Eine Trauung per Stellvertreter war eine besondere Zeremonie der Trauung in Abwesenheit des Bräutigams. Ein Stellvertreter des Bräutigams (ein Gesandter bzw. Diplomat) vollzog per procurationem dabei formell die Eheschließung.
So wurde z.B. 1489 die 12-jährige Anna von Bretagne dem deutschen Kronprinzen Maximilian angetraut. Dabei entblößte sein Gesandter, Wolfgang von Pollheim, in Gegenwart des gesamten bretonischen Hofes sein Bein bis zu den Knien und schob es in das Bett der schlafenden Prinzessin. Damit galt die Ehe auch als vollzogen. Diese wurde mit päpstlichem Dispens für ungültig erklärt.
siehe auch: Henrietta Maria, Kriegstrauung, Ferntrauung
Literatur
- Uthmann, Jörg von: Die Diplomaten. Affären und Staatsaffären von den Pharaonen bis zu den Ostverträgen, München 1988, insb. S. 107.