Reichstag (Heiliges Römisches Reich)
Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des alten deutschen Reiches. Die neben dem König stehende Körperschaft entwickelte sich seit dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde 1495 zu einer festen Institution der Reichsverfassung.
Der Reichstag wurde bis zum 16. Jahrhundert in unregelmäßigen Abständen jeweils in eine Bischofs- oder Reichsstadt einberufen und war das maßgebliche Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Ab 1663 tagte er als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg. Seit 1489 umfasste er drei Kollegien:
- das Kurfürstenkollegium
- der Reichsfürstenrat (übrige Fürsten sowie reichsunmittelbare Grafen und Prälaten)
- das Kollegium der Reichsstädte.
Ein Reichsgesetz erforderte die getrennte Zustimmung aller drei Kollegien und zuletzt die des Kaisers.
Der Reichstag tagte bis 1806 und wurde dann aufgelöst. Den gleichen Namen trug ab 1871 das Parlament des Kaiserreichs und ab 1919 der Weimarer Republik.
Tagungsorte des Reichstages
Siehe auch: Reichstag (Gebäude), Reichstag