Lehensherr

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Oberhoheitlicher Regent, der mit ausreicher Macht und Landbesitz ausgestattet ist, um Teile seines Landbesitzes an Statthalter abzugeben. Diese Lehensnehmer sind dem Lehensherrn zur Leistung von Abgaben und zur Unterstützung in militärischen Belangen verpflichtet.