Diskussion:Bert Wollersheim

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Falkmart in Abschnitt Ergänzungen

Frühere Haft

Herr Wollersheim war schon mal im Knast wegen Erpressung! Dies sollte mal nachgetragen werden.--Falkmart (Diskussion) 00:22, 5. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

bitte WP:Q und WP:BIO beachten. danke, --JD {æ} 13:59, 7. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ergänzungen

Die Ergänzung Kokain oder "K.O.-Cocktails" erläutert womit betäubt wurde. Die folgende dass es frühere Ermittlungen gab und wann erneut ermittelt wurde Bereits 2004 bis 2008 gab es Anzeigen von Freiern wegen Kreditkarten-Betrug. Die damaligen Ermittlungen wurden wegen mangel an Beweisen eingestellt. Erneute Ermittlungen wurden 2011 aufgenommen. Die letzte erläutert was dort im Bordell noch verkauft wurde Laut Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurden Kunden in den Bordellen auch Viagra und Kokain verkauft. Was also aus der Sicht von JD gegen diese Ergänzungen spricht ist mir schleierhaft. Falls gewünscht setzte ich natürlich hinter jeden Satz als Beleg den Focus-Artikel.--Falkmart (Diskussion) 23:52, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

wollersheim scheint nur "aushängeschild" gewesen zu sein; eine konkrete beteiligung an den vorgeworfenen straftaten ist also mindestens mal unklar. wieso dann also im personenartikel zu wollersheim infos über möglicherweise eingesetzte ko-tropfen und ähnliches? es ist noch überhaupt nichts spruchreif. wieso infos rund um vermeintlich getätigte anzeigen ohne ergebnis? die anzeigen wurden fallengelassen aus mangel an beweisen - WP:BIO schonmal gelesen? was haben die infos über viagra/koks undsoweiter mit wollersheim zu tun? --JD {æ} 15:35, 2. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Es gibt im Verfahren laut Staatsanwalschaft 80 Beschuldigte und nur 12 kamen in Unterschungshaft. Dass bedeutet eindeutig dass bei 68 Beschuldigten keine ausreichenden Beweise vorliegen bzw. die Tatbeteiligung eher unbedeutend war. So wurde die Gattin, die mit Bert als Aushängeschild bezeichnet wurde, nicht verhaftet, da liegen also nicht ausreichend Gründe für eine Untersuchungshaft vor. Die Behauptung "eine konkrete beteiligung an den vorgeworfenen straftaten ist also mindestens mal unklar" ist also falsch, denn dann wäre keine Untersuchungshaft verhängt worden. Wenn eine Tatbeteiligung unklar ist wird kein Richter eine Unersuchungshaft verhängen. Bei einer Haftprüfung wäre dann Herr Wollersheim sofort draußen. Herr Wollersheim sitzt so weit mir bekannt aber immer noch ein. Auch die Formulierung "möglicherweise eingesetzte ko-tropfen und ähnliches" ist falsch. Zum Einsatz liegen eindeutige mehrfache Zeugenaussagen vor. Warum soll der Leser nicht erfahren dass mit Kokain oder "K.O.-Cocktails" betäubt und in den in den Bordellen auch Viagra und Kokain verkauft wurde? Denn Satz mit dem früheren Verfahren ziehe ich so zu sagen zurück.--Falkmart (Diskussion) 00:16, 3. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
  • bitte nimm zur kenntnis, aus welchen gründen eine Untersuchungshaft verhängt werden kann und welche zwecke sie verfolgt.
  • bitte nimm ebenso zur kenntnis, dass "soweit mir bekannt", "das bedeutet eindeutig", "eindeutige mehrfache zeugenaussagen" unseren richtlinien WP:KTF, WP:Q, WP:BIO entgegen laufen.
  • "Warum soll der Leser nicht erfahren dass..." – noch einmal die frage: inwiefern sollen diese aussagen (und deine latent ständig durchscheinende aversion gegen das ganze rotlichtgeschäft) in diesem personenartikel zu finden sein? welche erkenntnisse bieten diese dem leser? welches wissen zur person meinst du damit zu vermitteln? --JD {æ} 00:45, 3. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Laut Artikel zur Untersuchungshaft: "Gegenüber dem Beschuldigten muss zunächst dringender Tatverdacht vorliegen. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund des gegenwärtig ermittelten Sachverhalts eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird." Dies widerlegt eindeutig JDs Behauptung "eine konkrete beteiligung an den vorgeworfenen straftaten ist also mindestens mal unklar". Hier liegt hingen dringender Tatverdacht und eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung vor. Was soll eine Behauptung wie : "latent ständig durchscheinende aversion gegen das ganze rotlichtgeschäft"? Ich habe mich hier nur zu Herrn wollersheim geäußert, hingegen sind mir negative Äußerungen meinerseits über das Rotlichtgeschäft unbekannt. Ich habe in diesem Bereich sonst nur am Artikel Prostitution mitgearbeitet. Ich habe keinerlei Aversion gegenüber Huren und anderen Sexarbeitern. Ich habe hingegen tatsächlich eine Aversion gegen Zuhälter, Menschhändler usw.. Herr Wollersheim zählt zu dieser Sorte, da er mehrjährig in Haft war weil er eine Fau entführte, weil eine von ihm geforderte Ablöse nicht gezahlt wurde. Ich bitte JD hier mit, keine unbelegten Außerungen hinsichtlich meiner Meinung gegenüber Sachverhalten außerhalb des Artikelgegenstands zu machen!--Falkmart (Diskussion) 10:34, 3. Aug. 2012 (CEST)Beantworten