Thor Steinar
Thor Steinar ist ein Markenname für Bekleidung, die aufgrund ihrer Gestaltung gerne sowohl in rechtsextremistischen als auch in neuheidnischen Kreisen getragen wird.
Die Marke
Die Marke „Thor Steinar“ hat sich im Oktober 2002 Axel Kopelke aus Königs Wusterhausen registrieren lassen. Seit 2003 tritt für „Thor Steinar“ die Mediatex GmbH von Axel Kopelke und Uwe Meusel mit Sitz in Königs Wusterhausen auf. Unter dem Markennamen wird Herrenbekleidung in robuster Aufmachung und Qualität vertrieben. Die meisten Textilien tragen den Schriftzug „Thor Steinar“ und das alte oder neue Logo. Das alte Logo wurde oft auch in Verbindung mit der norwegischen Flagge verwendet, wobei sich das Logo meist in der Mitte des Kreuzes befindet. Bei neueren Textilien wird dagegen die originale norwegische Flagge verwendet. Typisch für einen großen Teil der Textilien ist die leicht martialische Aufmachung, auch durch Verwendung von Fleckentarnung, wobei Thor Steinar sich durch Verwenden von Tarnfarben, welche denen der deutschen Wehrmacht stark ähneln (Muster „zürich“), vom allgemeinen Tarnfarbenmodetrend absetzt.
Das Logo
Das alte Logo von Thor Steinar besteht aus einer Kombination von zwei Runen mit einer Binderune. Es wurde aus der Tiwaz-Rune und der Sowilo-Rune zusammengesetzt. Die Tiwaz-Rune steht in der nordischen Mythologie für Kampf und Aktion, die Sowilo-Rune für Sonne und Lebenskraft.
Das Runenlogo und der damit verbundene heidnische Hintergrund der Marke wird durch mythologische Aufdrucke (Inhalte aus den germanischen Göttersagen wie Raben, Wölfe, Götternamen („Balder“), Orte („Asgard“) etc.) unterstützt.
Umstritten ist die Ansicht, auf einigen Kleidungsstücken von „Thor Steinar“ würde offen Werbung für das schwedische Rechtsrock-Label „Ultima Thule“ prangen. Mit dem Aufdruck „Ultima Thule“ ist hier laut Thor Steinar das antike Thule und damit der seit der Antike sprichwörtlich für den äußersten Nordrand der Welt stehende Begriff „ultima thule“ (lat.) gemeint, was wiederum die mythologische Aufladung des Markenimages aufzeigt.
Die Beschlagnahme
Am 09. November 2004 wurde vom Amtsgericht Königs Wusterhausen die bundesweite Beschlagnahme von Kleidung mit dem alten Logo der Marke angeordnet. Die Vollstreckung wurde zunächst jedoch ausgesetzt. Staatsanwaltschaft und Polizei gingen am 17. November 2004 gegen die Firma MediaTex vor. Die Firma vertrieb die Marke „Thor Steinar“ bis dahin von Zeesen (Dahme-Spreewald) aus. Das Lager wurde versiegelt, außerdem stellten die Beamten Beweismaterial sicher. Zuvor hatte das Landgericht Neuruppin die Beschwerde eines 20-jährigen Mannes zurückgewiesen, dessen „Thor-Steinar“-T-Shirt im August in Oranienburg auf einer Demonstration beschlagnahmt worden war.
Das Gericht verwarf die Beschwerde als unbegründet und führte in einem elfseitigen Beschluss aus, das öffentliche Verwenden des Logos der Marke sei eine Straftat nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB, weil das Runen-Logo von „Thor Steinar“ dem Symbol einer verfassungsfeindlichen Organisation zum Verwechseln ähnlich sehe. Nach dieser Auffassung machte sich strafbar, wer in dem Bewusstsein dieser Verwechslungsfähigkeit, also vorsätzlich, ein solches Kleidungsstück in der Öffentlichkeit trug. Konnte ein solcher Vorsatz nicht nachgewiesen werden, kam es in der Regel zu einer Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft.
Kurz nach dem „Verbot“ in Deutschland wurde das alte Thor-Steinar-Logo auch in Tschechien verboten ([1]).
Die Überarbeitung
Aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses wurde das Logo zurückgezogen und ein neues Logo entworfen. Thor Steinar hat alle Kleidungsstücke mit dem alten Logo zurückgerufen oder umgearbeitet. Das neue Logo besteht aus einer Gebo-Rune mit zwei Punkten. Diese Rune symbolisiert Gabe, Gastfreiheit und Ehe. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet das Logo als „Andreaskreuz mit zwei Punkten“ und erklärte es für absolut unbedenklich.
Der Freispruch
Nicht alle Generalstaatsanwaltschaften sind dieser durch Justizbehörden des Landes Brandenburg vertretenen Ansicht gefolgt. Eine einheitliche Rechtsprechung bezüglich des alten Logos gab es zumindest in Brandenburg bis zur Entscheidung des Brandenburgischen OLG vom 12. September 2005 ebenfalls nicht.
Am 12. September 2005 hat der 1. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes in Brandenburg an der Havel auf die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Potsdam rechtskräftig festgestellt, dass das Runenlogo derartigen Kennzeichen nicht zum Verwechseln ähnlich sieht. Damit fällt es das Tragen solcher Kleidung grundsätzlich nicht mehr unter § 86a StGB. Das „Verbot“ durch das Landgericht Neuruppin ist somit ebenfalls obsolet. Eine Schadenersatzklage der Firma Mediatex auf Grundlage des brandenburgischen Staatshaftungsgesetzes wird erwogen.
Es muss nun davon ausgegangen werden, dass es jedenfalls in Brandenburg keine Strafverfolgung mehr wegen des Tragens von Kleidung mit dem früheren Logo geben wird. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bezüglich des alten Logos gibt es nicht.
Äußerungen über Thor Steinar
Das Rechtsrock-Blatt „RockNord“ erklärte zum Start der Marke in dem Artikel Kleider machen Leute: Als neue und noch weitestgehend unbekannte Marke schickt sich „Thor Steinar“ ins Rennen um patriotische Käufer […] hinsichtlich spezieller Bedeutung kann man hier sicherlich von „patriotischer Kleidung“ mit nordischer Attitüde sprechen.
Kritik am Beschlagnahmebeschluss äußerte Richard Schröder im Tagesspiegel vom 28. November 2004 unter dem Titel Zensur bleibt hilflos: Diese Textilienzensur ist nicht die selbstbewusste und gelassene Selbstverteidigung der Demokratie, sondern eine Mischung aus Gespensterfurcht und inquisitorischer Zensorenmentalität.
Weblinks
- www.thorsteinar.de Die offizielle Homepage
- [2] Kritischer Artikel zu Thor Steinar mit ausführlichem Quellenverzeichnis
Medienberichte zu Thor Steinar und den Gerichtsverfahren
- braune mode - T-Hemden aus rechter Hand, Artikel der taz
- Freispruch für Thor Steinar - Kleidermarke in rechter Szene beliebt, Artikel der Berliner Zeitung
- Thor Steinar mit neuem Logo, Berliner Zeitung
- „Thor Steinar“ goes Walhalla? Eine Modemarke für die „Mischszene“ (nadir.org, Antifaschistisches Infoblatt)