Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen wird angestrebt. Der Naturhaushalt soll als Lebensgrundlage des Menschen geschützt werden.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Naturlandschaften, Naturdenkmäler u.a. Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren: Bodenschutz, Mikroklima, Luftreinhaltung und Lärmschutz, sowie anderen potenziell schädlichen Einflüssen wie Licht, Bewegung; Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen etc.
Im Gegensatz zum Umweltschutz vollzieht sich dies v.a. auf regionaler und lokaler Ebene. Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Ländern auf nationaler Ebene verankert. Innerhalb der EU gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z.B. Natura 2000, oder auch die Wasserrahmenrichtlinie, die indirekt große Auswirkungen auf den Naturschutz haben wird).
Ziele des Naturschutzes: Naturhaushalt als Lebensgrundlage
Der Schutz der Natur geschieht nicht etwa, wie landläufig häufig angenommen, um ihrer selbst willen. Diese Annahme ist auch in der Geschichte des Naturschutzes begründet; in den Ursprüngen der Heimatpflege waren die wissenschaftlichen Grundlagen dünn. Wenngleich es viele ethische Gründe geben mag, warum die Natur geschützt werden sollte, ist das wesentliche demokratisch legitimierte Ziel des Naturschutzes die Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege).
Natur und Landschaft sind Standort der menschlichen Nutzung. Aus dem Wissen heraus, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft fatale und katstastrophale Folgen für den Siedlungsstandort, auf die Gesundheit, auf die Nahrungsmittelerzeugung, des Menschen haben kann, wird
- die Wiederherstellung
- der Erhalt
- und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit
des Naturhaushaltes angestrebt.
Schutzgüter des Naturschutzes
Zum Naturhaushalt gehören:
- abiotische Bestandteile des Naturhaushaltes
- Böden
- Gewässer
- Klima und Luft
- Biotope
- biotische Bestandteile des Naturhaushaltes
- Fauna und Flora
- Wechselwirkungen:
- zwischen den Bestandteilen laufen komplizierteste Interaktionen ab. Die Einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems des Naturhaushaltes sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Menschen haben.
- Funktionen des Naturhaushaltes für den Menschen
- Lebensraum und Wirtschaftsstandort
- Erholung
- Gesundheit
Unterschied zum Umweltschutz
Der Naturschutz berührt alle Nutzungen von Böden und Gewässern, die seine Belange beeinträchtigen können. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zum Umweltschutz ist die Betrachtungsweise / Ebene der Schutzgüter: Während der Umweltschutz meistens als technischer Umweltschutz verstanden wird, und die globalen Probleme und Ursachen der Umweltschäden zu lösen und zu vermeiden sucht, agiert der Naturschutz auf der regionalen oder lokalen Ebene.
Einige Beispiele: Auch wenn sich die Schutzgüter formal überschneiden, geht es dem Naturschutz beim
- Klima meistens um das Mikroklima/Bestandsklima und dessen Erhalt als wichtige Größe in Ökosystemen. Der Klimaschutz des Umweltschutzes beschäftigt sich hingegen mit dem Großklima.
- Während der Umweltschutz versucht, das Waldsterben durch Luftreinhaltung zu bremsen, versucht der Naturschutz, die geschädigten Wälder wiederherszustellen und zu erhalten. Besonders im letzten Fall wird deutlich: Der Naturschutz muss dabei lokal agieren, um Landbesitzer, Land- und Forstwirte von den Vorhaben zu überzeugen; er muss geeignete Pflanzen auswählen, die den veränderten Umweltbedingungen gerecht werden, er muss auch durch andere Maßnahmen die Folgeschäden des Waldsterbens bekämpfen.
Aufgaben des Naturschutzes
Rechtliche Instrumente des Naturschutzes
In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur eine Rahmengesetz Kompetenz zur Rahmengesetzgebung, aufgrund derer er das Bundesnaturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landesnaturschutzgesetze. Hinzu kommen zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme der Europäischen Union.
Siehe auch: Landschaftsplanung, Eingriff-Ausgleich-Regelung, Flora-Fauna-Habitat, Neobiota (Neophyten und Neozoen), Sukzession, Mosaik-Zyklus-Konzept
Literatur
- Naturschutzgesetze in Deutschland:
- Begriffe (§§ des Bundesnaturschutzgesetzes)
- Naturschutzgebiet (§ 23)
- Nationalpark (§ 24)
- Biosphärenreservat (§ 25)
- Landschaftsschutzgebiet (§ 26)
- Naturpark (§ 27)
- Naturdenkmal (§ 28)
- Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29)
- Biotop (§ 30)
- Internationale Abkommen:
- Alpenkonvention (1991) - Übereinkommen zum Schutz der Alpen
- Berner Konvention (1979) - Europäisches Artenschutzübereinkommen
- Bonner Konvention (1979) - Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildleben Tierarten
- CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen) - Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
- FFH-Richtlinie - Flora-Fauna-Habitat Richtlinie
- Helsinki Konvention (1974) - Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Ostseegebiete
- Konvention von Rio (1992) - Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- MAB-Programm (1970) - UNESCO-Programm "Der Mensch und die Biosphäre
- Ramsar-Konvention - Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watt- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung