Regionalverbände in Baden-Württemberg
Der Regionalverband im Bundesland Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Aufgabe die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz ist. In Baden-Württemberg wurden zum 1.1.1973 durch das "Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" insgesamt 12 solcher Regionalverbände eingerichtet. Der Regionalverband Mittlerer Neckar mit Sitz in Stuttgart erhielt später weitergehende Zuständigkeiten und wurde in die Region Stuttgart überführt, die eine vom Volk direkt gewählte Regionalversammlung hat.
Die Regionalverbände haben als "Organe" eine Verbandsversammlung und einen Verbandsvorsitzenden, der von der Verbandsversammlung gewählt wird. Die Vertreter der Verbandsversammlung werden von den einzelnen Kreistagen und Landräten der Kreise bzw. Gemeinderäten und Oberbürgermeistern der Stadtkreise gewählt.
Zur Erledigung der Verwaltungstätigkeiten gibt es am Sitz des Regionalverbands eine Geschäftsstelle des Verbands mit einem Verbandsdirektor, der ebenfalls von der Verbandsversammlung gewählt wird und Beamter auf Zeit ist. Der Verbandsdirektor ist ständiger Vertreter des Verbandsvorsitzenden.
Die einzelnen Regionalverbände bzw. Regionen im Überblick:
- Verband Region Stuttgart mit Sitz in Stuttgart
- Regionalverband Franken mit Sitz in Heilbronn
- Regionalverband Ostwürttemberg mit Sitz in Schwäbisch Gmünd
- Regionalverband Mittlerer Oberrhein mit Sitz in Karlsruhe
- Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald (früher Regionalverband Unterer Neckar) mit Sitz in Mannheim
- Regionalverband Nordschwarzwald mit Sitz in Pforzheim
- Regionalverband Südlicher Oberrhein mit Sitz in Freiburg im Breisgau
- Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg mit Sitz in Villingen-Schwenningen
- Regionalverband Hochrhein-Bodensee mit Sitz in Waldshut-Tiengen
- Regionalverband Neckar-Alb mit Sitz in Tübingen
- Regionalverband Bodensee-Oberschwaben mit Sitz in Ravensburg
- Regionalverband Donau-Iller mit Sitz in Neu-Ulm (im gehören auch 3 bayerische Landkreise sowie 1 bayerischer Stadtkreis an)