Der Baulastträger ist in Deutschland die Institution die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße zuständig ist. In der Regel ist dies die öffentliche Hand. In den letzten Jahren steigt aber die Zahl der Straßen, bei denen der Baulastträger eine nichtöffentliche Einrichtung ist. man spricht hier auch von den sogenannten Privatstraßen. Der Baulastträger läst sich vielfach aus der Bezeichnung der Straße ableiten. So steht bei B xy das B für die Bundesrepublik Deutschland, bei L xy das L für das Bundesland und bei K xy das K für den Kreis. Bei Straßen innerhalb von Ortschaften ist, wenn sie keine der vorher genannten Straßennummern aufweisen ist, sofern sie keine Privatstraßen sind, die jeweilige Kommune der Baulastträger.