Flugbegleiter

Berufsbezeichnung für Servicekräfte in einem Verkehrsflugzeug
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Der Flugbegleiter, auch Stewardess oder Hostess (weibl.), Steward (männl.), ist eine Dienstleistungskraft in einem Flugzeug, die Passagiere auf Flugreisen in Verkehrsflugzeugen begleitet. Sie zählt zum fliegenden Personal einer Fluggesellschaft oder einer Luftwaffeneinheit und ist sowohl für die Sicherheit der Passagiere, als auch für deren Wohlergehen im Hinblick auf Service und Behaglichkeit während einer Flugreise zuständig.

Der erste Steward versah seinen Dienst 1911 auf dem Verkehrsluftschiff LZ10 Schwaben für die DELAG.

In der Anfangszeit der Luftfahrt galt diese Tätigkeit als glamouröser Traumberuf vieler Mädchen. Dieses Bild hat sich mit dem Aufkommen des massenhaften Luftverkehrs gewandelt.

Neuerdings werden auch reine Servicekräfte bei einigen Unternehmensgruppen der Deutsche Bahn AG (z.B. Autozug) als Stewards bezeichnet.

Aufgaben und Funktionen

Die Gewährleistung der unmittelbaren Sicherheit und Fürsorge der Passagiere (auch PAX genannt) an Bord eines Flugzeuges ist die Hauptaufgabe der Kabinenbesatzung. Des Weiteren sind sie für die Durchsetzung von Reglements (z.B. Rauchverbot) zuständig.

Der ranghöchste Flugbegleiter, welcher dem Flugkapitän gegenüber verantwortlich ist, ist der Purser 'AP' oder 'PUR' [weibliche Form: Purserette, auch: Chefsteward(ess)]. Purser ist ursprünglich die englische Bezeichnung für Zahl- und Proviantmeister auf Schiffen. Er ist die Schnittstelle zwischen der Kabinenbesatzung und der Besatzung der Pilotenkanzel.

Flight director oder cabin services director sind veraltete Bezeichnungen und nur im englischen Sprachraum auf Großraumflugzeugen gebräuchlich. Darüberhinaus gibt es noch die Bezeichnung Chef de Cabine (CDC).

Der Purser Assistant kommt bei manchen Fluggesellschaften auf Großraumflugzeugen als Verantwortlicher eines separaten Kabinenbereichs oder einer Klasse zum Einsatz und ist dem Purser unterstellt. Die Anzahl der Flugbegleiter hängt von der Größe des Flugzeuges, präziser, von der Anzahl der Sitzplätze ab. Pro angefangen 50 Passagiersitzplätzen ist ein Flugbegleiter(in) einzusetzen. Bsp.: 49 Sitzplätze 1 Flugbegleiter, 51 Sitzplätze min. 2 Flugbegleiter.

Der Flugbegleiter ist ein Repräsentant der Fluggesellschaft, welcher dem Fluggast am intensivsten begegnet und durch expressiven Kundenkontakt an der Gestaltung des öffentlichen Erscheinungsbildes der Fluggesellschaft beteiligt ist. Deshalb wird bei den meisten Fluggesellschaften der Ausbildung und dem Auftreten des Kabinenpersonals eine wichtige Bedeutung beigemessen. Im weiteren Sinne sind Flugbegleiter auch "Botschafter" des Landes, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat; so ist bei asiatischen Fluggesellschaften üblich, dass die Flugbegleiter in Landestracht gekleidet sind und sich traditionell verhalten (z.B. Begrüßung).

In Passagierflugzeugen des Militärs (z.B. für Minister) übernehmen Soldaten und eigene Angestellte die Flugbegleitung.

Ausbildung

Flugbegleiter gelten als formal nicht qualifizierte Arbeitskräfte, ihre Tätigkeit ist nicht als Ausbildungsberuf anerkannt, da die staatlichen Kriterien

  • Mindestausbildungsdauer
  • ökonomischer Nutzen
  • Zukunftsperspektive

in der betriebsinternen Ausbildung der jeweiligen Fluggesellschaft nicht erfüllt werden. Flugbegleiter werden in einem mehrwöchigen Grundkurs theoretisch und praktisch ausgebildet und angelernt. Die Wissensvermittlung erfolgt nach Kriterien, die für die Luftfahrtunternehmen ökonomisch relevant sind. Die Ausbildung endet mit einer firmeninternen Prüfung ohne staatlich anerkannten Abschluss.

Eine Freizügigkeit im Sinne eines Wechsels von einer Fluggesellschaft zu einer anderen besteht nicht. Die Ausbildung zum Flugbegleiter vermittelt keinen so allgemeinen oder übergeordneten Wissensstand, dass er in anderen Flugbetrieben angewandt werden könnte. Jede Fluggesellschaft bildet ihr eigenes Kabinenpersonal aus. Selbst bei der Einstellung eines Mitarbeiters mit jahrelanger Flugerfahrung erfolgt eine Grundausbildung ganz von vorn.

Die Bedingungen der Tätigkeit

Die Tätigkeit des Flugbegleiters ist geprägt durch folgende Bedingungen:

Allgemein

  • Die Dienstausübung unterliegt strengen betrieblichen und gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Flugbegleiter bilden die unterste Hierarchieebene innerhalb der Besatzung und werden mit einer Vielzahl von Reglementierungen und Vorschriften konfrontiert.
  • Das persönliche Erscheinungsbild spielt eine große Rolle und ist stark reglementiert
  • Die Arbeitsleistung wird konstant überprüft und bewertet (Feedback durch Purser oder anderen Flugbegleitern).
  • Die Arbeitsleistung hat keinen ökonomischen Nutzen (Mehrwert).
  • Es gibt eine spezifische Abhängigkeit des Flugbegleiters vom Flugbetrieb (Arbeitgeber Fluggesellschaft hat ein Selektions- und Gestaltungsmonopol).

Psychische/psychologische Aspekte

  • Konzentration von Menschen in einem engen Raum. Das natürliche Distanzverhalten wird ständig unterschritten.
  • Es besteht keine Möglichkeit des Rückzugs am Arbeitsplatz (private Pause).
  • Die kommunikativen und sozialen Fähigkeiten des Flugbegleiters, die bei der Einstellung eine wichtige Rolle spielen, werden als Dienstleistung verkauft (Emotions-/Stimmungsmanagement, PDF-Dokument).
  • Flugbegleiter bilden die Projektionsfläche für die Befindlichkeiten der Passagiere.
  • Angesichts des objektiven Zwangs zum Passagierkontakt erscheint der Verschleiß von Energie, wie er sich im Burn-out-Syndrom manifestiert, als logische Folge.

Körperliche Beschwerden

  • In der letzten Zeit ist bekannt geworden, dass Flugbegleiterinnen einem fünf Mal höherem Risiko an Brustkrebs zu erkranken ausgesetzt sind, als nichtfliegende Frauen, wobei dies jedoch durch keinerlei Studie belegt worden ist.
  • Jetlag
  • Unwohlsein
  • Schlafstörungen

Darum ist es für diesen Beruf wichtig, Sport zu betreiben, ausreichend trinken, viel Schlaf und eine gesunde Ernährung.

Dienstzeiten

  • Die maximale Dienstzeit beträgt 16 Stunden; die minimale Ruhezeit beträgt 10 Stunden.
  • Bei der Arbeit auf interkontinentalen Flügen findet ein häufiger, unregelmäßiger Wechsel zwischen Tag- und Nachtarbeit und Zeit- und Klimazonen statt, der Unwohlsein, Schlafstörungen, Krankheitsrisiko hervorrufen kann (Jetlag).
  • Mehrtägige Abwesenheit vom Wohnort bedingt die Gefahr einer Isolierung vom sozialen Umfeld und der Familie.

Anforderungen

Flugbegleiterinnen müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Natürlich ist das von Airline zu Airline verschieden.

  • Sie sollten eine Mindestgröße haben, zu der auch das Gewicht passt.
  • Ein attraktives, gepflegtes und selbstsicheres Auftreten haben,
  • Mindestens 1 Fremdsprache gut beherrschen, wobei Englisch ein Muss ist.
  • Kommunikative Fähigkeiten haben
  • Flexibel und belastbar sein.
  • Eine abgeschlossene Berufs- oder Schulausbildungen haben.(Nicht bei jeder Airline notwendig)

Vorteile

  • Als Vorteil der Tätigkeit wird angesehen, dass man in der Welt herumkommt, mit den verschiedensten Passagieren zu tun hat und seine Fremdsprachenkenntnisse anwenden kann.
  • Verbilligte Flugtickets.

Allgemein kann man sagen, daß Fliegendes Personal weltweit, bei touristisch angebotenen Dienstleistungen wie z. B. Hotel, Mietwagen usw. Nachlässe und Rabatte erhält.

Notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Technischer Ablauf des Fluges
  • Handhabung der Sicherheits- und Rettungsausrüstung eines Flugzeuges
  • allgemeine Medizin, Erste Hilfe, Tropenmedizin, Umgang mit Behinderten
  • Psychologie - Umgang mit besonderen Passagieren (Rauschmitteleinfluss, Persönlichkeitsstörungen, Flugangst, Klaustrophobie)
  • Fluggesellschaftspezifischer Betriebsablauf
  • Gastronomie (siehe auch: Trolley)
  • Geographie, Religionen
  • Fremdsprachen
  • soziale Kompetenz
  • emotionale Intelligenz
  • interkulturelle Kommunikation

Der Arbeitsplatz im Flugzeug

  • bewegt sich mit einer Geschwindigkeit von ca. 80-85 % des Schalls im Bezug zu der umgebenden Luftmasse
  • ist um drei Achsen in sechs verschiedene Richtungen beweglich
  • hat einen Anstellwinkel von ca 1,5-5 °, der Fußboden ist also nie horizontal
  • hat in der Kabine eine Luftfeuchtigkeit von ca. 20 % (normal sind 40-50 %)
  • hat in der Kabine einen Luftdruck von ca. 2700 m ü. NN
  • hat einen erhöhten Lärmpegel von ca. 80 dB
  • ist einer erhöhten und in ihren Folgen bisher nicht eindeutig geklärten kosmischen Strahlung und höherer Belastung durch Ozon ausgesetzt, jedoch konnten bisher in keiner Studie Risiken oder Nebenwirkungen auf den Menschen nachgewiesen werden. Nichtsdestotrotz hat der Gesetzgeber alle Fluggesellschaften verpflichtet, die anfallenden Strahlendosen aufzuzeichnen und zu archivieren. Jeder Mitarbeiter muss jederzeit Zugriff auf diese Statistiken haben.

Rechtliches

Flugbegleiter dürfen auf Anordnung des Flugkapitäns oder aufgrund dessen mutmaßlichen Willen auch körperliche Gewalt gegen Passagiere ausüben. Zum Schutz vor Terroristen fliegen zum Teil in Deutschland auch zivil gekleidete Beamte der Bundespolizei, sogenannte Sky Marshals, mit.

Sonstiges

Saftschubse ist eine Bezeichnung der Berufsgruppe der Flugbegleiter und wurde in der 23. Auflage, erschienen am 28. August 2004, des Dudens als umgangssprachliche, abwertende Bezeichnung für Flugbegleiterin aufgenommen.

Ursprünglich wurde das Wort Saftschubser von den schwulen Flugbegleitern, als ironische Selbstbezeichnung, für den sinnentleerten Bereich dieser Tätigkeit gebildet - dem verteilen von Speisen und Getränken an die Passagiere. Diese Selbstbezeichnung ist eine zynische Reaktion auf die Reduzierung der Tätigkeit des Flugbegleiters in der öffentlichen Wahrnehmung.

Interessant ist, dass die weibliche Wandlung des Wortes: Saftschubser, nun Eingang in die deutsche Sprache als eine herabwürdigende Bezeichnung findet.

Ein Beleg dafür, dass die Tätigkeit des Flugbegleiters mit weiblichen Attributen besetzt ist.

Schutzpatronin der Stewardessen ist Bona von Pisa.