kameradschaftsförderung“) für diejenigen, die in den neu eingeführten Kameradschaftshäusern lebten. Weitere Stipendien wurden von Stiftungen, Kirchen und den Hochschulen selbst vergeben, zudem konnten dort Sachbeihilfen und vor allem Gebührenbefreiungen ausgesprochen werden. Letztere wurden in der Regel vom Nachweis guter wissenschaftlicher Leistungen und der „Einsatzbereitschaft für den nationalsozialistischen Staat“ abhängig gemacht. Hierzu wurde 1937 eine reichseinheitliche Gebührenerlass-Ordnung geschaffen. Die finanziellen Spielräume waren jedoch sehr eng. Und es bleibt kein Zweifel, dass bei der Verteilung von Darlehen und Stipendien neben den Kriterien der Begabung und Bedürftigkeit politisches Wohlverhalten eine wichtige Rolle einnahm.[47]
Während des Krieges wurde schließlich eine „Sonderförderung“ für studierende Kriegsteilnehmer eingeführt. Außerdem wurde wegen des hohen Bedarfs der Wehrmacht an Ärzten ein großer Teil der männlichen Medizinstudenten zu einem „nebendienstlichen Studium“ abgeordnet und wie Offiziersanwärter besoldet. Über die Verteilung von Stipendien und finanzielle Anreize wurde insofern auch die Fächerwahl zu steuern versucht.
Verschiebungen zwischen Studienfächern
Die fachliche Gliederung der Studierendenschaft veränderte sich in der Zeit des Dritten Reiches spürbar, wobei sich allerdings eher schwer zu interpretierende Schwankungen als eindeutige Trends zeigen.[48] Am deutlichsten erkennbar ist der Rückgang des Studiums der Theologie und der Rechtswissenschaft sowie umgekehrt der klare Aufschwung des Studiums der Medizin. In den Philosophischen Fakultäten mit Fächern wie Philosophie, Geschichte, Sprachwissenschaften und Pädagogik gingen die Studierendenzahlen zunächst zurück. Das gilt in ähnlicher Weise für die Naturwissenschaften. ((Mindestens zum Teil erklärt sich dies im Bereich Naturwissenschaft und Technik über die im Oktober 1939 erlassene Anordnung des Reichserziehungsministeriums, bei der Vergabe von Stipendien und anderen Förderungsmitteln vordringlich die Studierenden der kriegswichtigen Fächer zu berücksichtigen. Angesichts des kleinen Teils der Studierenden, die solche Leistungen bezogen, ist allerdings zu bezweifeln, dass dieses Steuerungsinstrument durchschlagende Wirkung erzielte.)) --> diesen Teil finde ich etwas unverständlich und evtl könnte er auch ganz raus, wenn es eh keine "Wirkung erzielte". Einleitend zum naechsten Abschnitt könnte man aber noch sagen, welche Fächer nun einen Aufschwung verzeichneten.
Als wichtige Faktoren, die in wechselseitiger Verflechtung zur Erklärung dieser Verschiebungen herangezogen werden müssen, gelten die Entwicklung auf dem akademischen Arbeitsmarkt, verstärkt durch kriegsbedingte Einflüsse auf die Chancen zur Aufnahme eines Studiums, geschlechtsspezifische Differenzen bei der Studienfachwahl und explizite staatliche Regulierungsversuche.[49] Exemplarisch verdeutlichen lässt sich das am Beispiel des Medizinstudiums. Nicht zuletzt durch die Vertreibung jüdischer Ärzte eröffneten sich hier frühzeitiger als in anderen akademischen Berufen steigende Berufschancen. Verstärkt wurde dies durch den hohen Bedarf der Wehrmacht und den privilegierten Sonderstatus der Medizinstudenten durch die Zurückstellung vom Kriegseinsatz und bevorzugter Förderung. Zudem wurde das Medizinstudium vermehrt auch von Frauen gewählt (vgl. Abschnitt x.5). In den traditionell als männliche Domänen angesehenen juristischen und theologischen Fakultäten lässt sich dagegen ein besonders starker Rückgang der Studierendenzahlen feststellen. Auch dies hängt mit steuernden staatlichen Eingriffen eng zusammen, die über Arbeitsmarkt- und Förderungschancen vermittelt werden. So stellten sich für Absolvierende der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten die Berufsaussichten besonders schwierig dar. Sie waren von der sogenannten Überfüllungskrise besonders schwer betroffen.[50] Das galt erst recht für die wenigen weiblichen Absolventinnen. So durften Frauen auf Befehl Hitlers weder Anwältinnen noch Richterinnen oder Staatsanwältinnen werden.[51] Da aus der Perspektive der NSDAP Nationalsozialismus und Christentum grundsätzlich als unvereinbar betrachtet wurden, gab es ab der zweiten Hälfte der 1930er Jahre kaum noch nationalsozialistische Organisationen, die Theologiestudierende aufnahmen. Damit entfiel für diese Studierenden gleichzeitig die Chance auf den Bezug von Studienförderung.[52] An Zurückstellungen vom Kriegsdienst war für diese Gruppe nicht zu denken. Während des Krieges verschärfte sich der Rückgang der Studierendenzahlen daher dramatisch und der prozentuale Anteil lag gegen Kriegsende unter 1 Prozent. Bei den Juristen wurde dieser Rückgang zwar teilweise durch den höheren Zustrom von Frauen kompensiert. Er hielt sich allerdings - angesichts der skizzierten Geschlechterdiskriminierung verständlich - in Grenzen.
An den Philosophischen Fakultäten erreichte die "Überfüllungskrise" der 1930er Jahre mit Ausbruch des Krieges ihren Höhepunkt. Dies zeigt sich vor allem belegen an der großen Gruppe der Absolvierenden von Studiengängen für das Höhere Lehramt.[53] Sie hatten bis zu einer erfolgreichen Berufseinmündung teilweise extrem lange Wartezeiten zu überbrücken. Erst einige Zeit nach Kriegsausbruch änderte sich dies und schlug schließlich in Klagen über mangelnden Lehrerinnen- und Lehrernachwuchs um. Auch hier erklären die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt aber nicht monokausal die Entwicklung der Studierendenzahlen, sondern gerade in diesem Bereich greifen geschlechtsspezifische Aspekte.
Das gilt auch für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten, in denen sich ebenfalls viele Studierende befanden, die ein höheres Lehramt anstrebten. Dennoch sanken die Studierendenzahlen hier im Vergleich zu den Philosophischen Fakultäten weniger stark: von etwa 11 bis 12 Prozent im „Altreich“ vor der nationalsozialistischen Machtübernahme auf circa 9 bis 10 Prozent in „Großdeutschland“ in den Jahren 1940-1944.[54] Dabei zeigten sich gegenläufige Entwicklungen zwischen den einzelnen Fächern: Während die Fächer Mathematik und Physik eher weniger frequentiert wurden, stiegen die Studierendenzahlen im Fach Chemie deutlich an. Plausibel wird das wiederum vor dem Hintergrund einer hohen Nachfrage nach ausgebildeten Chemikern, die durch die Vierjahresplanpolitik induziert wurde.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich kein sehr klares Bild aus den hier skizzierten Verlagerungen ergibt und die Erklärungen erst recht unbefriedigend bleiben. Direkte steuernde staatliche Eingriffe – etwa über die Einführung eines fächerbezogenen Numerus Clausus – hat es nicht gegeben, in einzelnen Fächern allerdings sehr deutliche Attraktivitätssteigerungen und ebenso klare Bestrebungen, politischen Kriterien bei der Frage der Zulassung und Förderung einen hohen Stellenwert zuzumessen. Letztere dienten auch der erklärten Absicht des NSDAP-Programms, die soziale Exklusivität des Hochschulstudiums aufzubrechen.
Soziale Auslese
Während im Kaiserreich Studierende noch zu weiten Teilen aus dem Adel und Bürgertum kamen, war die Studierendenschaft während der Weimarer Zeit vor allem mittelständisch geprägt. Mehr als die Hälfte waren Beamtenkinder, kamen aus dem gewerblichen Mittelstand oder aus Bauernfamilien.[55] Arbeiterkinder blieben weitgehend vom Studium ausgeschlossen. 1931 betrug ihr Anteil lediglich 3 Prozent, obwohl mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung zur Arbeiterschaft gehörte. Trotz des Ausbaus schulischer Bildung und nachschulischer Weiterbildungsmöglichkeiten war es ihnen in aller Regel aber kaum möglich, den Hochschulzugang zu erreichen und ein Studium zu finanzieren. Erklärbar ist das durch die zyklischen Schwankungen des akademischen Arbeitsmarkts. Gerade soziale Aufsteigerinnen und Aufsteiger lassen sich durch unsichere Berufsaussichten eher abschrecken als diejenigen, die durch Familientradition und –vermögen in der Lage sind, Berufseinstiege zu erleichtern und Wartezeiten zu überbrücken. Mit dem Abklingen der "Überfüllungskrise" kurz vor Kriegsausbruch vergrößerte sich die Bereitschaft zur Aufnahme eines Studiums wieder, gleichzeitig wurde durch den Kriegsbeginn aber die Expansion auch gebremst.
Im Parteiprogramm der NSDAP war das Ziel verankert, jeder und jedem fähigen und fleißigen Deutschen das Erreichen höherer Bildung zu ermöglichen und dafür auch staatliche Förderung bereitzustellen. Insbesondere die nationalsozialistischen Studierendenführer griffen diese programmatischen Absichtserklärungen zur sozialen Öffnung von Hochschulen auf und kritisierten immer wieder, dass nach wie vor der Zugang zur Hochschule zu stark ein Privileg gehobener Schichten bleibe. Dies schlägt sich in der Tat in den Daten der Hochschulstatistik deutlich nieder. Das soziale Profil der Studierendenschaft veränderte sich nicht spürbar. Die ohnehin sehr kleine Gruppe studierender Arbeiterkinder nahm nach 1933 eher noch ab, der Anteil aus Bildungs- und Besitzbürgertum stammenden dagegen zu. Dies erklärt sich mindestens zum Teil aus dem während der Kriegsjahre deutlich gestiegenen Anteil weiblicher Studierender, denn diese kamen noch weit stärker aus dem Bürgertum, als das bei den männlichen Studierenden der Fall war.
Frauenstudium: Zwischen Beschränkung und Aufbruch
Ebenso wie für die Analyse der Entwicklung der Gesamtstudierendenzahlen im Nationalsozialismus sollte auch für die Entwicklung der Studentinnenzahlen die Zeit vor wie nach 1933-1945 berücksichtigt werden.
Nachdem um 1900 die Universitäten nach und nach für Frauen geöffnet worden waren, stieg deren Anteil an der Gesamtstudierendenschaft bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges mit 4053 Studentinnen auf 6,7 Prozent. Während des Krieges wuchs die Zahl zunächst weiter an und nahm mit der Inflation Anfang der 1920er erstmals ab. Dieser Rückgang war jedoch nicht von Dauer, denn mit der fortwährenden Öffnung der Universitäten in der Weimarer Republik nahm die Gesamtzahl aller Studierenden insgesamt stark zu, wobei die Anzahl der Studentinnen schneller anstieg als die der Studenten. Im Jahr 1931 erreichte die weibliche Studienbeteiligung mit 18,9 Prozent vorerst ihren Höhepunkt. Mit Beginn des Nationalsozialismus nahm die Zahl der Studentinnen jedoch deutlich ab.
Der Zugang zu Bildung wurde Frauen schon durch die Verschlechterung der Mädchen-Schulbildung erschwert. Entsprechend des nationalsozialistischen Frauenbildes wurden beispielsweise ab 1935 an den höheren Schulen zwei Stunden Handarbeit statt je einer Stunde Mathematik und Englisch unterrichtet. Auch die „Neuordnung des höheren Schulwesens“ im Jahr 1938 verschlechterte die Chancen von Frauen auf einen Studienplatz. An den Mädchengymnasien gab es dadurch nur noch sprachliche oder hauswirtschaftliche Oberstufen. Der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern und Latein wurde somit weiter reduziert.
Während durch das „Gesetz gegen die Überfüllung von Schulen und Hochschulen“ nur noch jeder zweite Abiturient eine Hochschulzugangsberechtigung erhielt, war es sogar nur jeder siebten Abiturientin möglich ein Studium aufzunehmen. Zusätzlich mussten Frauen zum Bestehen der Eignungstest, die von Land zu Land verschieden waren, höhere Punktzahlen erreichen. Auch legte das Gesetz fest, dass nur noch 15.000 Abiturientinnen und Abiturienten insgesamt eine Zulassung erteilt werden darf, darunter in keinem Land mehr als 10 Prozent Frauen. Auf Grund dieser Regelungen wird auch von einem „Geschlechtsspezifischen Numerus Clausus“ gesprochen.Doch langfristige Auswirkungen auf die Studentinnenzahlen kann das Gesetz nicht verursacht haben, denn es wurde bereits 1935 wieder aufgehoben.
Die in den 1970er Jahren unter Historikerinnen verbreitete These, die sinkenden Studentinnenzahlen hingen mit einer frauenfeindlichen NS-Politik sowie direkt mit dem „Gesetz gegen die Überfüllung von Schulen und Hochschulen“ zusammen, muss jedoch differenzierter betrachtet werden.
Erstens sollte bezüglich dieses Gesetzes bedacht werden, dass bereits Ende der 1920er Jahre in der Weimarer Republik über ähnliche Zugangsbeschränkungen debattiert wurde. Damit sollte die „Überfüllung der höheren Berufe“ beziehungsweise die „Überproduktion von Akademikern“ verhindert werden. In diesem Kontext muss auch die Verabschiedung des Gesetzes von 1933 gesehen werden.
Zweites gingen die Zahlen der Neuimmatrikulationen bereits vor 1933 zurück, diese sinkende Studierwilligkeit betraf sowohl Frauen als auch Männer.
Drittens muss die schlechte allgemeine wirtschaftliche Lage, insbesondere die Arbeitsmarktlage für die akademischen Berufe berücksichtigt werden. Diese betraf vor allem die Berufsaussicht für Studierende des Lehramtes – ein von Frauen bevorzugtes Studienfach. Zusätzlich waren die Aussichten für angehende Studienrätinnen wesentlich schlechter als für ihre männlichen Kollegen. Statt daher ein anderes Fach zu studieren, entschieden sich die meisten Abiturientinnen für Ausbildungen im außeruniversitären Bereich.
Viertens wurde 1934 für angehende Studierende ein obligatorischer halbjähriger Arbeitsdienst eingeführt. (Huerkamp schreibt hier selbst nicht mehr genau, was der fuer auswirkungen gehabt haben soll)...
Fünftens kam es nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten zu einem absoluten und relativen Rückgang der Stipendiatinnen. Besonders stark war dieser bei den in der Reichsförderung geförderten Studentinnen: waren 1928 noch 13 Prozent aller Geförderten Frauen, liegt der Prozentsatz 1937 bei nur noch 5,5.
Sechstens spielte sicherlich auch das damalige bildungspolitische Klima eine Rolle. Der Antiintellektualismus des nationalsozialistischen Regimes und das damit einhergehende sinkende Sozialprestige akademischer Berufe dürften dazu beigetragen haben, dass sich Männer wie Frauen vermehrt gegen ein Studium entschieden.
Siebtens muss in Bezug auf die Lebens- und Studienbedingungen zur damaligen Zeit berücksichtigt werden, dass diese für Frauen insgesamt schlechter waren. Zwar war nach dem Ersten Weltkrieg und der Inflation die wirtschaftliche Lage aller Studierenden prekär, doch Frauen stand im Schnitt noch weniger Geld zur Verfügung. Die Familien waren weniger bereit Geld in das Studium ihrer Töchter zu investieren. Auch gestaltete sich die Zimmersuche schwieriger. Frauen waren zur Untermiete nicht gern gesehen und die Männer hatten demgegenüber auch Möglichkeiten über die zahlreichen Verbindungshäuser einen Wohnplatz zu finden. Außerdem waren Studentinnen bei der Stipendienvergabe und den sogenannten Studentenjobs benachteiligt, da es sich hauptsächlich um Werkarbeit handelte. Zahlreiche damalige Artikel über das „Frauenstudium“ belegen außerdem einen Anstieg der frauenfeindlichen Stimmung unter Studenten mit der NS-Machtergreifung.
(ließe sich mit einem anderen Artikel alles noch ausbauen... wie konkret die Diskriminierung bei Zimmersuche ablief etc)
Als mit den Jahren 1936/37 eine Verknappung von AkademikerInnen festgestellt wurde, ermutigte die NS-Propaganda ausdrücklich auch Frauen zur Aufnahme eines Studiums. Erreicht wurde dieses Ziel jedoch erst mit Beginn des Zweiten Weltkrieges. Nun schrieben sich immer mehr Frauen für ein Studium ein, nicht zuletzt um Kriegsdienstverpflichtungen zu umgehen.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass eine Förderung des Frauenstudiums seitens der NS-Politik ausschließlich aus ökonomischen Gründen, nicht aus emanzipatorischen und Gleichstellungsbestrebungen stattgefunden hat.
ANSt
Überleitungssatz: Neben dem NSDStB gab es auch die ANSt...
Im Wintersemester 1930/31 wurde von nationalsozialistisch gesinnten Studentinnen die „Arbeitsgemeinschaft Nationalsozialistischer Studentinnen“ (ANSt) gegründet. Ihr Ziel ist der Aufbau einer nationalsozialistischen Gemeinschaft zu der sie durch ihre „wesensgemäßen“ weiblichen Eigenschaften beitragen wollen.
Nach 45
Während und auf Grund des Krieges waren die Hörsaale größtenteils von Frauen besucht. Diese mussten zum Ende des Krieges ihr Studium in vielen Fällen abbrechen, um den Kriegsheimkehrern „Platz zu machen“.Nach Annette Vogt hatte die frauenfeindliche Politik der Nationalsozialisten gravierende Folgen für die Integration von Frauen in den Wissenschaftsbetrieb im Nachkriegsdeutschland. Noch sieben Jahre nach Kriegsende betrug der Anteil weiblicher Lehrkräfte an den deutschen Universitäten nur 3,3 Prozent. Zudem zeigte eine qualitative Befragung von UniversitätsprofessorInnen in den frühen fünfziger Jahren, dass starke Vorurteile gegen Frauen als Studentinnen sowie als Dozentinnen und Forscherinnen das Klima an der Universität prägten und offen geäußert wurden. Die absoluten Zahlen von 1944 wurden erst wieder in den 1960ern erreicht.
Politische Selektion
Über die Verknüpfung der Zulassung zum Studium mit der Prüfung politischen Wohlverhaltens hinaus begann unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten eine "Säuberungswelle", die sich vor allem gegen links orientierte Studierende richtete. Es wurden unter aktiver Mitarbeit von Studierenden Schwarze Listen erstellt, die Grundlage für die Einleitung von Disziplinarverfahren und Relegationen waren. Die Regelungen waren im Jahr 1933 in einzelnen Ländern und auch in den verschiedenen Hochschulen noch sehr unterschiedlich. Der gemeinsame Nenner bestand darin, dass all diejenigen zu entfernen seien, die sich in „antinationalem Sinne aktiv betätigt“ hätten. Dazu gehörten beispielsweise Mitglieder oder Sympathisanten kommunistischer, sozialdemokratischer oder sonstiger missliebiger Parteien und Gruppierungen. Die praktische Umsetzung der jeweils formulierten Erlasse erfolgte ebenfalls sehr uneinheitlich. Die einzelnen Hochschulen verfügten durchaus über beträchtliche Spielräume bei der Abstufung repressiver Maßnahmen. Wie viele Studierende von diesen Maßnahmen betroffen waren, ist schwer zu ermitteln, da die Archivunterlagen weitestgehend vernichtet wurden. Für die Jahre 1933/34 lässt sich an den 23 existierenden Universitäten eine Zahl von 423 Relegationen aus politischen Gründen ermitteln, an allen Hochschulen zusammen waren 548 Studierende betroffen. Das sind 0,5 Prozent der damals Studierenden.[56] Dadurch gelang es offenbar, zumindest die exponierten Gegner des NS-Regimes zu entfernen. Die Abschreckungswirkung lokal bekannter Beispiele dürfte erheblich gewesen sein. Aus autobiographischen Zeugnissen wird deutlich, dass in vielen Fällen die „politische Säuberung“ nicht nur den Ausschluss vom Studium bedeutete, sondern die Betroffenen darüber hinaus mit Verhaftungen, Folter, Gefängnis oder dem Konzentrationslager rechnen mussten.[57]
Ausschluss und Vertreibung jüdischer Studierender
Das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ schuf zusammen mit den zugehörigen Durchführungsverordnungen die Grundlage für die nahezu vollständige Entfernung jüdischer Studierender. Im Jahre 1932/33 bildeten jüdische Studierende mit knapp 3,7 Prozent nur einen relativ kleinen Teil der Gesamtstudierendenschaft.[58] Lediglich im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil von 0,9 Prozent waren jüdische Studierenden an den Universitäten statistisch überrepräsentiert. Auch der Frauenanteil unter den jüdischen Studierenden war überproportional hoch. Bereits vor 1933 hatten die Nationalsozialisten massiv gegen die „Verjudung“ akademischer Berufe polemisiert und nach Maßnahmen gegen die „Überfremdung“ der Hochschulen gerufen. Durch die Festlegung von Höchstgrenzen jüdischer Studierender (5 Prozent an jeder einzelnen Fakultät), die Einführung von Ahnennachweisen und die nahezu vollständige Verweigerung der Erteilung des Hochschulreifevermerks für jüdische Abiturientinnen und Abiturienten wurde der Anteil jüdischer Studierender schlagartig im Folgejahr auf unter 1 Prozent gesenkt. Faktisch gab es ab 1933 kaum noch jüdische Studienanfängerinnen und -anfänger und auch die Zahl ausländischer jüdischer Studierender nahm drastisch ab. Viele mussten ihr Studium sogar kurz vor ihrem Abschluss abbrechen, da sie nicht zum Examen oder anschließenden Referendariaten zugelassen wurden oder ihre Berufschancen stark beschnitten wurden. So wurden beispielsweise jüdischen Ärzten die Approbation und eine kassenärztliche Anerkennung verweigert, jüdische Anwälte durften sich nicht niederlassen und wurden nicht zum Notar ernannt. Ab 1937 war für Jüdinnen und Juden die Zulassung zur Promotion ausgeschlossen. Endgültig vervollständigt wurde die Vertreibung 1938. Im Anschluss an die Novemberprogrome im November 1938 sprach das Reichserziehungsministerium die telegraphische Anweisung aus, Jüdinnen und Juden die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Betreten der Hochschulen zu verbieten.[59] Die wenigen verbliebenen „nichtarischen“ Studierenden erlebten das Studium subjektiv überwiegend als sehr belastend, litten unter Diskriminierung und Vereinsamung und erfuhren kaum Unterstützung.[60] Es ist daher kaum verwunderlich, dass auch diejenigen, die nicht zur Aufgabe des Studiums gezwungen wurden, „freiwillig“ ausschieden.
Motivation
Allgemein kann die Studierendenschaft der 1920er und 1930er Jahre als sehr empfänglich für die Ideen des Nationalsozialismus betrachtet werden. So waren es vor allem die jungen Leute an den Universitäten, die aufgrund ihrer Euphorie, ihrer Freiheit, ihrer Freizeit und einem Gefühl elitärer Überlegenheit die Ideologie der NSDAP teilten.[61]
Schon zu Beginn der 1920er Jahre lässt sich bei den Studierenden eine Anschlussfähigkeit an nationalsozialistisches Gedankengut feststellen. Die Kriegserfahrungen, die militärische Niederlage von 1918 und die als ungerecht empfundenen Bestimmungen des Versailler Vertrages trugen dazu bei, dass sich immer mehr Studierende mit den Ideen und den Zielen der Nationalsozialisten identifizierten.[62] Dabei spielten sicherlich auch Zukunftsunsicherheiten eine Rolle. Diese Ängste wurden durch die Debatte um die sogenannte Überfüllungskrise der Hochschulen und der akademischen Berufe geschürt und von nationalsozialistischen Versprechungen aufgefangen. Vor allem Studenten aus den schlagenden und tradierten Korporationen schlossen sich aufgrund der ideologischen Parallelen dem 1926 gegründeten NSDStB an. Dieser konnte so noch vor 1933 einen schnellen Aufstieg innerhalb der Universitäten verzeichnen. [63] '
Die wichtigsten studentischen Organisationen
Die wichtigsten studentischen Organisationen waren nach 1933 der Nationalsozialistische Studentenbund (NSDStB), sein weibliches Pendant die Arbeitsgemeinschaft Nationalsozialistischer Studentinnen (ANSt), die deutsche Studentenschaft (Dst), die Korporationen sowie in der Anfangszeit der Stahlhelm.
Hiervon waren nur der NSDStB und der ANSt von Anfang an nationalsozialistische Organisationen. Der Dst war ursprünglich der Dachverband aller Studierendenausschüsse, seine Mitglieder waren indirekt alle deutschen Studierenden. Er befand sich allerdings seit 1931 unter Führung eines Mitglieds des NSDStB. Die nationalsozialistisch orientierten Studenten waren in Kameradschaften unterteilt, die vom NSDStB und vom Dst organisiert wurden.
Die verschiedenen Korporationen waren konservative studentische Organisationen, die eine sehr gespaltene Einstellung zu dem Nationalsozialismus und dem NSDStB hatten. (hier wird nicht klar, was die gespaltene Einstellung ausmacht und weiter oben hiess es doch, dass sich vor allem studenten aus den korporationen dem nsdstb anschlossen...?)
Der Stahlhelm Studentenring Langheim war eine ideologisch dem NSDStB sehr nahe stehende paramilitärische Organisation, die sich jedoch bereits im Juli 1933 dem NSDStB unterordnete und im April 1934 in diesen eingegliedert wurde, was seiner Auflösung gleichkam.
Korporationen im NS
Bereits im akademischen Milieu der Kaiserzeit und der Weimarer Republik galten die Korporationen als wichtigste Sozialisationsinstanz.[64] Die Korporationen, unterteilt in schlagende Verbindungen und nicht-schlagende Verbindungen, hatten im Jahr 1929 71000 studentische Mitglieder. Das waren 56,5% der männlichen Studenten.[65]
Die „Deutsche Burschenschaft“, in der viele Burschenschaften miteinander verbunden waren und sind, gehörte zu den größten Verbindungen. 1929 umfasste diese Korporation 8678 studentische Mitglieder und 25138 Alte Herren.[66]
Die Burschenschaften waren angetan von der neuen Bewegung und ordneten den Nationalsozialismus sogar in die korporationsstudentische Tradition ein.[67]
Von einem unproblematischen Verhältnis zwischen der Deutschen Burschenschaft und dem NSDStB kann man jedoch nicht sprechen. Innerhalb der Deutschen Burschenschaft gab es viele kritische Stimmen, wenn es um den NSDStB ging. Die Kritik bezog sich jedoch nicht auf den Nationalsozialismus an sich, denn die Grundideen der Ideologie wurden geteilt, sondern richtete sich eher gegen das Ziel der Gleichschaltung und gegen das Führerprinzip.[68] Die Korporationen wollten an ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit festhalten. Diese Prinzipien waren mit der Volksgemeinschaftsideologie des NSDStB nicht vereinbar.[69] Zu beachten ist an dieser Stelle aber auch die Tatsache, dass der NSDStB eine akademische Elite zwar ablehnt, sich viele Mitglieder aber trotzdem selbst als elitär betrachten. Hier wird eine Zersplitterung innerhalb des NSDStB bereits deutlich. Diese Problematik lässt sich auch an der Tatsache erkennen, dass viele Studenten sowohl Mitglied in Korporationen waren, als auch aktiv für den NSDStB arbeiteten. Vor allem die Nähe zur Partei und der dynamische Aktivismus des NSDStB waren für die Studenten reizvoll. Für die Zeit vor 1933 lässt sich festhalten, dass die Studenten bei Wahlen für den NSDStB stimmten, das soziale Leben aber weiterhin durch die weiteren Verbindungen geprägt wurde.[70]
Ab 1931 kommt es zu Schwierigkeiten im Verhältnis zwischen den Verbindungen und dem NSDStB. Im Zuge des Ziels der Gleichschaltung, wirft der NSDStB die Frage auf, ob die Vielzahl der Verbindungen überhaupt noch benötigt werde.[71] Die Burschenschaften sind empört, weisen jedoch trotzdem auf die Befürwortung des Nationalsozialismus hin.[72]
Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten 1933 veränderte sich die Landschaft der Korporationen nachhaltig. Auf der einen Seite bildete sich die Tendenz heraus eine Zusammenarbeit zwischen Verbindung und NSDStB abzulehnen, auf der anderen Seite gab man sich kompromissbereit, auch in der Hoffnung ein weiteres Bestehen der einzelnen Verbindungen aufrecht zu erhalten.[73]
In den ersten Jahren nach der Gleichschaltung versuchten sich die Korporationen in erster Linie am Leben zu erhalten. Diverse interne Streitigkeiten, Zerwürfnisse mit neu gegründeten Verbänden (u.a. dem GStV: „Gemeinschaft studentischer Verbände“) die zwischen den Korporationen und dem NSDStB vermitteln sollten machten die Aufrechterhaltung der Korporationen neben dem NSDStB schwierig.[74] Zudem wurde zusätzlich aggressiv um neue Mitglieder geworben und gegen Korporationsstudenten gehetzt: „Ab 1. November 1935 wird daher jeder der neu zur Hochschule kommenden Studenten vor die Frage gestellt, ob er Mitglied des Studentenbundes oder Aktiver einer Korporation, ob er politischer Kämpfer oder Spießer werden will.“[75]
Im Oktober 1935 erlässt die NSDAP ein Verbot, das einem Korporationsstudenten die Mitgliedschaft im NSDStB und der Hitlerjugend verbietet. Daraufhin lösen sich die Verbände auf. Auch die Deutsche Burschenschaft löst sich am 6. Oktober 1935 auf und stellt alle Korporationen dem NSDStB zur Verfügung.[76]
Studenteneingriff in Hochschulpolitik 1933-45
Die nach der Machtergreifung neu eingesetzten Kultusminister der Länder kannten sich in der Universität kaum aus und brauchten daher Hilfe für deren Neustrukturierungsprozesse.
Es gab nicht so viele alte NSDAP Mitglieder unter den Professoren und man traute auch nicht den gerade erst neu Angeworbenen. Daher arbeitete man vor allem mit den NSDStB zusammen und stärkte die Rolle des Dst. Dieser wurde nach nationalsozialistischen Prinzipien neu gestaltet.
Die studentische demokratische Selbstverwaltung in Form der ASten wurde in vielen Bundesländern aufgelöst, statt dessen führt nun ein von oben eingesetzter Studentenführer die Studentenschaft.
Insgesamt bekamen die nationalsozialistischen Studenten deutlich mehr Einfluss und Macht. Das die Bücherverbrennung vom Dst organisiert wurde ist ein Ausdruck dieses Machtgefühls und der damaligen Aufbruchstimmung. Diese Aufbruchstimmung der Studenten zeigt sich auch darin das der NSDStB nun zu einer Massenorganisation wurde. Die nationalsozialistischen Studenten bekamen auch Einfluss in die Personalpolitik, indem sie z.B. kritisches Infomaterial über Professoren sammelten. Hierbei griffen sie auch konservative Professoren an, die den Ideen der NSDAP nicht kritisch gegenüberstanden, jedoch in der Partei nicht aktiv gewesen waren.
Sie standen nicht nur Einzelpersonen sondern dem kompletten Lehrkörper ablehnend gegenüber.
Natürlich wurden auch unliebsame Professoren angeschwärzt, die politisch keinen Grund dafür lieferten.
Allerdings wurde nicht nur versucht Professoren abzusetzen, sondern auch die neu Besetzungen mit Sympathisanten zu füllen. Insgesamt wurde in dieser Personalpolitik auch ein Generationenkonflikt deutlich.
Nachdem im Juli 1933 Hitler die nationalsozialistische Revolution für beendet erklärt hatte und im Herbst 1933 die erste Entlassungswelle zu Ende war, hätte es sich nach Meinung der Politik an den Hochschulen wieder beruhigen sollen. Dennoch kam es zu von Dst und NSDStB organisierten Boykottaktionen gegen im Amt gebliebene jüdische Professoren. Bei diesen Boykottaktionen machten allerdings nicht alle Studenten mit. Erst als 1935 alle jüdische Professoren entlassen wurden endeten diese Boykottaktionen.
Insgesamt wurde im Winter 1933/34 versucht die Studenten wieder zur Ruhe zu bringen. Es kam zu mehr Disziplinarverfahren, da es nun nicht mehr toleriert wurde wenn ein Professor beleidigt wurde. In den nächsten Jahren wurde der REM zum Hautakteur der Unipolitik da sich der NSDStB und der Dst durch ihre Konkurrenzverhalten gegenseitig blockieren.
Ab 1936 gewann der NSDStB wieder an Kraft, da sich die Konkurrenz zum Dst erledigt hatte. Der neue Führer des NSDStB Gustav Adolf Scheel war zeitgleich der Führer des Dst. Er stellte die örtlichen Studentenschaften direkt unter sich und schwächte damit auch die Rektoren.
Der NSDStB mischte sich nun wieder inoffiziell in die Berufungsverfahren ein. Der NS Dozentenbund arbeitete gerne mit ihm zusammen um Informationen über mögliche Bewerber zu sammeln.
Aber auch offiziell wurde von 1937-41 die Reichsstudentenführung von allen Rektoratsbesetzungen informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Auch nach 1941 soll Scheel inoffiziell weiter befragt worden sein.
Scheel wurde 1944 zusätzlich Führer des NS Dozentenbundes, was seine Machtposition weite verstärkte.
Konkurrenz zwischen dem NSDStB und dem Dst
1934 begannen der NSDStB und der Dst zu konkurrieren, da sie beide die Aufgabe hatten sich um die Politisierung der Studierenden und um das Studentenleben allgemein zu kümmern. Eine dieser Aufgaben war z.B die Etablierung von Kameradschaftshäusern in denen alle NS Studenten zusammen wohnen sollten. Dieses Projekt wurde jedoch später auf Wunsch Hitlers wieder eingestellt.
Hinzu kam das sie auch unterschiedlichen Stellen in NS Politikapparat unterstellt waren. Der Dst war dem REM unterstellt, während der NSDStB dem Stab Heß unterstellt war.
Diese Konkurrenz ging soweit, dass es zu Verhaftungen kam nachdem im Juli 1933 der Führer des NSDStB Oskar Stäbel formal den Dst unter den NSDStB stellte und der Dst Führer Gerhard Krüger dies ignorierte. Das Reichsinnenministerium ließ daraufhin Krüger verhaften. SA Chef Röhm ließ seinerseits nun Stäbel verhaften und wollte das Innenministerium besetzen. Nach Verhandlungen kamen beide wieder frei und Stäbel übernahm in beiden Organisationen die Führung.
Jedoch wurde ihm nach den Aufständen in München die Führung wieder entzogen und zwei unterschiedliche Führer eingesetzt, wodurch die Konkurrenz wieder belebt wurde. Erst als unter Gustav Adolf Scheel wieder eine Personalunion stattfand beruhigte sich die Konkurrenz endgültig.
Studentischer Alltag und die zeitliche Belastung der Studenten durch die Organisationen
Als erste Regulierungsinstanz kamen 1933 die SA Hochschulämter in die Universitäten die ab 1934 alle Mitglieder der Dst, d.h. alle “arischen” Studenten dazu verpflichtet an einer Art paramilitärischen Ausbildung teilzunehmen. Dieser Wehrsport war bei den Studenten nicht gerade attraktiv und forderte von ihnen bis zu 24 Stunden die Woche ein.
Der Dst forderte von den Studenten 4-5 Stunden die Woche Zeit für die politische Erziehung ein. Auch der NSDStB verlangte ihre Hilfe bei der Fachschaftsarbeit und politische Seminare und die Korporationen verlangten auch zeitliche Unterstützung.
Bei den Studentinnen gab es auch eine hohe zeitliche Belastung durch die unterschiedlichen Seminare und sozialen Tätigkeiten des ANSt. Sie war allerdings nicht so stark wie bei den Studenten. Insgesamt war unter diesen Bedingungen ein normales Studium nicht mehr möglich. Von Seiten der Universitäten und der Professoren wurde sich auch über den starken Qualitätsabfall beschwert.
Es kam in München zu einem Studentenaufstand, in dessen Folge es Änderungen gab um den Studentenalltag wieder zu erleichtern.
Die Aufgaben in NSDStB und ANST wurden minimiert oder zu freiwilligen Aufgaben gemacht. Der NSDStB wurde von einer Massenorganisation zu einer Eliteorganisation umstrukturiert und der Führer des Dst und NSDStB wurden personell erneuert.
Ende Oktober 1934 wurden die SA Hochschulämter aufgelöst. Stattdessen wurde Pflichtsport eingeführt. der auch Wehrsport beinhaltete aber weniger zeitliche belastete.
Das REM ordnete ab 1935 an, dass Fachschaftsarbeit freiwillig sein sollte.
Insgesamt war die zeitliche Belastung danach für Studenten und Studentinnen geringer, allerdings im Vergleich zur Weimarer Zeit immer noch relativ hoch.
Der studentische Arbeitseinsatz
Seit 1934 gab es den Studentischen Arbeitseinsatz, er wurde unterteilt in Fabrikdienst, Landdienst und Ernteeinsatz Der Ernteeinsatz hatte als Hintergrund, dass die Regierung zu wenig Erntehelfer hatte und das mit Studenten ausgleichen wollte, die Gründe für den Fabrikdienst und den Landdienst waren eher politisch propagandistisch. Der Fabrikdienst wurde von der ANSt ins Leben gerufen und wurde auch danach eher von Studentinnen gemacht. Zu Anfang war der Arbeitsdienst freiwillig, dadurch gab es aber keine große Beteiligung an ihm.
1937 wurde dann mehr Druck auf die Studenten ausgeübt. Man durfte den Kameradschaften nur noch beitreten wenn man sich im Arbeitseinsatz bewährt hatte. Insgesamt machten die Studenten der kleineren Universitäten den Arbeitseinsatz häufiger.
Im Sommer 1939 versuchte der NSTStB alle Studenten zum Ernteeinsatz zu bringen, nachdem die eingeplanten polnischen Saisonarbeiter nicht kamen. Der NSDStB schickte, ohne die Befugnisse dafür zu haben an alle Studenten die Ankündigung das eine Rückmeldung zum Semester oder eine Immatrikulation nur möglich war wenn man vorher Ernteeinsatz geleistet hätte.
Darauf informierte das REM die Universitäten das der NSDStB diese Kompetenzen nicht hätte, die Information wurde jedoch unterschiedlich an die Studenten weiter gegeben. In Folge dessen kam es in Bonn zu einem Aufstand der Studenten.
Am Ende beteiligten sich 28,7 % der Studenten an dem Ernteeinsatz.
Die politische Haltung der Studenten während des Krieges
Die Propaganda des NSDStB war darauf ausgerichtet auf den Krieg vorzubereiten.
Die meisten NSDSTB Funktionäre meldeten sich sofort nach Kriegsbeginn freiwillig zur Front, sodass im März 1940 93% der Kameradschaftsführer bei der Wehrmacht waren und man keine einsatzfähigen Nationalsozialisten mehr an der Uni hatte. Insgesamt gab es eine Verjüngung der Studentenschaft. Die Studenten versuchten sich vor den Diensten des NSDStB zu drücken sie standen der Hochschulpolitik gleichgültig und desinteressiert gegenüber. Die meisten von ihnen hatten seit der Kindheit und Jugend in der HJ eine distanzierte Haltung zu den NS Organisationen und Seminaren.
1941 versuchte der NSDStB mit mehr Kontrolle, die Studenten für sich zu gewinnen. Alle Studenten mussten sich vor der Immatrikulation bei der örtlichen Studentenschaft melden. So konnte man die Stundeten stärker kontrollieren und zum Eintritt in den NSDStB drängen. 1942 wies das REM, nachdem dieses Drängen von Einigen übertrieben wurde, in einem Runderlass darauf hin dass der NSDStB die Immatrikulation eines Studenten nicht verhindern könnte.
Trotz dieser offensiven Praktiken gingen die Mitgliederzahlen des NSDStB stark zurück. Einer der Hauptgründe war, dass viele Studenten aus dem Militär kamen und von da Geld bekamen und nicht auf Stipendien des NSDStB angewiesen waren.
In den letzten beiden Kriegsjahren erfuhr zwar das Ansehen des NSDStB einen Tiefpunkt aber seine Mitgliederzahlen erholten sich wieder, da die kriegsverletzten Studenten aus dem Krieg wiederkehrten. Und in einer Art verzweifelten Loyalität dem NSDSTB als aktive Mitglieder beitraten. Ihnen ist es wohl zu verdanken das sich der NSDStB bis Ende 1944 an vielen Universitäten halten konnte.
Widerstand der Studenten
Unterteilung in studentischen Widerstand und Dissens:
Als Widerstand gilt im Folgenden jede Handlung, die auf einer Ablehnung des Nationalsozialismus beruhte und einen Sturz der Regierung bezweckte.[77] Demgegenüber soll der Begriff Dissens für alle Anschauungen und Reaktionen stehen, die sich gegen die nationalsozialistische Politik und Weltanschauung wandten, ohne jedoch die Schwelle zum organisierten Widerstand zu übertreten.[78]
Dissens
Der individuelle Dissens
Der individuelle Dissens war im Dritten Reich besonders oft vertreten. Der individuelle Dissens meint den Versuch unzähliger Studenten, sich bestimmten Verhaltensregeln der Regierung nicht anzupassen und sich möglichst viele individuelle Freiheiten zu bewahren.[79] Beispielsweise versuchte man sich Arbeitseinsätzen im Landdienst, in der Erntehilfe oder im Fabrikdienst zu verweigern.[80]
Der sozialelitäre Dissens
Wie groß die Verbreitung des sozialelitären Dissens war, ist unklar. Anhand von einigen Quellen kann man allerdings darauf schließen, dass es einen sozialelitären Dissens durchaus gegeben hat. Zwar gab es große Anstrengungen der nationalsozialistischen Propaganda, das elitäre Selbstbewusstsein der Studenten zu unterbinden.[81] Solch ein Auftreten widersprach nämlich der Vorstellung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft. Oftmals wurden solche Anweisungen von den Studenten im Innern nicht anerkannt. Unter solchen Zuständen konnte es leicht zu einer Abgrenzung gegenüber dem Nationalsozialismus als Massenbewegung kommen.[82]
Der weltanschauliche Dissens
Beim weltanschaulichen Dissens handelt es sich meist um einen religiös begründeten Dissens.[83] Trotz äußerer Anpassung, kam es doch bei der Mehrheit der christlichen Studenten zu einer inneren Distanzierung vom NS-Regime.[84] Natürlich gab es auch gläubige Studenten, die versuchten sich zum Nationalsozialismus zu bekennen und gleichzeitig der Kirche treu zu bleiben.[85] Insgesamt war das oppositionelle Potential der christlichen Studenten, trotz einer verbreiteten Abwendung vom Nationalsozialismus, relativ gering. Zum einen kam es 1938/39 zu einem schnellen Abnahme der Theologiestudenten und damit zu einem geringeren Einflussvermögen von ihrer Seite.[86] Zum anderen äußerten die christlichen Studenten oftmals nur Kritik gegenüber der Einmischung des Staates in die Angelegenheiten der Kirche.[87] Die Vertreibung oppositioneller und jüdischer Studenten war beispielsweise kaum Inhalt ihrer Kritik. Nur selten entstand aus dem christlichen Dissens ein aktiver Widerstand gegen das NS-Regime.[88]
Widerstand
Widerstand in der Vorkriegszeit
Besonders die kommunistischen Studenten unternahmen, in den ersten Jahre der NS- Diktatur den Versuch, organisierten Widerstand gegen das NS-Regime durchzuführen.[89] Zwar wurden im Frühjahr 1933 kommunistische Studentengruppen verboten, jedoch formierten sich die Studenten an einigen Hochschulen zu kleinen illegale Gruppen.[90] Oftmals wurde in diesen Gruppen nur über "Ungerechtigkeiten" diskutiert, aber auf gefährliche Außenaktivitäten verzichtet. Unter solchen Gruppen, die wohl eher als Beispiel für Dissens stehen, fanden sich jedoch auch einige wenige Gruppierungen die tatsächlich organisierten Widerstand leisteten. Ein Beispiel dafür bildet eine kommunistische Studentenorganisation an der Berliner Universität, die im Herbst 1933 neu gegründet wurde.[91] Die Gruppe war vor allem 1934/35 besonders aktiv. Es wurden neben Flugblättern auch verschiedene Zeitungen wie "Antifaschistische Korrespondenz", "Der Rote Student" und "Der Sozialist" produziert und verteilt.[92] Zwar handelte es sich um sehr mutige Vorgehen der kommunistischen Studenten. Jedoch halfen die Texte der Flugblätter meistens nicht dazu nichtkommunistische Studenten von der "Schlechtigkeit" des NS- Regimes zu überzeugen. Vielmehr sprachen die Texte, wenn auch unbewusst, vor allem die eigenen kommunistisch gesinnten Verbündeten an.[93]
Widerstand während des Krieges=
Ein Widerstand während des Krieges gestaltete sich als noch gefährlicher als vor dem Krieg. Denn die Widerstandskämpfer standen einem noch skrupelloserem Verfolgungsapparat gegenüber. Verstöße, die zu Beginn der NS- Diktatur "nur" eine Gefängnisstrafe zur Folge hatten, konnten nun den Tod bedeuten.[94] Die „Weiße Rose“ in München bildet wohl die wichtigste studentische Widerstandsgruppe der Kriegsjahre.[95] Auch bei der sehr viel unbekanntere „Weiße Rose“ in Hamburg handelt es sich um eine bedeutende Widerstandsgruppe.[96]
Der Einfluss der NS-Weltanschauung auf die Wissenschaft
Die Frage nach dem Einfluss des Nationalsozialismus auf die Entwicklung der Wissenschaften im „Dritten Reich“ lässt sich über die Wissenschaftspolitik hinaus und besonders in Hinblick auf den Einfluss einer nationalsozialistischen Weltanschauung bzw. Ideologie nicht einheitlich beantworten, da während der NS-Zeit in Deutschland eine unüberschaubare Anzahl ideologischer Überzeugungen neben einander existierten [Verlinkung zu „Nationalsozialismus“ in Wiki].[97] Von einer zentral implementierten Weltanschauung in Form einer konsistenten nationalsozialistischen Lehrmeinung kann daher in Hinsicht auf die Wissenschaft nicht gesprochen werden.[98] Allgemeine Fragen, welche die Beziehung zwischen den Bereichen Wissenschaft und Ideologie betreffen, sind in einer übergreifenden Perspektive nicht zu beantworten und eröffnen eine Reihe soziologischer und philosophischer Probleme [Verlinkung zu „Ideologie und Wissenschaft“ in Wiki]. Bezüglich der Fächerlandlandschaft an deutschen Universitäten zwischen 1933 und 1945 lassen sich jedoch einige konkrete Entwicklungen benennen, die nur im Kontext des Nationalsozialismus erklärt und in einen direkten Zusammenhang mit der Weltanschauung der beteiligten Akteure gebracht werden können.
Charakteristische Entwicklung besonderer wissenschaftlicher Disziplinen im Nationalsozialismus
Die einzelnen Disziplinen der Wissenschaften waren in sehr unterschiedlichem Ausmaß von nationalsozialistischer Ideologie beeinflusst, manche Forschungsprogramme wurden gezielt gefördert, andere bekämpft. Der NS-Staat förderte insbesondere solche Disziplinen, die entweder die NS-Ideologie stützten (z.B. Rassenhygiene, Arische Wissenschaften, Völkische Wissenschaften) oder die wirtschaftliche Autarkiebestrebung voranbringen konnte (z.B. Synthetischer Kraftstoff, Heilpflanzenforschung). Bezüglich der Geisteswissenschaft waren die anti-intellektuelle sowie die anti-internationale Grundhaltung weniger förderlich und sie hatten das Problem, ihren Nutzen für den "Volkskörper" unter Beweis stellen zu können, woraus dennoch eine ergiebige Kooperation mit dem NS-Staat entstand.
Biologie und Medizin
Die Biologie und Medizin waren inhaltlich von den gesellschaftlichen Veränderungen im NS-Staat vermeintlich stärker geprägt als andere Wissenschaftsdisziplinen. Schließlich bedienen sich die Vertreter der sozialdarwinistischen Weltanschauung, zu denen u.a. die Nationalsozialisten gehören, aus dem Begriffsrepertoir der Biologie und entfremden dabei nicht selten deren ursprüngliche Bedeutung (z.B. Lebensraum). Da der Rassebegriff in der nationalsozialistischen Wissenschaft und Forschung eine zentrale Bedeutung erhalten sollte,[99] wurden die hierzu bereits existierenden Forschungsgebiete (im folgenden: Zwillingsforschung) besonderes gefördert. Erkenntnisse zu vererbbaren Tier- und Pflanzenkrankheiten sollten auch auf Menschen anwendbar gemacht werden, wofür man eineiige Zwillinge untersucht hat. [100]
Das Individuum verlor seinen Eigenwert zugunsten des "Volkskörpers", wodurch der Mord von "Ballastexistenzen", also Erb-erkrankten, psychisch Kranken usw., legitimiert wurde. (Sievert 1996, S. 226ff)
Zu den ideologisch wirksamen [wie ist das gemeint?] Forschungsbereichen zählten vor allem die Zwillingsforschung (keine Verlinkung, da Beitrag zu schlecht [Verlinkt wird ohne Rücksicht auf Qualität]) und die damit verbundene Rassenhygiene (VERLINKUNG), auch Eugenik genannt. Ergebnisse [Erkenntnisse?] zu vererbbaren Tier- und Pflanzenkrankheiten wurden ideologisch ausgeschlachtet [was heißt das?], indem man diese Erkenntnisse für das Heil des eigenen [deutschen?] "Volkskörpers" anwendbar machen wollte [etwas unverständlich. Wie soll Wissen über Pflanzenkrankheiten zur Heilung von Menschen dienen? Und: Hat man es nur gewollt, oder auch gemacht?]. (Deichmann 1992, S. 169) D.h. man setzte sich das Ziel, "minderwertiges" Erbgut zu identifizieren und alle [seine] Träger dessen systematisch auszurotten. Sowohl an etablierten Forschungseinrichtungen als auch institutionellen Neugründungen wurden Forschungen an eineiigen Zwillingspaaren mit dem Ziel durchgeführt, die Erblichkeit von körperlichen, aber auch geistig-seelischen Merkmalen nachzuweisen. [Der Aufbau des Textes suggeriert, dass dies immer noch ideologisch überformte Forschung darstellen soll. Solche Erblichkeitsforschung war aber Standard der Zeit. Das sollte klar gestellt werden, sonst wird der Text missverstanden. Die nun im Folgenden beschriebene Grenzüberschreitung ist dasjenige, was als Wirkung des Nationalsozialismus die Forschungspraxis verändert hat. Die Fragestellung war aber Konsens in der damaligen Wissenschaft.] (Deichmann 1992, S. 101-102) Hier ergab die Radikalisierung der Forschung [ungünstiges grammatikalisches Subjekt für den Satz. Besser wäre es, die Radikalisierung als Folge eines spezifischen nationalsozialistischen Kontextes zu erklären und die Grenzüberschreitung von den Wissenschaftlern als Akteure (gramm. Subjekte) begangen darzustellen] eine moralische Grenzüberschreitung sondergleichen. Besondere Bekanntheit erlangten die Forschungen des Josef Mengele (VERLINKUNG) nach Ende des "Dritten Reichs", der in Auschwitz jüdische wie Roma-und-Sinti-Zwillingspaare systematisch ermordet und verstümmelt hat. Parallel dazu wurden von [legte] einer selbstdefinierten "Elite" [wer ist gemeint?] Selektionsgesetze der Rassenhygiene festgelegt und [organisierte ihre] die Durchführung solcher organisiert. (Herbig / Hohlfeld (Hg.) 1990, S. 79-85) "Lüge, Mord und Raub wurden wissenschaftlich geplant. Ziel der Planung war größtmögliche Effektivität von Raub und Mord zugunsten einer genetisch-biologisch definierten Führungselite." (Herbig / Hohlfeld (Hg.) 1990, S. 93) Eine besonders negative Rolle kam hierbei auch der Psychiatrie zu, [Andere Einleitung des neuen Themas ohne Wertung] wo seitens einiger Psychiater bereits in der Weimarer Republik die Forderung nach Radikalisierung [was genau ist gemeint?] bestand, die die Nationalsozialisten Ihnen schließlich bot. Mit der Begründung, dass Geisteskrankheiten aus vererbten, kranken Gehirnen resultieren würden, begann man die Tötung der "Unheilbaren" und setzte dies sogar noch in den Monaten nach Kriegsende selbstständig fort. (Klee, 2001 (2. Auflage), S. 78-92)
Andererseits konnten sich einige etablierte Forschungsbereiche großer Zuwendung erfreuen, ohne dass diese hierfür allzu viele Eingeständnisse an das sich entwickelnde Weltbild machen mussten, sondern auf empirischen Grundlagen beruhend forschen konnten. Der Grund für die erhöhte Aufmerksamkeit war, dass ihre Ergebnisse den NS-Staat ggf. von Importen unabhängig gemacht hätten. So wurde beispielsweise bei der Heilpflanzenforschung (VERLINKUNG zu Neue Deutsche Heilkunde) intensiv nach heimischen Pflanzen und deren evt. Heilwirkungen gesucht. Obwohl dies auch ideologisch untermauert wurde, um sich der rein naturwissenschaftlichen Medizin zu widersetzen und nun von einer "ganzheitlichen" Medizin (VERLiNKUNG) sprechen zu können, (Deichmann 1992, S. 86-88) kann hier nicht von einem rein ideologisch gebundenen Interesse an Naturheilkunde gesprochen werden, da andererseits intensive Anstrengungen unternommen wurden, durch die Entdeckung synthetischer Drogen wie z.B. Pervitin (VERLINKUNG) von Importen unabhängig zu werden. (Pieper (Hg.) 1989) Genauso wurde die genetische Forschung in der Botanik (VERLINKUNG) bezüglich der Nutzpflanzen zur "Erweiterung des deutschen Lebensraumes" gefördert. (Deichmann 1992, S. 158) Völkische Wissenschaften und der Ahnenerbe e.V. Geisteswissenschaften
„Arische“ Wissenschaften
Innerhalb des NS-Staates haben sich die bestehenden Disziplinen und Institutionen unterschiedlich stark an die Ziele und Entscheidungsträger der NS-Politik angenähert. Wurde diese Nähe vor allem von Disziplinen gesucht, deren praktischer Nutzen wie im Falle fast aller Geisteswissenschaften für politische und wirtschaftliche Ziele nicht unmittelbar auf der Hand lag,[101] so fand die Orientierung an rassistischen und nationalsozialistischen Überzeugungen im Bereich der Naturwissenschaften eher aus anderen Überlegungen heraus statt. Da sie durch ihre Industrie- und anwendungsorientierte Hochschulforschung die Bedürfnisse des NS-Staates in der Regel bereitwillig erfüllten, waren die Naturwissenschaften nicht auf die Legitimation ihrer Existenz durch eine ideologische Annäherung angewiesen und auch seitens der Politik erfolgte so gut wie keine ideologische Einflussnahme auf naturwissenschaftliche Methoden und Theorien.[102] In einigen Sonderfällen fanden allerdings Versuche einer ideologischen Umgestaltung von innen statt, die typischerweise von einer kleinen Kerngruppe aktiver Wissenschaftler mit antisemitischen oder nationalsozialistischen Überzeugungen innerhalb etablierter Wissenschaftsdisziplinen unternommen wurden. Die bekanntesten solcher ideologischen Bewegungen innerhalb der Naturwissenschaften fanden während der NS-Zeit in den Fächern Physik, Chemie sowie Mathematik statt und bezeichneten sich selbst entweder als „deutsche“, „arische“ oder „völkische“ Wissenschaften.[103] [Im nächsten Absatz kommt eine Zusammenfassung der folgenden drei Ausführungen zur Physik, Chemie und Mathematik. Die Begriffe in Anführungszeichen/ Zitate sind dort belegt.] Obwohl diese Bewegungen über kein gemeinsames Programm verfügten und innerhalb der jeweiligen Disziplin unterschiedliche Ziele verfolgten, so wiesen sie in ihren ideologischen Grundvorstellungen doch einige Gemeinsamkeiten auf: Sowohl die „Deutsche Physik“ und die „Deutsche Chemie“ als auch die „Deutsche Mathematik“ bemühten sich um die Errichtung eines alternativen Theoriegebäudes auf der Grundlage von rassentheoretischen Überlegungen. Dazu gehörte die Abgrenzung von allen nicht-deutschen und vor allem „jüdischen“ Wissenschaftstraditionen sowie die Begründung einer „arteigenen Wissenschaft“, die aus den besonderen Eigenschaften der „arischen Rasse“ entwickelt werden sollte. Allerdings herrschten über diesen groben Konsens hinaus zwischen den „arischen“ Wissenschaften unterschiedliche Vorstellungen darüber, worin genau die besonderen Eigenschaften der „arischen Rasse“ bestehen könnten und welche Rolle sie in der Methodik der jeweiligen Disziplin spielen sollten. Trotz punktueller Erfolge wie im Fall der „Deutschen Physik“ konnten sich die „arischen“ Wissenschaften an den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen nicht dauerhaft etablieren. Sie blieben innerhalb der Fächerlandschaft kurzlebige Sonderformen während des Nationalsozialismus und hatten keinen bemerkenswerten Einfluss auf die Wissenschaftsentwicklung der Nachkriegszeit.[104]
„Deutsche Physik“
Die „Deutsche Physik“ oder auch „Arische Physik“ ist das prominenteste Beispiel einer von Wissenschaftlern selbst ausgerufenen Umgestaltung einer Naturwissenschaft nach nationalsozialistischen Gesichtspunkten.[105] Begründet wurde die „Deutsche Physik“ von den Nobelpreisträgern und prominenten Physikern Philipp Lenard und Johannes Stark. Charakteristisch für diese Sonderströmung ist die Ablehnung der als „jüdisch“ bezeichneten Relativitätstheorie und Quantenmechanik, die von den Vertretern der „Deutschen Physik“ als theorielastig, abstrakt und wirklichkeitsfremd wahrgenommen wurden. Satt dessen sollten ein vorrangig auf mechanischen Prinzipien basierendes physikalisches Weltbild etabliert und die Prinzipien der Naturerkenntnis in der „Deutschen Physik“ aus den angeblichen Alleinstellungsmerkmalen der „arischen Rasse“ entwickelt werden. Philipp Lenard formulierte diese Vorstellungen in dem Vorwort seines 1936 erschienen Lehrbuchs „Deutsche Physik“ folgendermaßen: „Der unverbildete deutsche Volksgeist sucht nach Tiefe, nach widerspruchsfreien Grundlagen des Denkens mit der Natur, nach einwandfreier Kenntnis vom Weltganzen.“[106] Die vorrangige Methode der physikalischen Forschung sollte dabei das Experiment sein und theoretische Überlegungen dann erst nachgeordnet und strikt nur aus den empirischen Ergebnissen abgeleitet werden. Die Anzahl aktiver Vertreter der „Deutschen Physik“ blieb aber überschaubar und kann auf etwa 30 Physiker beziffert werden. [Bis hierhin stellt der vorige Abschnitt eine Zusammenfassung des Wiki-Artikels zur „Deutschen Physik“ dar; deshalb sind auch keine zusätzlichen Quellen genannt. Wie aber macht man das deutlich?] Den größten Erfolg feierte die „Deutsche Physik“ 1939 mit der Installierung von Wilhelm Müller, einem in der Forschung als eher unbedeutend geltenden Schüler Starks, als Nachfolger von Arnold Sommerfeld auf dem Lehrstuhl für Theoretische Physik an der Universität München.[107] Die Besetzung des Lehrstuhl galt als Demonstration der politischen Macht der „Arischen Physik“, wurde hiermit doch der Nobelpreisträger Werner Heisenberg als potentieller Lehrstuhlinhaber und damit auch die Unterweisung in moderner theoretischer Physik in München bis 1945 verhindert.[108] Vergleichbares gelang an der Universität Heidelberg: Philipp Lenard, bis 1931 Direktor des Physikalischen Instituts,[109] übte auch nach seiner Emeritierung einen personalpolitischen Einfluss auf die Universitätsphysik in Heidelberg aus und erreichte durch enge Kontakte zu seinen ehemaligen Mitarbeitern am 1. April 1934 die Verdrängung des theoretischen Physikers Walther Bothe nach nur einjähriger Amtszeit als Institutsdirektor sowie die Installierung von August Becker als dessen Nachfolger.[110] Bereits vor seiner Emeritierung hatte der engagierte Nationalsozialist Philipp Lenard durch seine Personalpolitik eine hohe politische Homogenität des Physikalischen Instituts geschaffen, indem er gleich gesinnte Nachwuchswissenschaftler (Doktoranden und Assistenten) bevorzugt förderte.[111] Lenards Entscheidung, seinem treuen Schüler August Becker die Institutsleitung zuzuspielen, lässt sich einerseits mit dessen nationalsozialistischer Überzeugung und andererseits mit der daraus resultierenden Möglichkeit, auch ohne einen aktiven Posten über Becker weiterhin Einfluss auf Institutsangelegenheiten nehmen zu können, erklären.[112] August Becker wurde erst nach Kriegsende 1945 im Rahmen der Entnazifizierung von seiner Funktion als Institutsdirektor entbunden.[113]
„Deutsche Chemie“
Auch in der Chemie entstanden in Anlehnung an die ersten Erfolge der „Deutschen Physik“ eine vergleichbare Initiative zur Umgestaltung der Wissenschaft nach rassischen Gesichtspunkten, die von den theoretischen Chemikern Conrad Weygand, Karl-Lothar Wolf, Rembert Ramsauer, Helmut Harms und Robert M. Müller getragen wurde.[114] Diese Wissenschaftler bemühten sich um die Ausarbeitung einer auf nationalsozialistischer Ideologie begründeten Theorie und Systematik der Chemie als Alternative zu der vorherrschenden Lehre, welche von ihnen als rationalistisch, mechanistisch und zu speziell abgelehnt wurde.[115] Ähnlich der „Deutschen Physik“ basierten die Ansätze der „Deutschen Chemie“ auf der rassentheoretischen Überzeugung, dass nur deutschen Forschern die Erkenntnis der Natur in ihrer Ganzheit möglich sei.[116] Im Mittelpunkt des als Alternative zum modernen Atommodell begriffenen Theoriegebäudes stand dabei die von Wolf und Ramsauer entwickelte und in einem Lehrbuch von Wolf vorgestellte „gestalthafte Atomlehre“, welche die historische Atomlehre des deutschen Arztes Daniel Sennert (1572-1637) mit Goethes Morphologie verband. Die „Gestalt“ sollte dabei nicht als äußere Form, sondern als Träger der kleinsten Menge der Qualität jeglicher materiellen Erscheinungen in der Natur verstanden werden.[117] Hinter diesem Konzept stand die Überzeugung, dass die unterschiedlichsten Vorgänge und Formen in der Natur auf das selbe Entwicklungsmuster („Gestalt“) zurückgeführt werden könnten und somit trotz ihrer Unterschiedlichkeit mit einander verbunden seien.[118] Über dieses Prinzip der Einheitlichkeit und Ganzheit gelang auch die Verbindung der „Deutschen Chemie“ zur nationalsozialistischen Weltanschauung, da ähnlich der Überzeugung von der Ganzheitlichkeit des Volkskörpers und einer festen Rangordnung der Rassen auch die „gestalthafte Atomlehre“ von einem ganzheitlichen und organischen Naturbild und einer Rangordnung ihrer Elemente ausging.[119] Zwar erlangte Wolfs Lehrbuch über die „gestalthafte Atomlehre“ im „Dritten Reich“ bis hinein in die Nachkriegszeit einige Verbreitung,[120] konnte aber letztendlich weder im Nationalsozialismus noch in den Nachkriegsjahren einen bemerkenswerten Einfluss auf die etablierten Theorien entfalten.[121] Auch gelang es der „Deutschen Chemie“ nicht, an den Universitäten Fuß zu fassen. Als Gründe hierfür können die geringe Anzahl von überzeugten Anhängern der Bewegung, fehlende prominente Fürsprecher[122] und das Desinteresse von Fachkollegen und politisch Verantwortlichen aufgeführt werden.[123] Die etablierte Chemie und Wissenschaftspolitik, geleitet von den Forderungen nach wirtschaftlicher Autarkie und Kriegsbereitschaft, konzentrierten sich während der NS-Zeit auf anwendungsorientierte Forschung und konnten in der theoretisch ausgerichteten „Deutschen Chemie“ keinen Nutzen für die politischen Ziele erkennen.[124]
„Deutsche Mathematik“
1934 begründete der Mathematiker Ludwig Bieberbach, 1936-1945 Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Berlin,[125] eine ideologische Sonderströmung, die sich um die Herausarbeitung einer „Deutschen Mathematik“ durch die Abgrenzung von einer formalistischen und damit „jüdischen“ Mathematik bemühte. Die angeblichen Unterschiede zwischen den von Bieberbach identifizierten Arten der Mathematik folgten der von dem Psychologen und bekennenden Nationalsozialisten Erich Rudolf Jaensch entwickelten „Integrationstypologie“. Diese „Rassenseelenkunde“ unterschied zwischen verschiedenen psychologischen Typen, die im direkten Zusammenhang mit der rassischen Abstammung des Typenträgers stünden.[126] Demnach kämen die sog. J-Typen vorwiegend bei der „arischen Rasse“ vor und zeichneten sich in ihren naturwissenschaftlichen und mathematischen Arbeiten dadurch aus, dass sie nicht den Kontakt zur Wirklichkeit verlören, nicht in willkürliche Spekulationen abschweiften und dabei mehr der Anschauung als der Theorie zugewandt seien. Die sog. S-Typen, zu denen auch die „jüdische Rasse“ gezählt wurden, hätten dagegen den Zusammenhang mit einem größeren Ganzen nicht im Blick und würden zu stark dem Formalismus als Selbstzweck verfallen.[127] Unter einer „Deutschen Mathematik“ begriff Bieberbach somit eine von Wissenschaftlern des J-Typs geprägte Mathematik, welche „gegentypische“ Einflüsse nicht zulassen sollte. Bieberbach war als ordentlicher Professor und Wissenschaftler mit internationalen Verdiensten nicht darauf angewiesen, seine Karriere während der NS-Zeit durch einen ideologischen Anstrich zu befördern. Es ist daher wahrscheinlich, dass er sich aus einer tiefen ideologischen Überzeugung um die Etablierung einer „Deutschen Mathematik“ bemühte.[128] Bei seinen Fachgenossen stießen Bieberbach und die „Deutsche Mathematik“ allerdings größtenteils auf Ablehnungoder Desinteresse: Die 1936 von Bieberbach und Vahlen gegründete Zeitschrift „Deutsche Mathematik“ erschien zwar bis 1944, konnte aber nur mit Hilfe von Subventionen der DFG am Leben gehalten werden, da sie unter den Mathematikern in Deutschland nur geringen Absatz fand und ständig sinkende Verkaufszahlen verzeichnete.[129] Auch sein Versuch von 1934, die Zeitschrift der „Deutschen Mathematiker-Vereinigung“ (DMV) [Verlinkung auf Wiki] für polemischen Angriffe gegen den dänischen Mathematiker Harald Bohr zu missbrauchen, wurde von der Community mit seiner Absetzung als Schriftführer der Zeitschrift und Mitherausgeber der Jahresberichte geahndet.[130] Vergleichbare Manipulationsversuche erstreckten sich erstaunlicherweise aber nicht auf die Universität Berlin: An der naturwissenschaftlichen Fakultät setzte Bieberbach, so weit bekannt, seine politische Macht als Dekan nicht zur Förderung der „Deutschen Mathematik“ ein, sondern führte laut des Zeitzeugen Max von Laue seine Amtsgeschäfte mit einer bemerkenswerten Objektivität.[131] Insgesamt fanden sich unter den deutschen Professoren und Dozenten nur wenige bekennende Anhänger von Bieberbach. In Publikationen sprachen sich vor allem die Mathematiker Georg Hamel, Ernst August Weiß, W. H. Erhard Tornier und Oswald Teichmüller für eine „Deutsche Mathematik“ aus.[132]
Rüstungsforschung an Universitäten
Rüstungsforschung war ein essentieller Bestandteil des Universitätsalltags vor und während des Krieges. In großen Umfang wurden akademische Ressourcen erst mit Kriegsbeginn mobilisiert. Die von den Hochschulinstitute zu bearbeitenden Aufgaben deckten ein breites Spektrum an natur- und ingenieurswissenschaftlichen Fragestellungen ab, bezogen aber auch mathematische, biologische, medizinische, geographische und historische Fragestellungen mit ein, die für die Kriegsführung notwendig waren.[133] Zusammen in einem eng vernetzten Komplex mit Technischen Hochschulen und außeruniversitären Institutionen wie den Kaiser-Wilhelm-Instituten wurde an den Universitäten vorwiegend rüstungsrelevante Grundlagenforschung betrieben. Daneben umfassten die Aufträge theoretische Machbarkeitsstudien, aber auch konkrete Experimentaluntersuchungen und Konstruktionsaufträge, z.B. Messgeräte für Raketenprüfstände oder Baugruppen für die elektrischen Instrumente der Fernraketenprojekte oder die Fertigung von Prototypen.[134] Mit dem weiteren Kriegsverlauf zeichnete sich eine Konzentration von Forschungsbereichen an bestimmten Universitäten ab.[135] In dem Aufbau eines gemeinsamen Forschungsnetzwerkes zusammen mit Industrie und Hochschulen nahm das Heereswaffenamt ein Strukturmodell vorweg, das in den 1970er Jahren als militärisch-industrieller-Komplex Bedeutung in der UdSSR und den USA erlangte.[136]
Forschungsförderung
1937 übernahm der Reichsforschungsrat (RFR) die Förderung der naturwissenschaftlichen, medizinischen und ingenieurwissenschaftlichen Forschung von der DFG mit dem Ziel, die Fortentwicklung von Rüstungstechnologie zu verbessern. Dabei hierarchisierte der RFR die durch finanzielle und personelle Kontingente geförderte Forschung. Der RFR förderte besonders die Grundlagenforschung, gefolgt von Zweckforschung und schließlich konkreten technischen Entwicklung. Die Bevorzugung der Grundlagenforschung wurde jedoch nicht immer eingehalten, da die meisten Projekte nicht schnell genug für konkrete militärische Entwicklungen nutzbar waren.
Mit der Institutionalisierung des RFR als selbstständige Behörde 1942 förderte er die Mehrheit der „kriegswichtigen“ Forschung ab 1943.[137]
Auftragsvergabe und Wissenstransfer
Mit der Vergabe von direkten Forschungsaufträgen an Universitäten und Technische Hochschulen schuf das Heereswaffenamt ab Kriegsbeginn eine neue Forschungsstruktur in der Waffenentwicklung. Neben der Industrie waren in Fragen der Rüstungsforschung die Hochschulen die wichtigsten Partner des Heereswaffenamtes.[138] Durch die persönlichen Kontakte der Institutsleiter zum Heereswaffenamt wurden schnell ganze Institute Bestandteil des Forschungsnetzwerks der Rüstungsforschung. So war Georg Beck als Leiter des „Vorhabens Peenemünde“ an der TH Dresden bis 1936 beim Heereswaffenamtes beschäftigt.[139]
Die sich herausbildenden Arbeitsgruppen innerhalb der Institute orientierten sich, z.B. an der TH Dresden, am Forschungsbedarf der Heeresversuchsstellen bzw. des Heereswaffenamtes. Diese Entwicklung wurde wesentlich begünstigt durch das Interesse renommierter Ingenieurswissenschaftler am Forschungsbedarf des Heereswaffenamtes, wie Heinrich Barkhausen und Enno Heidebroek.[140]
Neben den Planstellen übernahm das Heereswaffenamt in Einzelfällen die Finanzierung von zusätzlichen Mitarbeiterstellen. Die Berichterstattung der Forscher an das Heereswaffenamt wurde als „Geheime Kommandosache“ eingestuft, Forscher waren zur Geheimhaltung verpflichtet und rechneten ihre Ergebnisse direkt ab. Zwischen- und Abschlussberichte wurden an Ansprechpartnern in den Heeresversuchsstellen abgeliefert, die jeweils die Koordination der Forschungsprojekte übernahmen.[141]
Der Wissenstransfer erfolgte nicht nur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sondern fand beispielsweise beim „Vorhaben Peenemünde“, durch Vorträge und Kolloquien auch innerhalb der beteiligten Wissenschaftler über Institutsgrenzen hinaus, statt.[142]
Beispiele
Der Grund für die Bereitschaft der Wissenschaftler, sich an der Rüstunsforschung zu beteiligen, wird häufig mit einem patriotischen Pflichtbewusstsein erklärt. Auf der anderen Seite war sie für viele eine Chance, dem Kriegsdienst zu entgehen. (Grüttner) Für die Universitäten war Rüstungsforschung durch die Zuweisung personeller, finanzieller und vor allem von kontingentierten Mangelrohstoffen eine wichtige Motivation, sich an Rüstungsforschung zu beteiligen. Dabei entbrannten inneruniversitäre Kämpfe um Fördermittel, die den Fortbestand von Instituten und ihrem Personal sicherten.
An der Universität Gießen wurde bereits 1934 das Institut für Erb- und Rassenpflege aufgebaut. Daneben wurde die medizinische Fakultät stark ausgebaut. Ziel war es, eine möglichst große Zahl von Medizinstudenten für den kommenden Krieg auszubilden. So wurde eine enge Verbindung zwischen Werhmacht und der Universität Gießen geschaffen. Dies trug zum Erhalt der existenzbedrohten Universität bei. Diese Speizialisierung führte dazu, dass Gießen Aufgaben übernehmen konnte, die eigentlich der Militärärztlichen Akademie in Berlin zugeordnet waren. Beispielsweise wurden Experimente mit Kampfstoffen durchgeführt, u.a. auch an den eigenen Studentenkompanien.[143] Durch einen Runderlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung von 1938 musste die Erforschung von Kampfstoffen und Kampfstofferkrankungen in die Lehrpläne der Universitäten einbezogen werden. Fächerübergreifende Lehrveranstaltungen in Form von Gemeinschaftsvorlesungen für Medizin, Chemie und Pharmazie wurden beispielsweise an der Universität Greifswald angeboten.[144] 1942 waren an der Universität Greifswald Wehrmachtsaufträge an 14 Einrichtungen vergeben worden.[145] Universitäre Institute, z.B. An der Universität Göttingen, übernahmen daneben auch Gutachterrollen, indem sie Industrieentwicklungen einer theoretischen und messtechnischen Fehleranalyse unterzogen. Sie befassten sich dafür auch mit der Entwicklung geeigneter Messverfahren.[146] Im Zuge des Vierjahresplans wurden Universitätsinstitute zu sogenannten Vierjahresplan-Instituten umgewidmet. Nach Vorbild der KWIs sollten diese Institute Entwicklung und Fertigung in der Industrie beeinflussen.[147] Werner Osenberg leitete beispielsweise das „Vierjahresplaninstitut für Fertigungsverfahren“ an der TH Hannover,[148] an der TU Darmstadt wurde auf Gebieten der Papierfabrikation und Textilchemie geforscht.[149]
Fritz Haber erzielte mit dem militärischen Einsatz von Chlorgas im 1. Weltkrieg für das Deutsche Kaiserreich große Erfolge. In Anbetracht dessen, wollte das Heereswaffenamt auch im 2. Weltkrieg nicht auf die Entwicklung und die Möglichkeit des Einsatzes neuer Kampfgase verzichten. Eine Beteiligung der IG Farben blieb aufgrund der konzerninternen Richtlinien Carl Boschs jedoch zunächst aus. Schließlich war der Widerstand der Zivilbevölkerung gegen Kampfgas schon in der Weimarer Republik ähnlich bedeutend wie der gegen Atomwaffen in den 80er Jahren und "Public Relations" bereits damals ein zentraler Begriff des Managements.[150] Außerdem versprach die Entwicklung ziviler Produkte einen weitaus höheren Gewinn zu erwirtschaften. Ein Kompromiss bietet hier jedoch die Entwicklung von "Dual-Use"-Produkten, also solchen Giftgasen, die als Pestizid nutzbar sind, aber in größeren Mengen auch große Wirbeltiere vernichten können (z.B. Agent Orange im Vietnamkrieg; Zyklon B zur Massenvernichtung in Konzentrationslagern).[151] Letztendlich kam es dennoch zu einem Wiederaufflammen der Giftgasforschung im Nationalsozialismus[152], auch wenn der Großteil der Militärs den Einsatz dessen aufgrund der unvorhersehbaren militärischen Konsequenzen (z.B. Vergeltung und Gefährdung der eigenen Truppen) ablehnte.[153] Es wurde u.a. an sogenannten "Gasmaskenbrechern" geforscht, also Gasen, bei denen die Technologie des Atemschutzfilters versagt und damit das Tragen von Gasmasken keinen Schutz mehr bietet. Mit einer Produktionsmenge von 1500 Tonnen im Jahr 1943 hätte das 1936 entwickelte Nervengift TABUN und seine Weiterentwicklung (SARIN) den Kriegsverlauf verheerend beeinflussen können, da hier bereits der Hautkontakt tödlich endet und die Technologie von Vollgummischutzanzügen noch nicht bekannt war.[154] Rein rechnerisch wäre mit dieser Menge die Vernichtung von 7,5 Mrd. Menschen möglich gewesen.[155] In Kooperation mit Ärzten und Universitätsmitgliedern wie Dr. Karl Wimmer und Prof. August Hirt (Straßburg), wurden Tests zur Wirkung an KZ-Insassen durchgeführt.[156] Weshalb es nie zum Einsatz kam, ist unbekannt. Der Giftgasexperte der IG Farben Otto Ambros sagte später bei den Nürnberger Prozessen aus, Hitler habe ihn nach der Einsatzmöglichkeit von TABUN gefragt, Ambros die militärische Wirkung jedoch deutlich unterschätzt und vor einem Einsatz gewarnt.[157]
Optimierung der Rüstungsindustrie mit Hilfe von Hochschulen
Neben der rüstungsrelevanten Grundlagenforschung wurden an Hochschulinstituten auch Daten gesammelt und ausgewertet, um die an mangelnder Kontinuität und Organisation leidende Rüstungsforschung zu verbessern. Dies beschäftigte vor allem Werner Osenberg, der sich für die Optimierung der technikwissenschaftlichen Forschung einsetzte. Im Rahmen seiner Professur für Werkzeugmaschinen und Fabrikorganisation an der TH Hannover wurde seit 1941 eine Zentralkartei mit allen Forschungseinrichtungen der Naturwissenschaften, Technik, Gesundheitsfürsorge und Ernährung erstellt. Sie erfasste Technische Hochschulen, Universitäten und Ingenieurschulen. So sollten zunächst Fachkräfte für die Marineforschung ausfindig gemacht werden. Diese Kartei listete die Personelle und materielle Ausstattung von 600 Forschungsstätten. Aufgrund dieser Daten verfasste Osenberg Mitte 1942 die erste von mehren Denkschriften, in denen er eine bessere Auslastung der Arbeitskapazitäten der Hochschulinstitute für kriegswichtige Entwicklungsaufträge forderte. Dies sah die Befreiung von 645 Forschern vom Wehrdienst und die Rückholung von 1300 weiteren wissenschaftlichen Fachkräften vor, die in der Wehrmacht anderweitig eingesetzt waren.[158] Zusätzlich wurde die Kommunikation zwischen einzelnen Projekten durch Geheimhaltungsvorschriften behindert, währenddessen Rivalitäten einzelner Wehrmachtsteile zu Mehrfachforschungen anstatt einer Konzentration an Arbeiten, die für mehrere Truppenteile interessant gewesen wären.[159] Osenberg wies nach, dass 50-80% der Forschungsmöglichkeiten für wehrtechnische Zwecke nicht genutzt wurden. Den Grund hierfür sah er im Fehlen einer Zentralstelle zur Erfassung und Verteilung wehrtechnischer Aufgaben. Wechselnde Personalbesetzungen infolge von Einberufungen behinderten die Forschung zusätzlich. Es gab Bestrebungen des RFR, den von Osenberg kritisierten Zustand mit Hilfe der TH Berlin zu verbessern: Die Bibliothek der TH Berlin arbeitete an einer „Kartei- und Informationsstelle des Reichsforschungsrates“.[160]
Mit Hitlers Erlass zur „Konzentration der Rüstungs- und Kriegsproduktion“ vom 16.9.1944 wurde innerhalb des Reichsforschungsrates die Wehrforschungsgemeinschaft gegründet, die sämtliche staatliche Rüstungsforschung an Universitäten, Technischen Hochschulen und außeruniversitären Instituten koordinierte, um möglichst viele für die Kriegsentscheidung wesentliche Forschungsergebnisse kurzfristig zu generieren. Mit der Integration aller staatlichen Institute wurde eine Bestandsaufnahme der für die Wehrforschung infrage kommenden Forschungsarbeiten erreicht, um auftretende Redundanzen zu unterbinden. Jedoch wurde damit eine Flut von Forschungsanträgen provoziert, die als kriegswichtig eingestuft werden sollten, um einer Einberufung des Personals an die Front zu vermeiden. Die Effizienz der Wehrforschungsgemeinschaft ist in der Geschichtsforschung umstritten. Bis zum unmittelbaren Kriegsende wurde an vielen Instituten geforscht. Die Kartei der Rüstungsforschungsprojekte und der daran beteiligten Wissenschaftler von Werner Osenberg wurde die Grundlage der Operation „Paperclip“, durch welche sich die Alliierten nach Kriegsende einen Großteil der Ergebnisse aneigneten.
Entnazifizierung
Mit dem am 2.8.1945 beschlossenen "Potsdamer Abkommen" war die Entnazifizierung der Besatzungszonen festgeschriebenes Ziel der Alliierten. Die deutsche Gesellschaft, insbesondere Politik, Presse, Wirtschaft, das Militär und das Rechtswesen sollten von faschistischem Gedankengut und nationalsozialistischen Einflüssen befreit werden. Die Entnazifizierung stand im engen Zusammenhang mit der Entmilitarisierung und Demokratisierung der deutschen Gesellschaft.[161]
Dieser Prozess war innerhalb der deutschen Hochschullandschaft mit dem Gedanken eines raschen Wiederaufbaus verbunden.[162] Geschlossene Bildungsstätten sollten entsprechend des "Reeducationgedankens" und der Demokratisierungszielsetzung schnell wiedereröffnet werden, nachdem sie umfassend entnazifiziert worden seien.[163] Das Ziel wurde nicht erreicht. Die Universitäten und Hochschulen wurden wiedereröffnet, bevor der Prozess der Entnazifizierung abgeschlossen war.
Die erste, noch unorganisierte Zeit der Besatzung bis zum Sommer 1945 war geprägt von Plünderungen in den Hochschulen und Festnahme bzw. Evakuierung bedeutender Wissenschaftler. Ab dem Herbst 1945 begann die eigentliche Phase der Entnazifizierung. Es kam zu Massenentlassungen seitens der Alliierten, aber auch zu universitären Eigenmaßnahmen.[164]
Mit dem "Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" des Alliierten Kontrollrates vom 5. März 1946 übertrugen die Besatzungsmächte die Entnazifizierungsaufgabe auf deutsche Stellen. Die Militärregierungen behielten die Aufsicht für eine sachgemäße und ordentliche Durchführung der Prozesse.[165] Im „Spruchkammerverfahren“ sollten Laienrichter individuell über die Schuldfrage und damit über die berufliche Zukunft der Hochschulangehörigen entscheiden. Jedoch kam es recht häufig zur Vergabe sogenannter „Persilscheine“ (entlastende Aussagen von glaubwürdigen Dritten). Nur ein Bruchteil der Angeklagten wurde schuldig bzw. mitschuldig gesprochen. Die meisten wurden als Mitläufer oder als entlastet eingestuft und freigesprochen. Das als Mittel der Entnazifizierung gedachte Spruchkammerverfahren entwickelte sich zum Instrument für die Rehabilitation der Hochschulangehörigen.[166]
Die Entnazifizierung des Hochschulwesens lief nicht in allen vier Besatzungszonen identisch von statten. Nach Mitchell Ash kann man zwischen einer relativ strengen Handhabe in der amerikanischen und der sowjetischen Zone und einer milderen Handhabe in der britischen und französischen Zone unterscheiden.[167]
Die amerikanische, britische und französische Besatzungszonen
Die sowjetische Besatzungszone
In der sowjetischen Besatzungszone sah die Situation zuerst etwas anders aus als in den westlichen Zonen. Allein in aus der Berliner Universität wurden zwischen Herbst 1945 und Frühjahr 1946 427 Fakultätsmitglieder entlassen. Das entspricht etwa 78 Prozent der Gesamtzahl aller Entlassungen. Nach und nach entwickelte sich jedoch eine ähnliche Situation wie in den westlichen Zonen. Es entstand eine Unstimmigkeit zwischen der Zielsetzung der Entnazifizierung, welche einen ideologisch-politischen Hintergrund hatte und ihrer jedoch inkonsequenten und pragmatischen Durchführung. Die Demokratisierung, welche sich die SBZ im Zuge der Entnazifizierung zum Ziel setzte, beinhalte eine Umstrukturierung der wissenschaftlichen Institutionen. Und zwar sollte durch eine politische Säuberung des Lehrkörpers an den Universitäten, Platz für neue Lehrende geschaffen werden.[168]
Im August 1945 richtete die sowjetische Militärregierung (SMAD) die Deutsche Verwaltung für Volksbildung (DVV) ein. In ihren Zuständigkeitsbereich fiel die direkte Aufsicht über die Universitäten und außeruniversitäre Einrichtungen bezüglich der Entlassungen aus dem Lehrkörper. Unmittelbar nach der Wiedereröffnung der Universitäten entstanden jedoch Konflikte zwischen den Universitätsleitungen und der DVV hinsichtlich der Hochschulautonomie. Primär ging es um mögliche bzw. notwendige Entlassungen von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern. Die personelle Umstrukturierung war u.a. durch diese Unstimmigkeiten aber auch durch ständige Kurswechsel der SMAD sehr unkoordiniert und folglich nicht durchgehend effektiv. Das Ausmaß dieser Desorganisation erkennt man in der teilweise diktatorischen Vorgehensweise, die an den Tag gelegt wurde.[169]
Im August 1947 erklärte die SMAD die Entnazifizierung offiziell für beendet. Ursächlich für diese Entscheidung war die Befürchtung, dass man den wissenschaftlichen Standard durch eine konsequente Umstrukturierung nicht halten könne. Stattdessen sollten im Einzelfall nominelle NSDAP-Mitglieder, die nur als Mitläufer in die Partei eintraten, wieder in den Lehrstuhl eingegliedert werden.[170]
In der ersten Entlassungswelle von Herbst 1945 bis Frühjahr 1946 verloren insgesamt 948 Lehrkräfte ihren Arbeitsplatz, wobei es in den einzelnen Ländern der SBZ sehr große Unterschiede gab. Fast gleichzeitig begann die Integration der ehemaligen NSDAP-Mitglieder. Waren im Jahr 1948 etwa 747 Professoren und Dozenten – 58,9% weniger als zehn Jahre zuvor – in der SBZ angestellt, stieg die Zahl bis 1954 auf 869 an. Der Anteil der ehemaligen NSDAP-Mitglieder von 28,4% war dabei vergleichbar mit dem der westlichen Zonen.[171]
Insgesamt fand ein sehr hoher Austausch des Personals an den Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen statt. Doch entgegen der heute verbreiteten Ansicht einer strengen Entnazifizierung auf personeller Ebene, gab es in der DDR an den Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen eine unerwartet hohe Zahl von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern.[172]
Remigration und Wiedergutmachung
Die Remigration deutscher Hochschullehrer aus dem Exil gehört zu den noch weitgehend unerforschten Prozessen der Wissenschaftskultur der Nachkriegszeit.[173] Bereitschaft zur Rückkehr bestand bei den Wissenschaftlern, bei denen die materielle Sicherheit in den Exil-Ländern („Zukunftsländern“) nur gering war; welche vergleichsweise isoliert zu anderen Wissenschaftlerkreisen lebten und bei denjenigen, die auf die deutsche Kultur „fixiert waren“. Nach 1945 sind nur einzelne Gelehrte remigriert. Diese Rückkehr geschah in der Regel im Wege von Neuberufungen, genaue Rückkehrmotive sind jedoch unklar.[174]
Rahmenbedingungen, die die Rückkehrer in Deutschland vorfanden
In der britischen Zone wurde ein „Aufruf zur Rückkehr“ vorgeschlagen, da die Remigration als eine „solidarische Ehrenpflicht“ angesehen wurde. Der auf der Rektorenkonferenz 1945 unterbreitete Vorschlag blieb jedoch erfolglos.[175] Die Wiedereinsetzung der sogenannten durch die Entnazifizierung „amtsverdrängten“ Wissenschaftler hatte auf Wunsch der Siegermächte eine hohe Priorität. Das Ausführungsgesetz „Art. 131 GG“ verlangte eine Mindestquote von 20% ehemals verfolgter Hochschullehrer. Dieser Forderung wurde jedoch an den Hochschulen nicht nachgekommen.
In der SBZ wurde der Neuaufbau der Wissenschaften unter engen ideologischen Vorgaben unter Ausschluss der Emigranten vollzogen. Erlaubt wurde eine Rückkehr nur bei Linientreue, ein Recht auf Rückkehr gab es nicht.[176] Die Option einer Rückkehr in die SBZ wurde mit einer Welle von Kampagnen gegen die Westemigranten im Zuge der Stalinisierung noch unattraktiver.
In den Rehabilitierungsbestimmungen nach 1945 wurden erste Wiedergutmachungsbestimmungen für Beamte festgelegt. Ein Erlass vom September 1945 legte fest, dass ehemals Verfolgten ein Warte- bzw. Ruhegeld gezahlt werden sollte. Der finanzielle Ausgleich der rückliegenden Zeit wurde dadurch jedoch nicht kompensiert.[177] Die Ruhegehälter waren unter dem Umstand zu gewähren, dass eine bestimmte Altersgrenze erreicht oder der Beamte dienstunfähig war. Sollte die Altersgrenze der Personen noch nicht erreicht sein, war angedacht, die Personen bevorzugt einzustellen. Diese Überlegung wurde jedoch schon neun Tage später wieder zurück genommen, da sie nicht umsetzbar schien. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, konnten die Beamten, die keine Stelle erhielten, ebenfalls Ruhegehaltsbezüge bekommen.[178] Diese Bestimmungen standen, wurden jedoch nicht ausgeführt bis 1947.
Die nach 1945 neu entworfenen Habilitationsordnungen gingen auf die Problematik der in der NS-Zeit entlassenen Hochschullehrer nicht ein, man verfolgte das Gewohnheitsrecht. Nicht förderlich war ebenfalls, dass mit der neuen Habilitationsordnung der 1939 eingeführte Beamtenstatus entfiel, da die Universität den staatlichen Einfluss soweit wie möglich verdrängen wollte .[179] Künftige Dozenten verloren so ihre soziale Absicherung, die ihnen als Widerrufsbeamte vor 1945 durch regelmäßige Bezüge zugestanden hätte. Mit dem Wirksamwerden dieser Bestimmungen (Frühjahr 1946) entwickelten sie sich zu einem „Instrument, das sich gegen die ehemals verfolgten Privatdozenten richtete“.[180] Viele Dozenten hatten den Wohnort gewechselt, um sich eine neue Existenz aufzubauen. Laut der Richtlinien musste ein Dozent sich jedoch entscheiden, seine Umgebung aufzugeben und einen Wohnsitz in Nähe der Universität zu bewohnen, um eine bezahlte Vorlesungsfähigkeit zu erlangen. Falls nicht, verloren sie Lehrberechtigung und Zugehörigkeit der Hochschule.[181]
Weitere Probleme bereitete die Frage nach dem Professorentitel. Nach 1945 sollten Professoren ihre ehemaligen Kollegen rehabilitieren. Obwohl ihnen eigentlich die Verleihung des Professorentitels zugestanden hätte, konnten viele Kollegen der ehemals Verfolgten es nicht über sich bringen, ihn den Titel als Akt der Wiedergutmachung zu verleihen.[182]
Im Etat der Universitäten erfolgte eine Einrichtung von Wiedergutmachungsprofessuren bzw. –dozenturen. Die zusätzlichen Stellen waren personengebunden und halfen besonders nach 1945 beim Aufbau der Universität. Trotz dieser Sonderstellung und der daraus resultierenden Vorteile wurde sich an den Hochschulen nicht immer für eine Rehabilitierung der ehemals Verfolgten entschieden. Besonders ehemals verfolgte Privatdozenten und nichtbeamtete Professoren hatten es sehr schwer, da sie nicht unter das Beamtenrecht fielen.[183] Sie erlangten zwar ihre Lehrberechtigung wieder, bekamen jedoch keine bezahlte Stelle an der Universität, mit der sie ihren Lebensunterhalt hätten finanzieren können.
Zuständig für die Wiedergutmachungsverfahren der Hochschullehrer nach dem BWGöD (Bundesgesetz zur Regelung der Wiedergutmachung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes) vom Mai 1951 waren die jeweiligen Kultusministerien. Für die vertriebenen Hochschullehrer kam ein Ausgleich der finanziellen Verluste in Frage, aber keine „Wiedergutmachung“ der finanziellen Folgen.[184]
Einfluss auf die Wissenschaft
Emigranten und Remigranten haben auf langfristige Sicht einen bedeutenden Anteil an der Entwicklung der Universitäten in Hinblick auf den Anschluss an die internationale Wissensgemeinschaft.[185] In Berlin und Frankfurt waren Remigranten als akademische Lehrer überproportional vertreten. Die Politikwissenschaft war als eine wieder neu eingeführte Disziplin ein vollständiger Reimport von Emigranten. Die Rückkehrquote lag bei 25% und damit weit über dem Durchschnitt der anderen Fächer.[186]
Der Austausch von Professoren sowie Rückberufungen von Emigranten waren zentrale Maßnahmen, um den Universitäten bei der eigenständigen Demokratisierung zu verhelfen. Problematisch war jedoch, dass nach einer individuellen Schule gar nicht mehr gefragt wurde, sondern die finanzielle und berufliche Versorgung und die gesellschaftliche Rehabilitierung in den Vordergrund rückten.[187]
Beurteilungen und Reputationen hätten genutzt werden können, um ehemaligen Kollegen zur Rehabilitation zu verhelfen, sie wurden jedoch auch dazu verwandt, Hochschullehrer auszugrenzen. Dies wird besonders deutlich in der Rehabilitierung ehemals verfolgter Privatdozenten.[188] Allgemein ist im Herbst 1945 eine Abwehrhaltung festzustellen, die sich auf die Emigranten übertrug. Die Rehabilitierungsversuche brachten Konflikte mit sich. Es gab kein wirkliches Engagement bezüglich der Rückberufungen der emigrierten Professoren und wenn, stand eher das „Ziel der Ergänzung der Besten“ im Vordergrund, anstatt die breite Rehabilitierung. Die unterlassene Rückberufung der Emigranten wird als ein bedeutendes Defizit der Universitäten nach 1945 angesehen.[189]
Quelle: - Krohn, Claus-Dieter: „Deutsche Wissenschaftsemigration seit 1933 und ihre Remigrationsbarrieren nach 1945“ In: Bruch/ Kaderas (Hrsg.) „Wissenschaften und Wissenschaftspolitik“, Franz Steiner Verlag, Wuppertal, 2002 - Szabó, Anikó: „Vertreibung, Rückkehr, Wiedergutmachung – Göttinger Hochschulen m Schatten des Nationalsozialismus“, Wallenstein Verlag, Göttingen, 2000
Ist die Entnazifizierung gescheitert?
Die Frage nach dem Erfolg oder Misserfolg der Entnazifizierung an den deutschen Hochschulen lässt sich nicht eindeutig beantworten.
Die unterschiedlich stark ausgefallene personelle Säuberungspolitik hatte in allen vier Besatzungszonen das Ergebnis, dass die meisten Entlassungen bereits kurz nach Beginn der Besetzung wieder rückgängig gemacht wurden.[190] In der Bundesrepublik geschah dies auf rechtlicher Grundlage des Art. 131 des Grundgesetzes, welches den offiziellen Abschluss des Entnazifizierungsprozesses 1948 kennzeichnete.[191] Die Gründe hierfür sind unter anderem in der Ambivalenz von Fachkräftebedarf für ein neues funktionierendes Wirtschafts- und Rechtssystem sowie den zu hoch angesetzten Säuberungszielen zu finden, welche zunächst einer sachgerechten Analyse des Säuberungsproblems hätte unterzogen werden müssen.[192] Dadurch kam es zu einer zu großen Anzahl von Entscheidungsdirektiven und infolge dessen zu einer Überdehnung des zu entlassenden Personenkreises, die zu einer Massenentlassung führte, deren Folge eine Massenrehabilitation war.[193] Exemplarisch hierfür sind die Universitäten in Niedersachen zu nennen. In fünf der dort ansässigen Hochschulen wurden 31% der Professoren, Dozenten und Assistenten (208 von 676) im Zeitraum 1945 bis Juli 1947 entlassen, 25% davon legten erfolgreich Beschwerde gegen die Entlassung ein.[194] Diese Massenrehabilitation, die nicht nur im Bereich des Hochschulwesens stattfand, war auch darin begründet, die Gesellschaft zusammenzuhalten und die Hochschulen vor dem Zusammenbruch zu schützen.[195] In den vergangenen Jahren mussten sich viele von ihnen auf andere Weise ihren Lebensunterhalt verdienen, zum Teil mit schwerer körperlicher Arbeit. Diese unsichere finanzielle Lage zusammen mit dem sozialen Prestigeverlust verstanden sie als Demütigung und versuchten daher wieder in ihre alten Postionen zurückzugelangen.[196] Dabei wurden laut Clemens Vollnhals die wieder eingestellten Professoren zur politischen Zurückhaltung gezwungen, um eine Rehabilitierung im beruflichen und sozialen Umfeld nicht zu gefährden.[197]
Folgen der Entnazifizierung
Der Fokus der Hochschulpolitik lag primär auf der Wiederherstellung der Universitäten als ernstzunehmende Akteure der Lehre und Forschung und zum Halt des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland. Die Restaurierung der alten Strukturen der Weimarer Republik wurde in erster Linie von lokaler Ebene, also von den einzelnen Universitäten selbst vorangetrieben.[198] Bewusst wurden die Kompetenzen im Zuge des föderalistischen Systems wieder an die Länder verteilt. Die Bildungs- und Wirtschaftsministerien hatten die offizielle Entscheidungsbefugnis. Jedoch muss die Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK), die 1949 als beratendes Gremien gegründet wurde, beachtet werden. Sie brachte stetigen Input in die Kultusministerkonferenz ein, die die Richtlinienkompetenz der Hochschulpolitik bestimmte. Die Folge war eine deutliche Machtverschiebung hin zu den Ordinarien, deren Interessen die WRK unter anderem vertrat.[199] Durch diese Entwicklung zur Restauration statt einer tatsächlichen Erneuerung, hatten es Nachwuchskräfte schwer, sich an den Universitäten zu etablieren. Zudem erschwerten die Massenrehabilitation und der Einstellungsvorzug der Opfer des Dritten Reiches sowie früherer Ordinarien der SBZ die Einstellung von Nachwuchskräften und es setzte in der Nachkriegszeit eine Überalterung der Dozentenschaft ein. Zudem war eine deutliche Kontinuität der universitären Strukturen mit der Weimarer Republik zu erkennen. Der dadurch bedingte Konservatismus verhinderte tiefgreifende Hochschulreformen.[200]
Reformbemühungen wurden dennoch durchaus ernsthaft diskutiert, wobei die universitäre Selbstverwaltung, die Einheit der Wissenschaften und der Zusammenhalt von Forschung und Lehre gefordert wurde. Die Rückbesinnung auf Wilhelm von Humboldt war bereits in den ersten Nachkriegsjahren an den Universitäten anzutreffen, wobei vor allem die Untrennbarkeit von Forschung und Lehre betont wurde.[201] In den späteren Diskussionen um die Reformbemühungen der 1960er Jahre setzte sich dieses Bild fort; die Rhetorik der Rückbesinnung auf das Humboldtsche Ideal findet sich später in den Reformdebatten der 1960er und 70er Jahre und in der Legitimationsdebatte der 1980er Jahre wieder.[202] Tatsächlich wurde die Forschung nach 1948 immer mehr an außeruniversitäre Einrichtungen ausgelagert.[203] Zudem sorgten die konservativen Professoren de facto für eine Politik der Kontinuität und weniger der Erneuerung, was auch die Besatzungsmächte enttäuscht feststellen mussten. Demokratisierungsversuche der Universitäten scheiterten an den Ordinarien, die Kompetenzverluste befürchteten und nur geringe Zugeständnisse in diese Richtung machten, die hauptsächlich die Rechte des Mittelbaus und der Studentenschaft betrafen. Der Immatrikulation von Frauen standen sie jedoch kritisch gegenüber, wodurch auch weiterhin die männlichen Studenten an den Universitäten in der Überzahl waren.[204] Die Studentenschaft setzte sich aus ähnlichen sozialen Gruppen wie 1933 zusammen, lediglich in der sowjetischen Zone wurden Arbeiter- und Bauernkinder besonders gefördert.[205] Die Idee des Studium Generale und ein breiterer Zugang der Bevölkerung zur Universität wurde mehrheitlich befürwortet. Bedeutende Veränderungen in westdeutschen Hochschulen wurden trotz Scheitern einer umfassenden Reform im Zuge durchgesetzt, beispielsweise der Ausbau von Kontakten zu ausländischen Universitäten sowie die rasche Entwicklung neuer Fächer nach 1947 und trugen zu einer allgemeinen Verwestlichung bei.[206]
Die Hochschulreform umfasste auch die Bibliotheksbestände der Universitäten, die durch die Nazifizierung und den Folgen des Krieges in desolatem Zustand waren.[207] Im Westdeutschen Sektor wurde die Wiederherstellung und der Austausch der Bibliotheksbestände vor allem durch Neubauten von Universitätsbibliotheken in den 1950er Jahren und einer umfassenden Neukonzeption des Bibliothekswesens in den 1960er Jahren umgesetzt, wobei sich von Beginn an eine zunehmend stärkere Amerikanisierungstendenz sowohl im architektonischen als auch im Bibliotheksbestand abzeichnete. [208] Ein Beispiel für die Bibliotheksneugründungen ist die in der Zeit von 1952 bis 1954 errichtete Amerika-Gedenkbibliothek, die das amerikanische Volk den Westdeutschen als Zeichen der Anerkennung ihres Durchhaltevermögens während der einjährigen Stadtblockade gestiftet wurde. Diese Bibliothek sollte als zentrale Bibliothek allen Bevölkerungsschichten zugängig sein und das allgemeine Ziel der Demokratisierung unterstützen.[209] Die Besatzungskräfte waren dennoch über den mangelnden Willen zu tiefgreifenden Reform enttäuscht und das von ihnen vorgeschlagene Projekt, Hochschulräte und -beiräte einzuführen, scheiterte an der Angst der Hochschulen vor Einmischung durch Kirche und etwaigen Instituten.[210]
Neugründungen in der direkten Nachkriegszeit beschränkten sich auf die Freie Universität Berlin (1948) sowie die Universitäten Mainz (1946) und Saarbrücken (1947).[211] Diese Neugründungen sollten neue Impulse in das Hochschulwesen der Bundesrepublik bringen – die Gründung der Universität Mainz in der französischen Zone kann als Reaktion auf die strukturelle Stagnation und Kontinuität verstanden werden[212] – reihten sich jedoch bald in die Strukturen der alten Universitäten ein. Die Übernahme von Aspekten französischer Universitäten, wie etwa die Möglichkeit einer Professur ohne Habilitation, konnten sich in der westdeutschen Wissenschaftslandschaft nicht durchsetzen.[213] Tatsächliche Neuorientierungen und Reformbemühungen zu gründender Universitäten tauchten erstmals Ende 1959 auf und prägten die hochschulpolitische Debatte der 1960er Jahre.[214]
Die Gründung der Freien Universität Berlin - als ideologisches Gegenmodell zur marxistisch geprägten Universität Unter den Linden (die spätere Humboldt Universität) – wurde zudem unter dem Vorzeichen des sich anbahnenden Kalten Krieges angeregt.[215] Seit 1946 wurden die deutschen Universitäten in den ideologischen Konflikt hineingezogen. Während in der sowjetischen Besatzungszone die Weichen auf die Ausbildung politisch opportuner Wissenschaftler gestellt wurden, reagierten die westlichen Zonen hierauf mit einem Schüren der Angst vor dem Kommunismus und der Stärkung der Sozial- und Politikwissenschaften zur politischen, nicht wissenschaftlichen, Bildung der Studenten.[216]
Die Kontinuität des Hochschulbetriebes, die sich in der personellen Kontinuität manifestierte, wird durch die veränderten Rahmenbedienungen nach 1945 relativiert. Der Bedeutungsverlust der deutschen Universitäten im internationalen Zusammenhang lässt sich daher nicht nur damit begründen, sondern ist auch die Folge von anderen Maßnahmen und Prozessen: dem Forschungsverbot der Alliierten 1945 und 1946, der langsamen wirtschaftlichen Erholung beider Teile Deutschlands im Verhältnis zur dominierenden Stellung der USA, forschungspolitische Weichenstellungen (Rolle der DFG als oberste Forschungsinstanz, nur seltenes Zurückholen einstiger Vertriebener), Fortführung alter Forschungsprogramme in rekonstruierter Form.[217]
Die Universitätsgeschichtsschreibung der Nachkriegszeit blendete lange die Jahre unter nationalsozialistischer Ägide aus. Rektoratsreden und Geschichtsschreibungen der eigenen Universität übergingen diese Zeit oft unkommentiert.[218] Die Rhetorik der Umdeutung der Vergangenheit spiegelt sich in diesen zeitgenössischen Zeugnissen deutlich wieder. Erst in den 1970er Jahren wurde diese Zeitspanne vermehrt in den Festschriften der Hochschulen beachtet.
Einzelnachweise
- ↑ Bernhard von Brocke: Kultusministerien und Wissenschaftsverwaltungen. In: vom Bruch, Rüdiger (Hg.) u.a.: Wissenschaften und Wissenschaftspolitik. Bestandsaufnahme zu Formationen, Brüchen und Kontinuitäten im Deutschland des 20. Jahrhunderts, Stuttgart, Steiner 2002, S. 196 und Tabellen S. 202 ff.
- ↑ Mitchell Ash: Wissenschaft und Politik als Ressourcen für einander. In: vom Bruch, Rüdiger (Hg.) u.a.: Wissenschaften und Wissenschaftspolitik. Bestandsaufnahme zu Formationen, Brüchen und Kontinuitäten im Deutschland des 20. Jhrd., Stuttgart, Steiner 2002, S. 38.
- ↑ Margit Szöllösi-Janze: Die institutionelle Umgestaltung der Wissenschaftslandschaft. In: vom Bruch, Rüdiger (Hg.) u.a.: Wissenschaften und Wissenschaftspolitik. Bestandsaufnahme zu Formationen, Brüchen und Kontinuitäten im Deutschland des 20. Jhrd., Stuttgart, Steiner 2002, S. 69ff.
- ↑ Vgl. Hartmut Titze: Hochschulen, in: Dieter Langewiesche/ Heinz-Elmar Tenorth/ u.a.: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band V. 1918-1945. Die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Dikatur, München 1989, S. 209-240, hier S. 216f.
- ↑ Vgl. Hartmut Titze: Hochschulen, in: Dieter Langewiesche/ Heinz-Elmar Tenorth/ u.a.: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band V. 1918-1945. Die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Dikatur, München 1989, S. 209-240, hier S. 218.
- ↑ Vgl. Hartmut Titze: Hochschulen, in: Dieter Langewiesche/ Heinz-Elmar Tenorth/ u.a.: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band V. 1918-1945. Die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Dikatur, München 1989, S. 209-240, hier S. 212.
- ↑ Vgl. Hartmut Titze: Hochschulen, in: Dieter Langewiesche/ Heinz-Elmar Tenorth/ u.a.: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band V. 1918-1945. Die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Dikatur, München 1989, S. 209-240, hier S. 214f.
- ↑ Vgl. Hartmut Titze: Hochschulen, in: Dieter Langewiesche/ Heinz-Elmar Tenorth/ u.a.: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band V. 1918-1945. Die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Dikatur, München 1989, S. 209-240, hier S. 215.
- ↑ Vgl. Hartmut Titze: Hochschulen, in: Dieter Langewiesche/ Heinz-Elmar Tenorth/ u.a.: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band V. 1918-1945. Die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Dikatur, München 1989, S. 209-240, hier S. 215f.
- ↑ Werner Thieme, Deutsches Hochschulrecht, Köln/Berlin/München 2004, S. 17
- ↑ Daniel Krausnick, Staat und Hochschule im Gewährleitsungsstaat, Tübingen 2012, S. 8
- ↑ Ulrich von Hehl, Nationalsozialistische Herrschaft, München 1996, S. 33
- ↑ Alisa Schaefer, Führergewalt statt Gewaltenteilung, in: Ernst - Wolfgang Böckenförde (Hg.), Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich, Heidelberg 1985, S. 92
- ↑ Bettina Limpert, Personelle Veränderungen in der Staatsrechtslehre und ihre Situtation nach der Machtergreifung, in: Ernst - Wolfgang Böckenförde (Hg.), Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich, Heidelberg 1985, S. 56
- ↑ Helmut Seier, Der Rektor als Führer, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, (1964), S. 109
- ↑ Gustav Adolf Walz, Der Rektor als Führer der Universität, in: Deutsches Recht,(1935), S. 6
- ↑ Wilhelm Groh, Aus der Praxis einer Universitätsverfassung, in: Deutsches Recht, (1935), S. 4
- ↑ Vgl. Tröger, 1984. S. 49.
- ↑ Vgl. Tröger, 1984. S. 47.
- ↑ Vgl. Grüttner, 2003. S. 74.
- ↑ Vgl. Grüttner, 2003. S. 88.
- ↑ Vgl. Grüttner, 2003. S. 73.
- ↑ Vgl. Vossen, 2009. S. 21.
- ↑ Vgl. Kater, 1981. S. 65.
- ↑ Vgl. Olszewski, 1989. S. 88f.
- ↑ Vgl. Grüttner, 2003. S. 74.
- ↑ Heiber, Helmut: Universität unterm Hackenkreuz. Die Kapitulation der Hohen Schulen. Band 1. München: Saur Verlag 1992. S. 26.
- ↑ Vgl. Vossen, Stuttgart 2009. S. 22.
- ↑ Vgl. Hachtmann 2008, S. 28.
- ↑ Vgl. Grüttner 1998, S.141-143.
- ↑ Vgl. Grüttner 1998, S. 135.
- ↑ Vgl. Grüttner 1998, S. 136-137.
- ↑ Vgl. Mertens 2002, Anmerkungen zur NS-Wissenschafts- und Forschungspolitik, In: Wissenschaften und Wissenschaftspolitik, S. 225-230.
- ↑ Vgl. Hachtmann 2008, S. 31f.
- ↑ Vgl. Hachtmann 2008, S. 33.
- ↑ Chroust, P. 2011, Universität und Studium. In: Horn, K.-P./Link, J.-W. (Hrsg.): Erziehungsverhältnisse im Nationalsozialismus. Bad Heilbrunn, S. 213
- ↑ Datenhandbuch zur Deutschen Bildungsgeschichte, Bd. I: Hochschulen, 1.Teil, Göttingen 1987, S. 29 f.
- ↑ Titze, H. 1984, Die zyklische Überproduktion von Akademikern im 19. Und 20. Jahrhundert, in: Geschichte und Gesellschaft 10, S. 92 ff.
- ↑ Grüttner 1995, Studenten im Dritten Reich, S. 24
- ↑ Grüttner 1995, Studenten im Dritten Reich, S. 102ff.; Rammer xxx
- ↑ Grüttner 1995, Studenten im Dritten Reich, S. 105
- ↑ Grüttner 1995, Studenten im Dritten Reich, S. 102
- ↑ Grüttner 1995, Studenten im Dritten Reich, S. 102
- ↑ Kleinberger, A.F. (1980): Gab es eine nationalsozialistische Hochschulpolitik? In: Heinemann, M. (Hg.): Erziehung und Schulung im Dritten Reich, Teil 2, Stuttgart, S. 18
- ↑ Vgl. hierzu Grüttner 1995, Studenten im Dritten Reich, S. 149ff
- ↑ Grüttner 1995, Studenten im Dritten Reich, S. 142 (vgl. Tab. 6)
- ↑ Grüttner 1995, Studenten im Dritten Reich, S. 146
- ↑ Grüttner 1995, Studenten im Dritten Reich, S. 126 ff. sowie die Übersicht in Tab. 19, S. 490
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 128ff
- ↑ Titze, H. (1990): Der Akademikerzyklus. Historische Untersuchungen über die Wiederkehr von Überfüllung und Mangel in akademischen Karrieren. Göttingen, S.
- ↑ Bajohr, S./Rödiger-Bajohr, K. (1980): Die Diskriminierung der Juristin in Deutschland bis 1945. In: Kritische Justiz, 13. Jg., S. 39-50
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 131
- ↑ Nath, A. (1988): Die Studienratskarriere im Dritten Reich. Systematische Entwicklung und politische Steuerung einer zyklischen „Überfüllungskrise“ – 1930 bis 1944. Frankfurt/M.
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 135
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 136ff
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 504
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 210
- ↑ Datenhandbuch zur Deutschen Bildungsgeschichte, Bd. I: Hochschulen, 1.Teil, Göttingen 1987, S. 227
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 220
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 224ff
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 10
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 15
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 15f
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 31
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 32
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 32
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 32
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 33
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 33
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 35
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 35
- ↑ Grüttner, Michael: „Studenten im Dritten Reich“, S. 37
- ↑ Golücke, Friedhelm (Hg.): „Korporationen und Nationalsozialismus“; S. 14
- ↑ Golücke, Friedhelm (Hg.): „Korporationen und Nationalsozialismus“; S. 131
- ↑ Golücke, Friedhelm (Hg.): „Korporationen und Nationalsozialismus“; S. 132
- ↑ Golücke, Friedhelm (Hg.): „Korporationen und Nationalsozialismus“; S. 132
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 427
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 427
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 428
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 428
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 428
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 429
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 430
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 444
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 442
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 444
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 444
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 445
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 445
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 446
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 449f
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 450
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 451
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 457
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 458
- ↑ Vgl. Grüttner, S. 467
- ↑ Vgl. Broszat, Martin (1990): Das weltanschauliche und gesellschaftliche Kräftefeld. In: Ders./ Frei, Norbert (Hgg.): Das Dritte Reich im Überblick. Chronik, Ereignisse, Zusammenhänge. 2. Aufl. München: Piper, S. 94.
- ↑ Vgl. Deichmann, Ute (2001): Flüchten, Mitmachen, Vergessen. Chemiker und Biochemiker in der NS-Zeit. Weinheim: Wiley-VCH, S. 513.
- ↑ Grüttner 1998, S.141-143.
- ↑ Ute Deichmann, Biologen unter Hitler. Vertreibung, Karrieren, Forschung, Frankfurt/Main [u.a.] 1992, S. 169.
- ↑ Vgl. Abschnitt zur Wissenschaftspolitik. [Link?]
- ↑ Vgl. Bechstedt, Martin (1980): "Gestalthafte Atomlehre" - Zur "Deutschen Chemie" im NS-Staat. In: Mehrtens, Herbert/ Richter, Steffen (Hgg.): Naturwissenschaft, Technik und NS-Ideologie. Beiträge zur Wissenschaftsgeschichte des Dritten Reichs. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 142, 160.
- ↑ Vgl. Mehrtens, Herbert (1980): Das "Dritte Reich" in der Naturwissenschaftsgeschichte. Literaturbericht und Problemskizze. In: Mehrtens/ Richter (Hgg.): Naturwissenschaft, Technik und NS-Ideologie, S. 46.
- ↑ Vgl. ebd., S. 54.
- ↑ Der Name der Bewegung „Deutsche Physik“ leitet sich aus dem gleich lautenden Titel eines ab 1936 in vier Bänden erschienenen Lehrbuchs von Philipp Lenard ab: Lenard, Philipp (1936-1937): Deutsche Physik, 4 Bde., München: Lehmann.
- ↑ Lenard, Philipp (1936): Deutsche Physik. Band 1: Einleitung und Mechanik, München: Lehmann, S. IX.
- ↑ Vgl. Beyerchen, Alan D. (1977): Scientists under Hitler. Politics and the physics community in the Third Reich. New Haven: Yale Univ. Press, S. 166 f.
- ↑ Vgl. ebd.
- ↑ Vgl. ebd., S. 99 f.
- ↑ Vgl. ebd.
- ↑ Vgl. Breger, Herbert (1985): Streifzug durch die Geschichte der Mathematik und Physik an der Universität Heidelberg. In: Buselmeier, Karin/ Harth, Dietrich/ Jansen, Christian (Hgg.): Auch eine Geschichte der Universität Heidelberg. Mannheim: Edition Quadrat, S. 42 f.
- ↑ Vgl. Beyerchen 1977, S. 142.
- ↑ Vgl. Breger 1985, S. 43.
- ↑ Vgl. Deichmann 2001, S. 221 und Bechstedt 1980, S. 149 f.
- ↑ Vgl. Bechstedt 1980, S. 148 f.
- ↑ Vgl. ebd.
- ↑ Vgl. Deichmann 2001, S. 222 f.
- ↑ Vgl. ebd.
- ↑ Vgl. Bechstedt 1980, S. 153.
- ↑ „Theoretische Chemie. Eine Einführung vom Standpunkt einer gestalthaften Atomlehre.“ Erstveröffentlichung 1941, später in wenig veränderter Form nach dem Krieg dreimal neu aufgelegt. (Vgl. Deichmann 2001, S. 222.)
- ↑ Vgl. Bechstedt 1980, S. 160.
- ↑ Vgl. ebd.
- ↑ Vgl. Deichmann 2001, S. 221 und Bechstedt 1980, S. 160 f.
- ↑ Vgl. Bechstedt 1980, S. 160.
- ↑ Vgl. Grüttner, Michael (2004): Biographisches Lexikon zur nationalsozialistischen Wissenschaftspolitik. Heidelberg: Synchron, S. 20.
- ↑ Vgl. Lindner, Helmut (1980): "Deutsche" und "gegentypische" Mathematik. Zur Begründung einer "arteigenen" Mathematik im "Dritten Reich" durch Ludwig Bieberbach. In: Mehrtens/ Richter (Hgg.): Naturwissenschaft, Technik und NS-Ideologie, S. 97.
- ↑ Vgl. ebd., S. 100-103, 107.
- ↑ Vgl. ebd., S. 104.
- ↑ Vgl. ebd., S. 98, 104 f. und Mehrtens, Herbert (1987): Ludwig Bieberbach and "Deutsche Mathematik". In: Phillips, Esther R. (Hg.): Studies in the history of mathematics. Buffalo: Mathematical Association of America (Studies in Mathematics, 26), S. 223 f.
- ↑ Vgl. Lindner 1980, S. 98.
- ↑ Vgl. Mehrtens 1987, S. 233.
- ↑ Vgl. Lindner 1980, S. 106.
- ↑ Pulla, Ralf, S. 111.
- ↑ Pulla, Ralf, S. 135.
- ↑ Pulla, Ralf, S. 117.
- ↑ Pulla, Ralf, S. 81.
- ↑ Wagner: Forschungsförderung auf Basis eines nationalistischen Konsenses. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft am Ende der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus. In: Grüttner, Hachtmann, Jarausch, u.a. (Hrsg.): Gebrochene Wissenschaftskulturen. Universität und Politik im 20. Jahrhundert. Göttingen, 2010.
- ↑ Pulla, Ralf, S. 111.
- ↑ Pulla, Ralf, S. 116f.
- ↑ Pulla, Ralf, S. 117.
- ↑ Pulla, Ralf, S. 117.
- ↑ Pulla, Ralf, S. 120.
- ↑ Schmiedebach: Kollaborationsverhähltnisse, S. 227f.
- ↑ www.ns-zeit.uni-greifswald.de/chronikeintrag/article/die-behandlung-von-chemischen-kampfstoffen-und-kampfstofferkrankungen-wird-im-lehrplan-der-universit.html (05.07.2012).
- ↑ www.ns-zeit.uni-greifswald.de/chronikeintrag/article/die-behandlung-von-chemischen-kampfstoffen-und-kampfstofferkrankungen-wird-im-lehrplan-der-universit.html (05.07.2012).
- ↑ Pulla, Ralf, S.119.
- ↑ Hachtmann: Eine Erfolgsgeschichte? Schlaglichter auf die Geschichte der Generalverwaltung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im „Dritten Reich“. Berlin, 2004.
- ↑ Maier: Rüstungsforschung im Nationalsozialismus. Göttingen, 2002.
- ↑ www.tu-darmstadt.de/universitaet?praesidium/th_nszeit/ns_chronik.de.jsp (05.07.2012).
- ↑ Heinrich Kahlert aus Furtwangen, Chemiker unter Hitler. Wirtschaft, Technik und Wissenschaft der deutschen Chemie von 1914 bis 1945, Langwaden 2001, S. 310f.
- ↑ Heinrich Kahlert aus Furtwangen, Chemiker unter Hitler. Wirtschaft, Technik und Wissenschaft der deutschen Chemie von 1914 bis 1945, Langwaden 2001, S. 311-314.
- ↑ Heinrich Kahlert aus Furtwangen, Chemiker unter Hitler. Wirtschaft, Technik und Wissenschaft der deutschen Chemie von 1914 bis 1945, Langwaden 2001, 307-338.
- ↑ Heinrich Kahlert aus Furtwangen, Chemiker unter Hitler. Wirtschaft, Technik und Wissenschaft der deutschen Chemie von 1914 bis 1945, Langwaden 2001, S. 332.
- ↑ Der Tatbestand, dass nur ein Vollgummischutzazug ein Überleben möglich macht, war der Heeresführung jedoch nicht bekannt. Die Wirkungsursache sogar erst Anfang der 1940er bekannt geworden. TABUN ist ein Nervengift und somit entgegen den im 1. WK eingesetzten Giftgasen nicht allgemeinschädigend, sondern hemmt einen chemischen Botenstoff (hier: Cholinesterase). Dieser fungiert als Antagonist zu Azetylcholin, welcher wiederum für die Muskelkontraktion verantwortlich ist. Nach heftigen Zuckungen kommt es schließlich zum Tod durch Erstickung. Vgl.: Heinrich Kahlert aus Furtwangen, Chemiker unter Hitler. Wirtschaft, Technik und Wissenschaft der deutschen Chemie von 1914 bis 1945, Langwaden 2001, S. 318-321.
- ↑ Heinrich Kahlert aus Furtwangen, Chemiker unter Hitler. Wirtschaft, Technik und Wissenschaft der deutschen Chemie von 1914 bis 1945, Langwaden 2001, S. 318-321.
- ↑ Heinrich Kahlert aus Furtwangen, Chemiker unter Hitler. Wirtschaft, Technik und Wissenschaft der deutschen Chemie von 1914 bis 1945, Langwaden 2001, S. 318-321.
- ↑ Otto Ambros soll in diesem Gespräch die Warnung abgegeben haben, dass das Gift nicht effektiv genug sei, das Patent auch im Ausland bekannt ist und die Gegner somit schnell durch die eigene Produktion vernichtend reagieren könnten. Dabei handelte es sich jedoch um eine grobe Fehleinschätzung, da die Großproduktion des Nervengifts in ausreichender Menge Jahre in Anspruch genommen hätte und bisher nicht stattgefunden hatte. Dies hätte er nach seinem damaligen Kenntnisstand wissen müssen. Entgegen anderer in der Kampfgasforschung tätigen Wissenschaftler lehnte er später eine Haftverschonung im Gegenzug für den Dienst für die USA ab. Aussagen anderer Inhaftierter zu folgen, wollte er lieber die Haftstrafe absitzen, als jemals wieder in die Giftgasforschung involviert zu sein. Vgl: Heinrich Kahlert aus Furtwangen, Chemiker unter Hitler. Wirtschaft, Technik und Wissenschaft der deutschen Chemie von 1914 bis 1945, Langwaden 2001, S. 330-333, 534.
- ↑ Ludwig: Technik und Ingenieure im Dritten Reich, S. 245f. ; Federspiel, Ruth, S. 73f.
- ↑ Federspiel, Ruth, S. 73.
- ↑ Ludwig: Technik und Ingenieure im Dritten Reich, S. 245-247.
- ↑ Ash 1995, S. 906.
- ↑ Defrance 2000, S. 410.
- ↑ Ash 2010, S. 224.
- ↑ Ash 1995, S. 906f.
- ↑ Vollnhals 1991, S. 16.
- ↑ Ash 1995, S. 909.
- ↑ Ash 2010, S. 226.
- ↑ Ash, Mitchel G.: Verordnete Umbrüche - Konstruierte Kontinuitäten: Zur Entnazifizierung von Wissenschaftlern und Wissenschaften nach 1945, S. 910
- ↑ Vgl. Ash 1995, S. 911
- ↑ Vgl. Ash 1995, S. 912
- ↑ Vgl. Ash 1995, S. 913
- ↑ Vgl. Ash 1995, S. 914
- ↑ Szabó, S. 9
- ↑ Krohn, S. 445
- ↑ Krohn, S. 450
- ↑ Krohn, S. 451
- ↑ Szabó, S. 86
- ↑ Szabó, S. 86f.
- ↑ Szabó, S. 91
- ↑ Szabó, S. 94
- ↑ Szabó, S. 95
- ↑ Szabó, S. 96
- ↑ Szabó, S. 91
- ↑ Szabó, S. 14
- ↑ Krohn, S. 425
- ↑ Krohn, S. 447
- ↑ Szabó, S. 497
- ↑ Szabó, S. 499
- ↑ Szabó, S. 501f.
- ↑ Ash, 2010, S. 908.
- ↑ Vgl. Ash 2010, S. 227
- ↑ Heinemann, 1990-91, S. 51; Ash, 2010, S. 908.
- ↑ Ash, 2010, S. 910.
- ↑ Vollnhals, 1991, S. 8.
- ↑ Defrance, 2000, S. 414.
- ↑ Vgl. Schael 2002, S. 56f
- ↑ Vollnhals, S. 34.
- ↑ Vgl. Ash 2010, S. 229
- ↑ Vgl. Ash 2010, S. 230f
- ↑ Defrance, 2000, S. 414.
- ↑ Vgl. Defrance 2000, S. 416
- ↑ Vgl. Jarausch: Das Humboldt-Syndrom. 1999, S. 73
- ↑ Vgl. Ash 2010, S. 239
- ↑ Vgl. Defrance 2000, S. 420
- ↑ Vgl. Defrance 2000, S. 416
- ↑ Defrance, 2000, S. 427.
- ↑ Defrance, 2000, S. 411.
- ↑ Paulus, Stefan: Vorbild USA?: Amerikanisierung von Universität und Wissenschaft in Westdeutschland 1945 - 1976, Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, München, 2010, S. 467.
- ↑ Paulus, 2010, S. 461.
- ↑ Defrance, 2000, S. 417-419.
- ↑ Vgl. Ständige Konferenz der Kultusminister: Das Hochschulwesen in der Bundesrepublik Deutschland. 1966, S. 35
- ↑ Vgl. Defrance 2000, S. 416f
- ↑ Vgl. Ash 2010, S. 233
- ↑ Vgl. Westdeutsche Rektorenkonferenz: Zur Überfüllung und Neugründung wissenschaftlicher Hochschulen. 1960; Picht, Georg: Die deutsche Bildungskatastrophe. Munchen 1965; Schelsky: Einsamkeit und Freiheit. 1963 oder Anrich: Die Idee der deutschen Universität. 1960
- ↑ Vgl. Defrance 2000, S. 426
- ↑ Vgl. Defrance 2000, S. 421f
- ↑ Vgl. Ash 2010, S. 245
- ↑ Vgl. Ash 2010, S. 243