Augenoptiker sind Optiker, die auf das Anfertigen und Anpassen von Sehhilfen - in der Regel Brillen und Kontaktlinsen - sowie auf das Einarbeiten der Brillengläser in Brillenfassungen spezialisiert sind. Zur Berufsausübung gehört ferner die Durchführung von Sehtests, die Vermessung des dioptrischen Apparates der Augen, die Bestimmung und Korrektur optischer Fehlsichtigkeiten, sowie die Beratung und Unterstützung des Kunden bei der Wahl der Fassung und Gläsertypen. Auch die orientierende Prüfung einiger Funktionen des beidäugigen Sehens sind Bestandteil des Leistungsspektrums. Gleichwohl besitzt die Augenoptik eine deutlich monokulistische Ausrichtung und konzentriert sich auf die einzelne Beurteilung des jeweils rechten und linken Auges. International können diese Aufgaben durch Gesetze und Berufsordnungen unterschiedlich geregelt sein.

Die Herstellung von Brillenfassungen aus Metallen und Kunststoffen, sowie das Schleifen von Linsen wird zwar in der Ausbildung gelehrt, wegen der heute meist industriellen Fertigung aber in der Praxis nur noch selten angewandt. Dagegen nimmt der Verkauf optischer Instrumente und Hilfsmittel, sowie der zugehörige Kundendienst immer größeren Raum ein.
Anfang der 1930er Jahre hat der Physiker Hermann Pistor bei der Definition des Berufsbildes zwei Punkte hervorgehoben:
- der Augenoptiker ein auf wissenschaftlicher Grundlage ausgebildeter Handwerker, der sich mit der Anfertigung, Anpassung, dem Verkauf und der Beratung von Sehhilfen und Sehinstrumenten (Lupen und Lesepulte, beleuchtete Feinmaßstäbe, Mikroskope, kleine Fernrohre, Operngucker, Feldstecher sowie oft auch Thermometer und Barometer) aller Art befasst.
- Augenoptiker ist ein „Monoberuf“ und ist demnach keiner Berufsgruppe zu-, bei-, über- oder unterzuordnen.
Mobiler Augenoptiker
Der Anteil der augenoptisch zu versorgenden Personen in sehr hohem Alter und/oder mit eingeschränkter Mobilität wird immer größer. Ein Transport von Behinderten und Pflegefällen ist in der Regel mit großem Aufwand und Kosten verbunden. Für diese Personenkreise gibt es "mobile Augenoptiker", die bei den Betroffenen zu Hause Brillen anpassen, Glas- und Fassungsberatungen durchführen, Sehstärken prüfen oder auch geeignete Lupen und andere vergrößernde Sehhilfen auswählen. Dies ersetzt keinesfalls notwendige Konsultationen bei einem Augenarzt, ermöglicht aber die nachfolgende augenoptische Versorgung im persönlichen Umfeld und erspart dadurch beschwerliche Anfahrtswege. Nicht jeder Augenoptiker bietet jedoch solch einen Service an.
Situation in Deutschland
Die Augenoptik ist ein Handwerksberuf mit drei Jahren Lehrzeit im dualen System. Die Inhalte umfassen handwerkliche Tätigkeiten (Schliff und Montage von Brillengläsern in Fassungen, Reparaturen von beschädigten Brillen usw.), organisatorische Tätigkeiten (Auftragsabwicklung) und mittlerweile vor allem Tätigkeiten im Kundenkontakt (Verkaufsgespräche, Reklamationsbearbeitung usw.).
Die Gesellenprüfung teilt sich in:
- Praktische Prüfung Teil 1 und 2
- Fachtheoretische Prüfung Teil 1 und 2
Im Augenoptikerhandwerk besteht Meisterpflicht, wenn man einen Betrieb führen und Lehrlinge ausbilden möchte. Die Meisterprüfung kann theoretisch jeder ablegen, der die entsprechende Gesellenprüfung bestanden hat, praktisch sind die hierfür benötigten Kenntnisse jedoch sehr viel umfangreicher, sodass die Belegung zumindest eines Meisterkurses empfehlenswert ist. Es gibt Meisterkurse, die nur auf die Meisterprüfung vorbereiten und deswegen wenig mehr als ein halbes Jahr dauern. Ausbildungen an Meisterschulen, die Wert auf breitere Lerninhalte und Kenntnisse legen, dauern zwischen ein und zwei Jahren. Hierbei wird oft der Abschluss „staatlich geprüfter Augenoptiker“ vergeben, der ein breites augenoptisches Wissen voraussetzt, mittlerweile auch zur Führung eines augenoptischen Betriebes berechtigt, nicht jedoch zur Ausbildung von Lehrlingen. Wer den Abschluss als staatlich geprüfter Augenoptiker erworben hat, erhält nach erfolgreichem zusätzlichem Ablegen der Meisterprüfung den Meisterbrief.
Nach bestandener Prüfung zum Meister oder staatl. gepr. Augenoptiker besitzt der Augenoptiker die Berechtigung zur Brillenglasbestimmung und Kontaktlinsenanpassung. Augenoptiker sind ebenfalls für die Low-Vision-Beratung und Anpassung vergrößernder Sehhilfen zuständig. Diese können bei stark eingeschränktem Sehvermögen, welches nicht durch Brillengläser oder Kontaktlinsen verbessert werden kann (bspw. altersbedingte Makuladegeneration) zum Einsatz kommen.
Situation in Österreich
In Österreich unterscheiden sich Ausbildungsinhalte und geforderte Kenntnisse nicht wesentlich von denen in Deutschland. Die Augenoptik ist ein Lehrberuf mit 3½-jähriger Lehrzeit. Wie in Deutschland werden österreichische Lehrlinge dual in entsprechenden Branchenbetrieben (Optikerfachgeschäfte, Optikerketten) und an Berufsschulen ausgebildet. Verwandte Lehrberufe, wie Feinoptiker und Hörgeräteakustiker, können mit verkürzter Lehrzeit absolviert werden.[1] Lehrlinge schließen die Berufsausbildung mit der Lehrabschlussprüfung ab und können sich zum Meister weiterbilden. Die erfolgreiche Lehrabschlussprüfung ermöglicht in Österreich auch den Zugang zur Berufsmatura (Berufsreifeprüfung) und in Folge zu weiteren Höherqualifizierungen, z. B. an Fachhochschulen.
Auch in Österreich bestehen Zulassungsvoraussetzungen für die selbstständige Führung eines Fachbetriebs. Die Augenoptik ist, wie das Gewerbe der Kontaktlinsenoptik, ein reglementiertes Handwerk.[2] Meister müssen eine zweijährige, fachbezogene Berufstätigkeit nachweisen. Auch Absolventen von Meisterschulen und spezialisierten Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) mit Berufspraxis sind zu einer Betriebsführung zugelassen.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz ist der Augenoptiker/in EFZ (französisch Opticien CFC, italienisch Ottico AFC) eine berufliche Grundbildung. Sie dauert vier Jahre und findet in Betrieben, der Berufsfachschule, sowie in überbetrieblichen Kursen statt. Die Kurszentren befinden sich in Starrkirch-Wil (Kanton Solothurn) und Lausanne (Kanton Waadt).[3] Zur Höherqualifizierung – Berufsmature vorausgesetzt – kann ein Studium der Optometrie mit Ausbildung zum Optometristen an der Fachhochschule Nordwestschweiz durchgeführt werden.
Bis zum Jahr 2007 existierte in der Schweiz die höhere Fachprüfung zum Dipl. Augenoptiker. Die Ausbildung baute auf der Lehre auf und umfasste ein Studium von vier Semestern.[4]
Siehe auch
Weblinks
- Deutschland
- Bundesministerium der Justiz - Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin - Stand: 2011
- Berufsinformationen der Arbeitsagentur
- Weiterführende Fachliteratur: DOZ Optometrie & Fashion (Deutsche Optikerzeitung)
- Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) - Bundesinnungsverband
- Österreich
- Bundesinnung der Augenoptiker der Wirtschaftskammer Österreich
- Berufs- und Brancheninfos der WKO für Lehrlinge
- Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ Aus- und Weiterbildungsinfos des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft: BerufsInformationsComputer (BIC) Stand: 21. Februar 2012
- ↑ http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2003_27_2/2003_27_2.pdf; Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes; abgerufen am 23. Juli 2010, 13h).
- ↑ http://www.sov.ch/dynasite.cfm?dsmid=77753&dsrandom=44712&dsreceiver=
- ↑ http://www.sov.ch/dynasite.cfm?dsmid=77731&dsrandom=695260&dsreceiver=