Erstausrüster

Unternehmen, das Produkte herstellt, welche diverse Unterkomponenten von Unterlieferanten (sog. Tier-n) beinhalteten.
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Als Original Equipment Manufacturer (OEM) bezeichnet man häufig

  • einen Hersteller, dessen Produkte unter einem Markennamen als Einheit verkauft werden; ein OEM kauft im Normalfall Komponenten anderer Hersteller, integriert sie unverändert in die eigenen Produkte und verkauft das daraus entstandene Gesamtpaket an Endkunden. Allerdings wurde ursprünglich und wird häufig der eigentliche Hersteller des Produkts als OEM bezeichnet, nicht derjenige unter dessen Namen das Produkt an den Verbraucher verkauft wird (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Original_equipment_manufacturer). Z.B. stellt nach diesem Sprachgebrauch ein OEM wie Flextronics Hardware für Xerox, Ericsson oder IBM her. Wegen dieser Sprachverwirrung sollte die Bezeichnung OEM möglichst durch eindeutigere Ausdrücke - etwa Auftragshersteller - ersetzt werden.
  • eine Produktvariante, die nicht für den Endkundenmarkt bestimmt ist, sondern im Gesamtpaket mit Markenprodukten ausgeliefert wird. Systemintegratoren (Assembler, Value-added reseller) bauen diese OEM-Komponenten in ihre Endprodukte ein, die sie dann an Kunden verkaufen.

OEM-Produkte sind in vielen Sektoren verbreitet. So wird der Begriff z.B. auch im Automobilsektor verwendet: Bestimmte Hersteller fertigen z.B. die Motoren einiger Fahrzeugtypen nicht selbst, sondern kaufen diese von Zulieferern ein (damit ist der Zulieferer zum OEM geworden). Bekannteste Vertreter sind allerdings in Computer-Hard- und Software verbreitet:

OEM-Software

Sie kann sich von der so genannten Vollversion (Retail) durch einen signifikant geringeren Lieferumfang unterscheiden; in einigen seltenen Fällen ist der Funktionsumfang jedoch auch identisch. In den meisten Fällen ist der Verkauf von OEM-Software lizenzrechtlich nur in Verbindung mit Hardware erlaubt; (Erwerb und Veräußerung von OEM-Software ohne Hardware jedoch unter Berücksichtigung des BGH Urteils vom 6. Juli 2000 (I ZR 244/97) möglich [1]). OEM-Versionen sind i.d.R. upgrade- oder updatefähig (Abhängig von der Kulanz des Herstellers).

Beispiel#1: Die Software Nero Burning ROM des Herstellers Nero zum Brennen von CDs und DVDs wird beispielsweise in drei unterschiedlichen OEM-Versionen sowie einer so genannten Vollversion und einem mit weiteren Funktionen ausgestatteten Power Pack ausgeliefert. Die OEM-Versionen werden CD- und DVD-Brennern diverser Hersteller beigelegt, jedoch teilweise auch auf dem freien Markt zu einem Bruchteil des Preises der Vollversion gehandelt.
Beispiel#2: Microsoft verkauft deutlich billigere OEM-Versionen ihrer Software (z. B. Office oder Windows) an Händler, welche dann aber die Software zusammen mit einem neugekauften PC ausliefern ("bundeln") müssen. Mit anderen Worten zahlt ein Kunde beim Neukauf eines PCs zusammen mit einer vorinstallierten OEM-Version viel weniger, als wenn er den selben PC und eine normale Verkaufsversion dergleichen Software getrennt kauft. Selbst wenn er zunächst nur die Hardware kauft und beim gleichen Händler kurze Zeit später die Software, hat er kein Anrecht auf die günstigere OEM-Version mehr. Microsoft nennt ihre OEM-Versionen OSB, was für OEM for System Builder steht. Gelegentlich sieht man auch Begriffe wie SBV (System Builder Version) oder nur SB (System Builder) in den Händlerpreislisten.

Laut einem Urteil des BGH vom 06.07.2000 ist es Händlern erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Diese verfügen, in den meisten Fällen, über den gleich Funktionsumfang wie die Vollversionen sind aber zu einem Bruchteil des Preises erhältlich. Microsoft selber bzw. deren Distributoren verkaufen die Systembuilder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner von Microsoft. In diesen Verträgen verpflichtet sich der Systembuilder diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Über jede einzelne Systembuilder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise an Microsoft offenlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt und sie sind auch nicht Bestandteil dieses Urteils, ebensowenig wie diese speziellen Systembuilder-Versionen. Da der normale Laie diese speziellen Systembuilder-Versionen (OSB) von "normalen" Systembuilderversionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, dürfte der Kauf wohl legal sein, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht. Das Urteil vom BGH bezog sich noch auf nicht ausdrückliche und explizit geschlossene Vertragspartnerschaften.

Nachzulesen ist das Urteil in diesem PDF-Dokument auf http://bundesgerichtshof.de

OEM-Hardware

Diese wird entweder für einen anderen Hersteller gefertigt, unter dessen Markennamen das Produkt dann angeboten wird, oder kommt als so genannte Bulk-Version in den Handel; Bulk-Versionen werden vor allem von Discountern verkauft. Die für den Endkundenmarkt bestimmte Retail-Hardware unterscheidet sich von dem OEM-Produkt meist durch eine farbige Verpackung sowie zusätzlich mitgeliefertes Zubehör wie Kabel, Schrauben und sonstige Beigaben. Bei OEM-Hardware wird Problemunterstützung häufig nicht durch den ursprünglichen Hersteller geboten („kein Gerätesupport“), der Kunde ist dann auf Unterstützung seines Händlers oder Systemintegrators angewiesen.

Beispiel: Der Hersteller Hewlett-Packard verkauft CD-Recorder (Brenner) an Endkunden, produziert die entsprechenden Komponenten jedoch nicht selbst; stattdessen kauft Hewlett-Packard OEM-Laufwerke von Philips und baut diese in mit dem eigenen Markennamen versehene Gehäuse ein. Ähnliche Verfahren sind u.a. auch bei Digitalkameras der Marken Jenoptik und Medion üblich.

Siehe auch