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Konrad Breuning

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Konrad Breuning (* um 1440, † 1517, hingerichtet) war ein verdienstvoller Tübinger Vogt, dem dieses Amt 1492 von Graf Eberhard im Bart übertragen wurde.

Davor war er Richter, Spitalpfleger, Untervogt und Hofgerichtsassessor. Bei der Erhebung Graf Eberhards im Bart zum Herzog im Jahr 1495 wurde Konrad Breuning von Kaiser Maximilian in den Adelsstand erhoben und erhielt ein Wappen. Als der Kaiser den völlig unfähigen Eberhard II., den Nachfolger von Eberhard im Bart, absetzte, wurde bis zur Volljährigkeit von Herzog Ulrich ein Zwischenregiment eingerichtet, dem Konrad Breuning angehörte.

Tübinger Vertrag

Bei den Verhandlundgen zur Entwicklung des Tübinger Vertrags spielte er eine wichtige Rolle. Im Mai 1514 kam es in Württemberg zu Aufständen gegen die immer neuen Steuererhöhungen, mit denen Herzog Ulrich versuchte, die vielen Kriege und seine ungeheuer aufwändige Hofhaltung zu finanzieren. Um diese Rebellionen niederzuschlagen, benötigte Ulrich finanzielle Unterstützung.

Am 18. Juni 1514 beendeten der Tübinger Vogt Konrad Breuning und der Hohentübinger Burgvogt Ernst von Fürst einen Aufstand in Tübingen. Breuning riet daraufhin dem Herzog, den Landtag nach Tübingen zu verlegen und dadurch die Landschaft von den Vertretern der Bauern zu trennen.[1] Am 26. Juni 1514 wurde deshalb in Tübingen der Landtag einberufen, und nach zähen Verhandlungen auf Schloss Hohentübingen einigte man sich auf Folgendes:

Die Vertreter der Landschaften verpflichten sich, die ungeheuren Staatsschulden in Höhe von fast einer Million Gulden zu begleichen und sicherten außerdem ihre Mithilfe bei der Bekämpfung des „Armen Konrad“, wie die rebellischen Bauern im Remstal genannt wurden, zu. Im Gegenzug erhalten sie dafür weitreichende Mitspracherechte bei Landesveräußerungen und Kriegserklärungen. Die „grundherrliche Abzugssteuer“ wurde abgeschafft, wodurch die freie Ausreise ermöglicht wurde. Allen Bewohnern wurde bei Strafprozessen ein ordnungsgemäßes Verfahren zugesichert. Außerdem wurde Tübingen Sitz des württembergischen Hofgerichts. Der Tübinger Vertrag funktionierte als Tübinger Verfassung fast dreihundert Jahre und gilt als das erste Menschenrechtsdokument auf dem europäischen Festland.

Breunings Verhandlungsgeschick hatte für ihn allerdings verheernde Folgen: Etwa ein Jahr nach Abschluss des Tübinger Vertrags wurde er wegen Hochverrat auf den Burgen Hohenurach und Hohenneuffen gefangengesetzt und monatelang gefoltert, bis der damals 32-jährige Herzog seinen 77-jährigen politischen Gegner auf dem Stuttgarter Marktplatz öffentlich hinrichten ließ.[2] - „ein Justizmord, der das ganze Land in Erregung versetzte.“ [3]

Würdigung

In Tübingen erinnern die Breuning-Glocke in der Tübinger Stiftskirche, die Breuningstiftung und die Breuningstraße an Konrad Breuning und seine Familie.

Einzelnachweise

  1. Remstalbräu - Das Experiment: Geschichte
  2. Andrea Bachmann: Die Breuningstraße, Tagblatt-Anzeiger, 2010.
  3. Auszug aus Hans Widmann: Tübingen als Verlagsstadt, Tübingen: Mohr Siebeck, 1971, S. 34 f.