Hinweis: Dieser Artikel befasst sich mit der Maut allgemein und bietet eine grobe Übersicht.
Siehe auch: Innenstadtmaut, Lkw-Maut bzw. Lkw-Maut in Deutschland
Überblick
Maut ist ein aus dem gotischen mota (Zoll) abgeleiteter Name für Zoll (Abgabe). Der Begriff beschreibt das Bezahlen einer Gebühr für die Nutzung von Bauwerken, wie Straßen, Brücken, und in neuerer Zeit von Autobahnen und Tunneln. Schon im 11. Jahrhundert war Maut in ganz Europa verbreitet. Sie wurde deshalb eingeführt, weil die Finanzierung von Straßen zu dieser Zeit zunehmend auf Schwierigkeiten stieß. Mit der Zahlung einer Maut sollten die Reisenden (Nutzer) an der Finanzierung, für die häufig die Anwohner verantwortlich waren, beteiligt werden. Andere Formen der Finanzierung waren der Frondienst (jeder muß dem Staat eine bestimmte Zahl von Tagen körperlicher Arbeit zur Verfügung stellen) oder auch Steuern für Anrainer (z.B. im alten Rom). Mautbrücken und Tore waren beliebt, weil sie leichter zu kontrollieren (und schlechter zu umgehen) waren und seltener instandgesetzt werden mußten als Straßen. Später wurden sie Zug um Zug abgebaut, da sie missbraucht wurden und zunehmend den freien Handel behinderten.
Der Begriff Maut ist eigentlich veraltet. Ein alternativer Begriff ist Straßenbenutzungsgebühr (im Gegensatz z.B. zu Parkgebühr). Es lassen sich urbane (städtische) (siehe Innenstadtmaut) und interurbane Straßenbenutzungsgebühren (Autobahngebühren, ggf. auch Landstraßen) unterscheiden. Darüber hinaus hat sich in Deutschland die Unterteilung in Pkw-Maut (für die Nutzung der Autobahnen) und Lkw-Maut eingebürgert.
Folgende potentielle Ziele werden im allgemeinen mit Straßenbenutzungsgebühren verbunden:
- Finanzierung bestehender oder zukünftiger Straßeninfrastruktur und Begleichung der Betriebskosten (Wegekosten);
- Steuerung der Nachfrage nach dem Gut „Straße“ mit dem Ziel der Staureduktion bzw. dessen effizientere Nutzung (Travel demand management);
- Entlastung der Umwelt (z.B. Verringerung von CO2 Emissionen etc.) durch einen Preis und somit Reduktion der motorisierten Verkehrsteilnahme;
- Generierung von zusätzlichen Einnahmen für die öffentlichen Haushalte;
- Internalisierung von externen Kosten, das sind Kosten die vom Verursacher nicht vollständig getragen werden wie die sozialen und ökologischen Kosten (durch Lärm- und Luftverschmutzung) des Verkehrs sowie die Unfallfolgekosten (z.B. Ressourcenausfallkosten).
Auf einer allgemeinen Ebene lassen sich zwei Prinzipien der Mautberechnung unterscheiden:
- Zugangsbezogene Gebühr: der Mautzahler erwirbt das Recht auf Zugang für die Nutzung bestimmter Straßen (Areale, Bauwerke etc.), ohne dass es auf die tatsächliche Nutzung ankommt. Der Zugang kann zeitlich beschränkt sein (z.B. Tag, Woche, Monat, Jahr). Diese Art der Maut wird meist per Vignette erhoben und ist vergleichsweise einfach zu erheben und zu kontrollieren.
- Nutzungsabhängige Gebühr: Hier zahlt der Mautpflichtige abhängig von der tatsächlich erfolgten Nutzung ggfls. an einer Mautstelle. Die Maut kann räumlich definiert sein (zurückgelegte Entfernung, durchfahrene Abschnitte, Anzahl (Tunnel-) Durchfahrten) oder zeitlich (Gebühr in Abhängigkeit vom Aufenthalt in einer Zone). Darüber hinaus können z.B. entfernungsbezogene Gebühren zeitlich variieren (im Berufsverkehr höher etc.)
Die Höhe einer Maut kann von verschiedenen Eigenschaften des Nutzers bzw. seines Fahrzeuges abhängig gemacht bzw. überhaupt erst eingeführt werden. Am häufigsten ist sie abhängig von der Größe, Länge bzw. dem Gewicht des Fahrzeugs (z.B. Mautpflicht für Pkw und Lkw-Maut), aber auch andere Abhängigkeiten (Achszahl, Schadstoffklasse, Nutzungszeit und Wochentag, Art der transportierten Güter) kommen vor oder sind angedacht...
Maut-Modelle
City-Maut (siehe Innenstadtmaut)
Eine Innenstadtmaut bezeichnet die Erhebung von Gebühren für die Nutzung innerstädtischer Straßen in der Regel für Lkw und Pkw.
Die Städte Singapur und Hongkong gelten unter Verkehrsplanern als "klassische" Beispiele für Verkehrsminderung und -beruhigung durch Mauterhebung für die Einfahrt in den City-Bereich. In Hongkong ist allerdings die Einführung letztlich am Widerstand der Öffentlichkeit gescheitert. Bereits Mitte der 1980er Jahre übernahmen skandinavische Städte diese Maut (Bergen, Trondheim, Oslo). In Bergen (Norwegen) wurde 1985 die Einfahrt in die Innenstadt an die Entrichtung einer Gebühr von 25 Kronen (ca. 3 Euro) an speziellen Mautstellen gekoppelt. Während die Modelle in Norwegen v.a. der Straßenfinanzierung dienen, begründen Kommunen die Erhebung der Straßenbenutzungsgebühr zunehmend mit dem Umweltschutz. Die Verteuerung des Individualverkehrs soll Anreize für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel geben.
Im Februar 2003 wurde in London eine Straßenbenutzungsgebühr ("congestion charge") eingeführt, um die Stauprobleme in der Innenstadt zu lösen. Jeder Autofahrer, der werktags zwischen 07.00 Uhr und 18.30 Uhr in die Innenstadt einfährt, hat umgerechnet ca. 8 Euro (5 Pfund) zu zahlen. (Es gibt auch Varianten, bei denen die Zufahrtswege in die Städte bemautet werden: San Diego, Tokio).
"Gemeinsame" Lkw-Straßenmaut in Europa
Bereits zum 1. Januar 1995 erfolgte in den Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Schweden die Einführung einer Autobahnbenutzungsgebühr für LKW auf der Basis einer EU-Richtlinie Übereinkommen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (sog. Eurovignettensystem). Hierbei handelt (mit Ausnahme von Deutschland) es sich noch immer um ein zeitbasiertes Mautsystem im pre-paid-Verfahren. Jeder Mautpflichtige im Rahmen dieses Systems muss vor der Nutzung eine Gebührenbescheinigung für den gewünschten Nutzungszeitraum erwerben. Die Gebührenbescheinigungen werden in allen Teilnehmerstaaten des Übereinkommens wechselweise anerkannt.
Die EU-Verkehrsminister sind allerdings seit längerem bestrebt, ein neues, möglichst einheitliches Mautsystem zu etablieren. Am 18. Dezember 2003 überließ das EU-Parlament die Entscheidungen für die Technik des jeweilige Lkw-Mautsystem den einzelnen Mitgliedsstaaten. Allerdings sollen die Systeme zukünftig zueinander kompatibel sein. Doch die Verhandlungen sind zuletzt am 9. März 2004 an Deutschland und Österreich gescheitert. Es wird vermutet, dass beide Länder relativ hohe Berechnungsgrundlagen für die Mautgebühren durchsetzen wollten.
Ab 2007 soll für die Mautsysteme der EU-Länder nur noch ein gemeinsames Gebührenerfassungsgerät notwendig sein. Damit wurde der Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, die generell ein Satellitengestütztes (vorzugsweise mittels Galileo) System ab 2012 vorschreiben wollte. Nun steht die Auswahl jedem Mitgliedsland frei. Die Systeme müssen nur kompatibel zueinander sein. Diese Entscheidung hängt nach Zeitungsberichten unmittelbar mit den Problemen zusammen die es Anfangs bei der Einführung eines satellitengestützten Lkw-Mautsystems durch Toll Collect in Deutschland gegeben hatte. (faz.net). Seit dem 1.Januar 2005 läuft die Mauterhebung in Deutschland allerdings weitestgehend ohne Probleme. (Stand Jan 2005)
Mautsysteme in verschiedenen europäischen Ländern
Mautsysteme gibt es in mehreren europäischen Staaten: in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, der Türkei, Serbien und Montenegro, der Republik Mazedonien und Griechenland.
Deutschland
Pkw-Maut: In Deutschland ist eine Straßenmaut für PKW geplant. Zur Diskussion steht ein Vorschlag für die Einführung einer Autobahnvignette, den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 07.10.2005 ausgearbeitet hat.
Laut den wissenschaftlichen Beratern der Regierung, während der Realisierung von Toll Collect ist der Ausbau ohne weiteres möglich. Die Tatsachen, dass dieses System von Beginn an für Spurwechsel bei Geschwindigkeiten von 200 km/h ausgelegt ist, und die (im Fahrzeug verbauten) Geräte eine Liste der gebührenpflichtigen Straßen haben, bestätigt dies. Die selben Berater schlagen eine Kopplung des Systems mit den Navigationssystemen in den Fahrzeugen vor. Die so entstehende Möglichkeit für Pkw-Nutzer gebührenpflichtige Straßen zu meiden oder, beim weiteren Ausbau, auch einer dynamische Verkehrsführung, könnte den Widerwillen der Nutzer verhindern.
Neben den Haupteinwänden gegen eine flächendeckende Pkw-Maut wie zum Beispiel die Schwierigkeiten bei der Umlage der Kosten (und der Einkünfte) mittels Kfz- und Mineralölsteuer, sind die Warnungen der Datenschutzexperten weit in den Hintergrund getreten. Sie warnten schon zu Beginn der Tests für das deutsche Mautsystem davor, das damit ein "Fahren ohne Datenspuren" unmöglich wird. Durch die Verbindung von GPS (global positioning system) und OBUs (on-board units) kann jedes entsprechend ausgestattete Fahrzeug jederzeit lokalisiert und durchgängig verfolgt werden.
Lkw-Maut: Eine neue entfernungsabhängige Lkw-Maut auf Autobahnen für Fahrzeuge ab 12 Tonnen (schwere Lkw) sollte am 31. August 2003 starten. In Erwartung der Inbetriebnahme dieses Systems beendete Deutschland die Teilnahme an dem Eurovignettensystem. Wegen verschiedener Probleme des mit der Realisierung beauftragten Unternehmens Toll Collect wurde der Termin jedoch mehrfach verschoben. Eine technisch eingeschränkte Version startete am 1. Januar 2005. Näheres siehe Lkw-Maut in Deutschland.
Maut für Einzelbauwerke: Seit September 1994 besteht mit dem FStrPrivFinG (Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetz) die Möglichkeit, den Bau, die Erhaltung, den Betrieb und die Finanzierung von Brücken und Tunneln im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen an private Unternehmen zu übertragen. Zur Refinanzierung erhalten diese dann das Recht zur Erhebung von Mautgebühren.
- In Rostock wurde am 12. September 2003 der Warnowtunnel eröffnet. Der Straßentunnel verbindet als B103n die Regionen östlich und westlich der Warnowmündung zur Umgehung der Rostocker Innenstadt. Erbaut und finanziert wurde der 220 Mio. Euro teure Tunnel vom französischen Konzern Bouygues, der auch die Betriebskonzession für 30 Jahre besitzt. Für die Fahrt durch den Tunnel wird für PKW eine Maut von etwa zwei Euro fällig.
- Am 26. August 2005 wurde in Lübeck der mautpflichtige Herrentunnel unter der Trave hindurch eröffnet. Er ersetzt die baufällige Herrenbrücke (Klappbrücke) im Verlauf der B 75 zwischen Lübeck und Travemünde.
Österreich
In Österreich wird auf allen Autobahnen und Schnellstraßen des Landes von allen Fahrzeugen eine Maut erhoben. Diese wird in Form von Vignetten (auch Mautpickerl genannt), die auf der Windschutzscheibe kleben müssen, verrechnet. Diese Vignette gibt es für verschiedene Zeiträume: 7,60 EUR für 10 Tage; 21,80 EUR für zwei Monate und 72,60 EUR für ein Jahr für Pkw (Stand 2004). Für zahlreiche Tunnel und Brücken wird allerdings eine Sondermaut verlangt. Das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz mit einer Länge von mehr als 2000 Kilometern wird von der staatlichen Autobahn- und Schnellstraßen Finanzierungs-AG ASFINAG im Auftrag des BMVIT betrieben. Zum 1. Januar 2004 wurde darüberhinaus für alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Vignette durch eine streckenbezogene Lkw-Maut abgelöst. Betrieben wird das weltweit erste flächendeckende Multilane-Freeflow Mautsystem durch die EUROPPASS Lkw-Mautsystem GmbH, ursprünglich eine 100%ige Tochtergesellschaft der italienischen Autostrade S.p.A., dem größten Mautbetreiber Europas; sie wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2005 von der ASFINAG übernommen. Zusätzlich gibt es auch Sondermautstrecken, bei denen eine zusätzliche Maut erhoben wird. Abseits von den Autobahnen gibt es mautpflichtige Strecken, wie Tunnel, Privatstraßen oder in der Erhaltung besonders aufwändige Straßen, wie z.B. die Großglockner Hochalpenstraße, die Malta Hochalmstraße oder die Silvretta Hochalpenstraße.
Siehe auch: ÖAMTC Siehe auch: [1] Homepage der Betreibergesellschaft ASFINAG Siehe auch: [2] Homepage des Lkw-Mautbetreibers Autostrade Siehe auch: [3] Homepage Lkw-Mautsystem EUROPPASS Siehe auch: [4] Homepage des LKW-Maut-Systemlieferanten Kapsch TrafficCom AG
Schweiz und Liechtenstein
Nationalstrassenabgabe (Pkw) Für die Benutzung von Autobahnen und vergleichbaren Straßen (mit weiß-grüner Beschilderung) besteht in der Schweiz Vignetten-Pflicht (Liechtenstein unterhält keine Autobahnen). Eine Jahres-Vignette kostet 40 CHF (Stand 2004). Sie ist jeweils ab dem 1. Dezember erhältlich und gilt bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres, also vierzehn Monate.
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Lkw (LSVA) In der Schweiz und Liechtenstein gibt es ein elektronisches Mautsystem für Lkw für alle Straßen. Am 1. Januar 2001 startete eine elektronisch erhobene, entfernungsabhängige Maut für Lkw ab 3,5 Tonnen, die LSVA.
Maut für Einzelbauwerke: Für einige Tunnel an der italienischen Grenze, z. B. dem Grossen Sankt Bernhard, gelten Extragebühren.
Siehe auch: http://www.zoll.admin.ch/d/private/rv/vignette.php
Frankreich
In Frankreich wird Maut (péage) für alle Fahrzeuge auf allen Autobahnen erhoben. Eine Ausnahme bildet das Elsass: hier ist die Autobahnbenutzung grundsätzlich kostenfrei. Autobahnen, die durch Ballungszentren führen oder Autobahnabschnitte, die an grossen Städten vorbeiführen, sind ebenfalls mautfrei (Beispiele: Paris, Bordeaux, Lyon, Montpellier). Die Erhebung erfolgt an festen Mautstellen durch Personal und durch Automaten entfernungsabhängig und in der Höhe abhängig von der Art des Fahrzeugs. Zudem richtet sich die Höhe der Maut nach den beim Bau der Strecke entstandenen Kosten. Durchschnittlich zahlt ein Pkw knapp sieben Cent pro Kilometer. Vielfahrer können ein Abonnement erwerben. Weil dem Staat das Geld zum Autobahnbau fehlte, erließ Frankreich 1955 ein Gesetz, das ein Mautsystem zur privaten Finanzierung des Autobahnbaus vorsah. Heute gibt es elf verschiedene Betreibergesellschaften für das gut 11000 Kilometer lange Streckennetz. Einzelne Strecken sind allerdings bis heute noch im Staatsbesitz.
Italien
In Italien wird Maut (pedaggio) für Autobahnen erhoben.
Geschichte und Gesellschaften
- Im Jahre 1950 wurde die erste privatwirtschaftlich organisierte Betreibergesellschaft für Verkehrswegebau in Italien gegründet, die Autostrade Concessioni e Costruzioni S.p.A., mit dem Ziel, zusammen mit anderen Unternehmen die Kriegsschäden an der italienischen Verkehrsinfrastruktur zu beheben. Erstes größeres Bauprojekt in Italien war die ab 1956 gebaute A1 Mailand-Neapel, die Autostrada del Sole. Anteilseigner der Gesellschaft war bis zur Privatisierung 1999 der italienische Staat; seit 1987 ist die Gesellschaft börsennotiert.
- Die Konzernmutter firmiert (Stand September 2005) unter Autostrade S.p.A.; sie ist zu 100 % an der Gesellschaft Autostrade per l'Italia S.p.A. beteiligt, die wiederum u.a. an acht konzessionierten Autobahn-Betriebsgesellschaften in Italien, Gesellschaften für Verkehrsbeeinflussung und verschiedenen anderen Gesellschaften in Italien und im Ausland mit unterschiedlichen Anteilen direkt und indirekt beteiligt ist. Sie ist die größte Betreibergesellschaft.
- Insgesamt wird das italienische Autobahnnetz von 24 konzessionierten Betreibergesellschaften errichtet, unterhalten und betrieben. Aufsichtsbehörde ist der staatliche, jedoch in Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit einem Anteilseigner geführte italienische Straßenbaubetrieb A.N.A.S. S.p.A..
Mautsysteme; mautfreie Strecken
- Die meisten Strecken werden im geschlossenen System betrieben; die Höhe der Maut bestimmt sich nach zurückgelegter Entfernung und benutzter Straße sowie der Fahrzeugklasse (1 u.a. für PKW und Krafträder, 2 für Wohnmobil, Bus, LKW, 3 für PKW mit einachsigem Anhänger, LKW mit drei Achsen usw.). Strecken mit hohem Bau- und Erhaltungsaufwand, wie die Gebirgsautobahnen mit vielen Tunnels, werden höher bemautet als Strecken mit geringem Bau- und Unterhaltungsaufwand. Die etwa 615 km lange Fahrt mit dem Pkw von Mailand nach Rom kostet (Stand 2004) 27,40 Euro, eine Fahrt über die Autostrada del Sole (A1) mit Umfahrung von Neapel über die A30 bis Salerno kostet 40,80 Euro.
- Einige Strecken werden im offenen System betrieben, hierbei wird für einen Streckenabschnitt mit mehreren Anschlussstellen oder eine ganze Autobahn, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung nur ein Pauschalbetrag erhoben. Das offene System kommt in Ballungszentren, sonst z.B. auf der Strecke Como-Mailand, zum Einsatz. Der Pauschalbetrag beträgt auf dieser Strecke (Stand Juli 2005) 1,60 Euro + 2,00 Euro.
- Die 375 km lange Autobahn von Salerno nach Reggio di Calabria ist mautfrei.
Entrichtung der Maut
Berechnung der Maut
- Im geschlossenen System zieht man an der Einfahrtstation an einem Automaten eine Mautkarte, diese führt man an der Ausfahrtstation in den dortigen Automaten ein und bezahlt die berechnete Maut. Im offenen System wird entweder ebenso oder lediglich bei der Ein- oder Ausfahrt oder in der Mitte eines Streckenabschnitts kassiert. Geht bei Fahrten im geschlossenen System die Einfahrtkarte verloren, so wird die Fahrt von der entferntesten Einfahrt berechnet, sofern der Benutzer nicht (etwa durch Hotelrechnungen) nachweisen kann, dass er an einer anderen Einfahrt in die Autobahn eingefahren ist.
Zahlung in Bar oder mittels Karte
- In beiden Systemen kann die Maut bar, mit italienischer Kontokarte, mit italienischer oder ausländischer Kreditkarte oder mit einer Prepaid-Karte (VIAcard) entrichtet werden, die auch außerhalb Italiens erhältlich ist. Die Abrechnungssysteme aller Betreibergesellschaften sind seit 1988 vollständig interoperabel, sodass auch bei Nutzung von Autobahnen verschiedener Betreiber im geschlossenen System während einer Fahrt nur bei der letzten Ausfahrt bezahlt werden muss. Bis 1988 musste beim Übergang von einer Autobahn auf eine andere die Maut zwischenabgerechnet und bezahlt werden, wenn beide Autobahnen nicht zu derselben Betreibergesellschaft gehörten.
Zahlung mittels Telepass
- Nutzer, die nicht mit einer der genannten Zahlungsweisen bezahlen wollen, können eine OBU namens Telepass im Auto oder am Kraftrad befestigen, die jede Ein- und Ausfahrt auf die Autobahn an die Mautstation meldet. Hierfür sind besondere Spuren für vollautomatische Abfertigung an den meisten Mautstellen vorgesehen, jedoch können auch Spuren mit Mautkassierern (esattori) genutzt werden. Der fällige Betrag wird in der Regel einmal je Kalendervierteljahr vom Girokonto oder der Kreditkarte des Benutzers eingezogen.
- Telepass steht allen Nutzern offen, die in Italien über ein Girokonto oder eine zugelassene Kreditkarte verfügen, auch wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben, nicht italienische Staatsangehörige sind und Fahrzeuge mit nicht-italienischen Kennzeichen nutzen wollen. Je OBU können höchstens drei Fahrzeuge registriert werden; Änderungen kann der Benutzer über Web-Schnittstelle selbst vornehmen. Die Grundgebühr für Telepass Family beträgt (Stand September 2005) je Kalendervierteljahr 3,10 Euro zzgl. italienischer Mehrwertsteuer, soweit die aufgelaufene Maut im Kalendervierteljahr 258,23 Euro nicht übersteigt; darüber wird aus der Vierteljahres- eine Monatsgebühr gleicher Höhe. Ein Rabatt auf die Maut ist bei Nutzung des Grundprodukts Telepass Family nicht vorgesehen.
Wissenswerte Vorschriften
- Das Zurücksetzen oder Wenden vor Mautstellen wird (Stand September 2005) mit Bußgeldern bis zu 3.500 Euro und mit Fahrverbot bis zu drei Monaten bestraft. Dies gilt auch, soweit die Durchfahrt an der gewählten Spur nicht möglich ist, etwa, weil die VIAcard oder Kreditkarte nicht akzeptiert wurden oder versehentlich eine Telepass-Spur gewählt wurde. In diesem Falle hat der Benutzer durch Betätigen der Taste Assistenza Hilfe herbeizurufen. Es erscheint entweder ein Mautkassierer (esattore), oder der Nutzer erhält einen Beleg, mit dessen Hilfe er die Maut nachzuentrichten hat. Dabei wird das Fahrzeug fotografiert.
- Maut, die der Nutzer - gleich, aus welchem Grund - nicht sofort entrichten kann, muss binnen 15 Tagen nachentrichtet werden, sonst fällt ein Bearbeitungszuschlag an. Die Nachentrichtung ist bei allen Punti Blu sowie durch Überweisung möglich. Mautforderungen der italienischen Betreibergesellschaften werden (Stand September 2005) in Deutschland nicht im Verwaltungsverfahren vollstreckt, jedoch werden bei der nächsten Benutzung einer italienischen mautpflichtigen Autobahn das Fahrzeug identifiziert und die Maut nacherhoben.
Siehe auch: http://www.autostrade.it (Homepage der Betreibergesellschaft Autostrade S.p.A.)
Slowenien
In Slowenien sind alle Autobahnen (slowenisch Avtocesta) sowie Karawankentunnel mautpflichtig (Cestnina). Die meisten Streckenabschnitte befinden sich im geschlossenen Mautsystem mit entfernungsabhängiger Maut, für manche Strecken wird nach bestimmten Abschnitten eine pauschale Maut erhoben.
Siehe auch: http://www.dars.si (Homepage der Betreibergesellschaft)
Tschechien
In Tschechien besteht auf Autostraßen und Autobahnen für alle Kraftfahrzeuge außer Motorrädern eine Vignettenpflicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach dem Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und einem evt. Anhänger. Es gibt Jahres-, Monats-, 10-Tagesvignetten. Eine Lkw-Maut für Fahrzeuge über 12 t ist für Mitte 2006 vorgesehen. Zwischenzeitlich sollen auch für diese Mautvignetten unabhängig von der Straßenart eingeführt werden.
Kroatien
Für alle Autobahnen in Kroatien muss eine entfernungsabhängige Maut (Cestarina) gezahlt werden. Außerdem ist der Tunnel Učka gebührenpflichtig.
Siehe auch: http://www.hac.hr (Homepage der Betreibergesellschaft)
Türkei
Sechs türkischen Autobahnen (türk. otoyol) sind mautpflichtig. Auf diesen muss eine entfernungsabhängige Maut gezahlt werden. Tunnels und teure Bauwerke sind nicht extra mit Maut belegt, außer die beiden Bosporus-Brücken in Istanbul. Außer einer allgemeinen Autobahnmaut gibt es keine sonstigen Gebühren auf türkischen Straßen; Schnellstraßen sind mautfrei.
Die Einnahmen durch Maut gebühren betrug im laufenden Jahr 2005 231 Millionen YTL und soll am Ende des Jahres nach staatlichen Schätzungen bei 350 Millionen YTL liegen. Die Bosporus- Brücken benutzten über 90 Millionen Fahrzeuge und die Mautpflichtigen Straßen über 80 Millionen Fahrzeuge.
Siehe auch: Liste der Autobahnen in der Türkei
Weitere europäische Länder
- In Ungarn wird auf den Autobahnen M1, M3, M5 und M7 Maut für alle Fahrzeuge erhoben (Vignetten).
- In Serbien und Mazedonien wird auf allen Autobahnen eine entfernungsabhängige Maut (Putarina) erhoben, die für Fahrzeuge mit ausländischem Nummernschild ein vielfaches höher ist als für einheimische Fahrzeuge.
- In Spanien und Portugal wird wie in Frankreich auf Autobahnen eine von der Streckenlänge abhängige Maut (peaje) an Mautstellen erhoben. Ausnahmen sind auch hier Ballungsgebiete (Valencia, Barcelona).
- In Griechenland wird wie in Italien auf allen Autobahnen Maut (Diodia) erhoben.
- In der Slowakei besteht auf Autobahnen Vignettenpflicht.
- In Polen ist Autobahnmaut für die Autobahnstrecke zwischen Katowice und Krakau zu bezahlen.
- Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Schweden: Lkw-Maut gem. Eurovignettensystem. In Belgien ist außerdem der Liefkenshoektunnel, in Dänemark/Schweden die Öresundbrücke sowie in Dänemark die Storebælt-Brücke gebührenpflichtig.
Mautsysteme außerhalb Europas
- In den USA sind entgegen der hier vorherrschenden Meinung viele Straßen mautpflichtig. Vor allem im Osten und in Kalifornien sind Straßen (so genannte tollways und turnpikes), Brücken und Tunnels privat finanziert. Der Preis der Überquerung der Golden Gate Bridge in San Fransisco beträgt fünf Dollar, der Boston Harbor Tunnel zwei Dollar. In einigen Städten ist eine Citymaut nach dem Vorbild Londons geplant, der Chicago-Sticker für 75 Dollar ist schon eingeführt. Eine in den USA praktizierte Methode ist es, zwei parallele Straßen anzubieten, von denen eine gebührenpflichtig ist. Dieses wird auch als "Value Pricing" bezeichnet. Es gibt verschiedene Modelle. In der Regel müssen Autos, die nur mit einer Person besetzt sind, für die Nutzung der toll roads zahlen, während die Nutzung für Fahrzeuge mit mehr als zwei/drei Personen kostenlos ist ("High-Occupancy-Vehicle-Lane").
- In Kanada ist der 108km lange Highway 407ETR, der den Ballungsraum Toronto in west-östlicher Richtung durchzieht Kanadas erste mautpflichtige Autobahn. Auf dem ETR (Express Toll Route) gibt es keine Zahlstellen, sondern die Gebühren werden beim Auf-und Abfahren entweder über Transponder oder automatische Kennzeichenerfassung ermittelt. Die Höhe der Mautgebühr ist u.a. von der Tageszeit abhängig.
- In Japan wird auf vielen Autobahnen, Brücken, Tunnels und Panoramastraßen eine relativ hohe Gebühr verlangt.
Weblinks
- Die genauen Höhen und Vorschriften, zumindest soweit sie für Pkw-Nutzer von Bedeutung sind, findet man bei den Autofahrerclubs:
- ADAC - http://www.adac.de
- ÖAMTC - http://www.oeamtc.at
- KFZ Portal - http://www.das-kfz-portal.de/autobahngebuehren/
- Die LKW-Maut lässt sich mit verschiedenen Online-Mautrechnern berechnen:
Als Maut wird außerdem in Österreich, vor allem in Ostösterreich, umgangssprachlich das Trinkgeld bezeichnet.