Liste der Baudenkmäler in Neuching
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Neuching zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Baudenkmäler nach Ortsteilen
- Kath. Pfarrkirche St. Martin; Kern spätromanisch, Chor und Turmunterbau spätgotisch, 1796 und modern verändert; mit Ausstattung
- Pfarrhaus, schlossartiger Bau 1910/12 mit Eckerker, 17. Jh.
Lausbach
- Haus Nr. 58; Zweigeschossiger Getreidekasten (Blockbau) 2. Hälfte 16. Jh.; 1957 versetzt
Niederneuching
- Kath. Filialkirche St. Johannes d. T., 1690-93 von Hans Kogler, Turmunterbau und Sakristei spätgotisch; mit Ausstattung
- Gegenüber Haus Nr. 2; Wirtsstadel, langgestreckter Flachdachbau mit Bundwerk, Mitte 19. Jh.
- Wegkapelle, an der Straße nach Riexing, erbaut 1884
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
- Michael Petzet: Denkmäler in Bayern: Oberbayern. - Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986
Weblinks
Commons: Baudenkmäler in Neuching – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Bayerischer Denkmalatlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript)
- Vorlage:BLfD (PDF)