Rappenmünzbund

spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Münzverein im westoberdeutschen Raum
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Der Rappenmünzbund war anfangs auf 15 Jahre gegründet. Seinen sichtbaren Anfang nahm dieser Bund am 7. März 1311[1]. Österreichische Herzöge und Herzöge aus Basel waren die geistigen Väter. Sinn war die Vereinheitlichung der Münze. Man schuf drei Münzkreise mit eigener Währung. Das scheiterte aber an der fehlende Konvention.

Man erkannte diesen Fehler und schuf am 14. September 1387[1] ein neues Gebiet der „Einheitsmünze“. Hierzu gehörten etwa 70 Mitglieder. Gebiete wie Schaffhausen, Colmar, Zürich, Basel, Bern, Neuenburg (Nienburg), einschließlich ihres Umlandes waren involviert. Die gemeinsame Pfennigmünze hatte etwa 0,15 Gramm Silberfeingewicht. Um dem Münzwert zu erhalten, wurden Mitglieder und Gebietsgröße schnell auf einen kleineren Rappenmünzbund am 24. Februar 1403[1] reduziert. Die deklarierte Bundesmünze, der Rappenpfennig, sollte nun aus der 10 2/4 lotigen Mark in der Menge von 1242 Pfennige geschlagen werden. Mit dem Feingehalt von 0,23 Gramm Feinsilber nannte man die Münze einen Zweiling. Die erst eckigen Münzen sollten aus Sicherheitsgründen rund und mit Perlenrand, also Riffel, geschlagen werden.

Ab 1425 war es dann die Nachahmung des Straßburger Pfennigs. Als Prägung war beispielsweise für Basel der Baselstab im Wappenschild, Freiburg mit Adlerkopf und Colmar mit einem Morgenstern im Schild. Den Typus für die Rappen behielt man etwa 150 Jahre bei. Die Schweiz hat den Rappen bis heute erhalten (100 Rappen = 1 Schweizer Franken).

Der Tagungsort war Neuenburg. Jedes Mitglied versuchte, sich durch Sonderverträge besser zu stellen. Herzog Leopold von Österreich versuchte 1399 die Ausgabe von Schillinge beizubehalten. 1425 wurde der Plappart, eine groschenähnliche Münze, ausgegeben. Vertreter von Basel führten 1462 den Vierer ein. Im Vertrag von Neuenburg am 30. November 1498[1] war der „Dickplappart“, der Gulden, mit 6,87 Gramm Feingewicht bei einem Gesamtgewicht von 7,32 Gramm ausgegeben. 1542 erhielt man das Recht für die Talerprägung. Die schon am 24. März 1533[1] beschlossene Ausgabe des Batzens war vergeblich bekämpft worden. Ein Batzen sollte 10 Rappen mit 20 Stäbler haben.

Nach dem 3. März 1564[1] hatte sich der Rappenmünzbund der Reichsmünzordnung von 1559 unterstellt und nach etwa 20 Jahren aufgelöst. Als Auflöser wird der Erzherzog Ferdinand genannt. Letztmaliges Treffen der Mitglieder war in Colmar 11. September 1584. Die Kündigung von Silberabbau für den Bund war das eigentliche Ende.

Literatur

  • Julius Alfred Cahn: Der Rappenmünzbund. Heidelberg 1901
  • Hans Schweizer: Der Rappenmünzbund. Hilterfingen: Helvetische Münzenzeitung, 1969.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Friedrich von Schrötter, N. Bauer, K. Regling, A. Suhle, R. Vasmer, J. Wilcke: Wörterbuch der Münzkunde. Walter de Gruyter, 1970