Im nacholympischen Jahr wurde aufgrund des anderen Austragungsmodus beim Olympiaturnier eine neue Gruppeneinteilung fällig. Die Einteilung orientierte sich dabei vorrangig an den Ergebnissen der letzten reinen WM 1963; aber auch das Abschneiden bei den Olympischen Winterspielen im Vorjahr fand Eingang. Die DDR spielte, obwohl sie bei Olympia nicht dabei war (gescheitert in der innerdeutschen Qualifikation) als Sechster der A-WM 63 weiterhin in der A-Gruppe. Anspruch auf den noch offenen achten A-Gruppenplatz erhoben zum einen die bundesdeutsche Mannschaft aufgrund ihres siebten Platzes bei Olympia 64, obwohl sie angesichts eines letzten Platzes bei der A-WM 63 eigentlich hätte absteigen müssen, zum zweiten aber auch die Norweger, die als B-Gruppensieger 1963 nicht noch einmal wie vor der WM 1963 um die Früchte ihres Aufstiegs gebracht werden wollten, und zum dritten auch noch die Schweizer, die immerhin geltend machen konnten, diese Norweger beim Olympiaturnier besiegt und in die Plazierungsrunde verbannt zu haben. Die IIHF beschloss daher, diese drei Teams vor der WM eine Qualifikation ausspielen zu lassen.
Auch um die B-Gruppenplätze musste eine Qualifikation ausgetragen werden. Da insgesamt nur 18 Mannschaften für die WM gemeldet hatten, befand der Welt-Eishockey-Verband, dass es sich nicht lohne, eine eigene C-Gruppe einzurichten. Sechs B-Gruppenplätze wurden anhand der Platzierungen der WM 1963 vergeben. Es waren dies die beiden Verlierer der A-WM-Qualifikation, dazu Polen, Jugoslawien und Rumänien sowie C-Gruppensieger Österreich als Aufsteiger. Die vier restlichen Teams spielten dann die beiden restlichen Teilnehmer im Vorfeld der WM aus. Da sich kurzfristig Rumänien von seiner Teilnahme zurückzog spielte die B-Gruppe nur mit sieben Mannschaften.
Souveräner Welt- und Europameister wurde ohne Verlustpunkt erneut die UdSSR, die damit ihren fünften WM-Titel – davon den dritten in Folge – und gleichzeitig achten EM-Titel errang.