Aktion „Arbeitsscheu Reich“
Aktion "Arbeitsscheu Reich" nannten die Nationalsozialisten die im Sommer 1938 durchgeführte Verhaftungswelle, bei der über 10000 Personen als sogenannte Asoziale in Konzentrationslager verschleppt wurden.
Seit dem NS-Grunderlass "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung" vom 14. Dezember 1937 konnte, wer "ohne Berufs- und Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet", mittels kriminalpolizeilicher Vorbeugungshaft in ein Konzentrationslager eingewiesen werden. Im Sommer 1938 gab Reinhard Heydrich der Kriminalpolizei den Auftrag, in jedem Kripoleitstellenbezirk mindestens 200 "Asoziale" zu verhaften, mit der Begründung, dass "das Verbrechertum im Asozialen seine Wurzeln hat". Im Rahmen der Aktion "Arbeitsscheu Reich" wurden mehr als zehntausend Menschen - die Mindestzahl von 200 wurde meistens weit überschritten – zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager verbracht. Die Aktion "Arbeitsscheu Reich" diente in erster Linie der Arbeitskräftebeschaffung.