Fachhochschule (Deutschland)

deutsche Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt
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Eine Fachhochschule (kurz "FH") ist eine akademische Bildungseinrichtung (Hochschule) für natur-, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fächer. Fachhochschulen sind meist praxisbezogener als Universitäten, verleihen aber ebenfalls akademische Grade. Der Hochschulbetrieb in Fachhochschulen ist an der Wissensvermittlung (Studium) ausgerichtet; Forschung spielt eine untergeordnete, wenn auch wichtiger werdende Rolle. Da die Fachhochschulen wie die Universitäten über ein breitgefächertes Studienangebot verfügen, verwenden sie seit einigen Jahren die englische Zusatzbezeichnung "University of Applied Sciences", übersetzt: "Universität für angewandte Wissenschaften".

Das Studium an einer deutschen Fachhochschule setzt neben dem Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) bzw. dem Fachabitur (Fachhochschulreife), ein Vorpraktikum im Bereich des Studiengangs, für welchen man sich bewirbt, voraus.

Während des Studiums, das (je nach Abschluss) in der vorgeschriebenen Regelstudienzeit 4 Jahre dauert, sind meist noch zwei weitere Praktika, ein Grund- und ein Hauptpraktikum von jeweils mind. 2 Monaten (i.d.R. 3-6 Monaten) zu absolvieren.

Fachhochschulen verleihen akademische Grade: Diplomabschluß, seit 1993 * Diplom (FH).

Durch die Einrichtung neuerer vergleichbarer Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten verleihen erstmals Fachhochschulen und Universitäten vergleichbare akademische Grade. In der BR Deutschland in der anglikanisierten Form * Bachelor und * Master; in Österreich in der altdeutschen bzw. lateinischen Form "Bakkalaureat"; der Absolvent bzw. die Absolventin ist dann Bakkalaureus bzw. Bakkalaurea.

Fachhochschulen besitzen kein Promotions- und Habilitationsrecht. Eine Promotion ist für FH-Absolventen nur durch den Wechsel an eine wissenschaftliche Hochschule (Universität oder sonstige Hochschule mit Promotionsrecht) möglich.


Bzgl. des Bachelorbzw. Bakkalaureat-Abschlusses sind die FH-Absolventen und die Universitäts-Absolventen (rechtlich) gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Staat oder Kommune) erfolgt die Regeleinstufung in den gehobenen Dienst.

Beim Master ist es derzeit üblich, dass Uni-Absolventen generell, FH-Absolventen nur bei Akkreditierung des eigenen Studiengangs beim Staat in den höheren Dienst einsteigen.

Bis 2003 war das Diplom (FH) der traditionelle Abschluss der Fachhochschulen; einige FH-Studiengänge bieten seit einiger Zeit nur noch Bachelor-Studiengänge an.


Historie der Fachhochschulen:

Die ersten Fachhochschulen gingen in den frühen 1970er Jahren aus den Ingenieurschulen und aus Höheren Fachschulen (z.B. für BWL oder Sozialpädagogik) hervor. Die Ingenieurschulabsolventen als Beispiel durften sich Ingenieur nennen, später wurde ihnen die staatliche Bezeichnung Ing. (grad.) (graduierter Ingenieur) verliehen.

Den FH-Absolventen wurde der Titel Ing.(grad)/ Betriebswirt (grad)/ Sozialpädagoge (grad), Designer (grad), usw. als akademischer Grad verliehen. Erst Anfang der 80iger Jahre ersetzte der akademischen Diplomgrad den vorhergehenden Titel und seit Mitte der 90iger Jahre wird diesem Grad die Bezeichneung "FH" angehängt. Manche Fachhochschulstudiengänge ermöglichen ein Studium neben der Berufstätigkeit. (z.B.:CAMPUS02)

Fachhochschule der Wirtschaft (Automatisierungstechnik, Marketing)
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