Gerichtsbezirk Taxenbach

Ehemaliger Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg
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Der Gerichtsbezirk Taxenbach war ein dem Bezirksgericht Taxenbach unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den südwestlichen Teil des Bezirk Zell am See und wurde 2003 den Gerichtsbezirken Saalfelden bzw. Zell am See angeschlossen.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Taxenbach
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Zell am See
Sitz des Gerichts Taxenbach
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Aufgelöst 1. Jänner 2003
Zugeteilt zu Zell am See, Saalfelden


Geschichte

Der Gerichtsbezirk Taxenbach wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 13 Steuergemeinden Bucheben, Embach, Eschenau, Rauris, Reith, Sankt Georgen, Seidwinkl, Sonnberg, Taxenbach, Unterland, Vorstandrevier, Wörtherberg und Wolfbachthal.[1] Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Lofer, Mittersill, Saalfelden und Zell am See den Bezirk Zell am See.[3]

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis in die zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die vier Gemeinden Dienten am Hochkönig, Lend, Rauris und Taxenbach.[4] Die Gemeinde St. Georgen mit dem Ortsteil Reit war bereits am 1. Jänner 1939 mit der im Gerichtsbezirk Zell am See liegenden Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße vereinigt worden und dadurch aus dem Gerichtsbezirk Taxenbach ausgeschieden.[5] Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Taxenbach aufgelöst und per 1. Jänner 2003 mit den Gerichtsbezirken Saalfelden bzw. Zell am See vereint.[6] Dienten am Hochkönig wurde dabei dem Gerichtsbezirk Saalfelden zugewiesen, Lend, Rauris und Taxenbach dem Gerichtbezirk Zell am See.

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Taxenbach umfasste vor der Auflösung die vier Gemeinden Dienten am Hochkönig, Lend, Rauris und Taxenbach.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg. Nr. 8/1867: „Erlaß des k. k. Landes-Präsidenten in Betreff der Reform der politischen Verwaltung im Herzogthume Salzburg“
  4. BGBl. Nr. 21/1971: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“
  5. Statistisches Amt für die Reichsgaue der Ostmark: (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für die Reichsgaue der Ostmark. Auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 1940. Wien 1940, S. 129
  6. BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“

Literatur