Das Bekenntnis von Nicäa wurde vom ersten Konzil von Nicäa 324 herausgegeben.
Es ist nicht zu verwechseln mit dem bekannteren und nahe verwandten Nicäno-Konstantinopolitanum, dem Bekenntnis des ersten Konzils von Konstantinopel, das ebenfalls oft als Nizänisches Glaubensbekenntnis bezeichnet wird. Im Gegensatz zu diesem wird das hier beschriebene Bekenntnis auch von den alt-orientalischen Kirchen anerkannt und ist somit das meistanerkannte Bekenntnis im Christentum.
Geschichtlicher Hintergrund
Mit dem Bekenntnis zur Trinität bezog die damalige Kirche Stellung gegen den Arianismus des Arius, dessen Lehre auf dem Konzil von Nicäa abgelehnt wurde. Anhänger des Arius mussten sich zum Nicänum bekennen oder die Exkommunikation hinnehmen.
In der Folge wurde das Bekenntnis von Nicäa oft als "der Glaube der 318 heiligen Väter" (318 Bischöfe, die am ersten Konzil von Nicäa teilgenommen haben) bezeichnet -- sowohl die wörtliche Form, als auch verschiedene orthodoxe Glaubensbekenntnisse die nach dem Prinzip von Nicäa formuliert wurden (z.B. das Nicäno-Konstantinopolitanum).
Auf dem Konzil von Ephesus 431 wurde dann das wörtliche Glaubenbekenntnis von Nicäa ausdrücklich bestätigt und erklärt, dass es nicht verändert werden dürfe.
Literarisch lässt sich das Bekenntnis von Nizäa auf ältere östliche Glaubensbekenntnisse zurückführen. Da jedoch von Jerusalem, Cäsarea, Antiochia und Alexandria sehr ähnliche Bekenntnisse überliefert sind, lässt sich nicht eindeutig feststellen, welches dieser Bekenntnisse die Grundlage für das nizäanische war.
Text des ursprünglichen Glaubensbekenntnisses von Nizäa
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Wesentliche Aussagen
Trinität
- Wir glauben an einen Gott ...
- Und an den einen Herrn Jesus Christus..
- Und an den Heiligen Geist..
Die einzelnen Abschnitte haben sehr unterschiedliche Längen. Die Aussagen über Gott und der Heiligen Geist bedürfen offenbar kaum eines Kommentars. Die Stellung Christi hingegen war strittig und wird ausführlich erörtert.
Wesensgleichheit von Gott und Christus
- der als einziggeborener aus dem Vater gezeugt ist, d.h. aus dem Wesen des Vaters
- Gott vom Gott, Licht vom Licht,
- wahrer Gott vom wahren Gott,
- gezeugt, nicht geschaffen,
- eines Wesens mit dem Vater;
Die Streit um die Charakterisierung der Beziehung zwischen menschlichem und göttlichen Wesen Christus' war im 2. und 3. Jahrhundert bedrohlich eskaliert. Verschiedene Ansichten waren zur Lösung dieses christologischen Problems entwickelt wurden. Zunächst erscheint es naheliegend, die Göttlichkeit Christus' zu betonen. Die Betonung seines Menschlichen Wesens aber war wichtig, da nur durch Tod und Auferstehung des Menschen Christus die Erlösung der Menschenscheit gesichert werden konnte.
Die Richtungen des Sabellianismus, Apollinarianismus, Monarchianismus und besonders der Monophysitismus rückten die göttliche Seite des Wesens Christi in den Vordergrund.
Der Lösungsversuch der Nestorianer, der in der klaren Trennung der zwei Wesensheiten lag, schien die Trinität zu bedrohen.
Das Konzil einigte sich dann auf den, wohl von Kaiser Konstantin I. vorgeschlagenen Begriff wesensgleich / wesenseins.
Präexistenz Christus'
- Diejenigen aber, die da sagen "es gab eine Zeit, da er nicht war" und "er war nicht, bevor er gezeugt wurde", und er sei aus dem Nichtseienden geworden, oder die sagen, der Sohn Gottes stamme aus einer andern Hypostase oder Wesenheit, oder er sei geschaffen oder wandelbar oder veränderbar, die verdammt die allgemeine Kirche.
Hier erfolgt die deutliche Abgrenzung zum Arianismus.