Kontrahent

juristischer Begriff
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Ein Kontrahent (von lat. con-trahere: zusammenziehen, vereinigen, bewirken) ist zunächst eine Person, die im Begriff ist, einen Vertrag (Kontrakt) abzuschließen. Diese ursprüngliche Bedeutung ist heute weitgehend auf den juristischen und den Börsen-Sprachgebrauch beschränkt.

Im engeren Sinne wurde in der Studentensprache das Verabreden eines Zweikampfes als kontrahieren bezeichnet. Hieraus hat sich die zweite Bedeutung des Kontrahenten vom Vertragspartner zum „Gegner im Kampf oder Streit“ entwickelt; zu dieser Umdeutung hat auch die klangliche Nähe zu contra (lat. „gegen“) beigetragen.

Kontrahent bezeichnete auch Gegner innerhalb einer Fehde im Mittelalter.

Wiktionary: Kontrahent – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen