Die Ölpreisbindung bezeichnet die Koppelung des Preises für Erdgas an die Ölpreise in einem halbjährigen Rhythmus. Sie ist nicht gesetzlich verankert, sondern eine internationale brancheninterne Vereinbarung. Bei der Gestaltung der Preisbindung gibt es die verschiedenensten Varianten: Bindung an Rohölsorten, Bindung an Ölprodukte (Heizöl, Schweröl), Definition der Referenzpreise (Statistisches Bundesamt/Wiesbaden, Rotterdam, ..). In der Regel hat Erdgas gegenüber Öl eine um 3-6 Monate verzögerte Preisentwicklung.
Die Ölpreisbindung wurde in den 1960er Jahren eingeführt und diente insbesondere der Sicherung von Investitionen im Bereich der Förderung und Leitung von Erdgas: Weil für die Gewinnung und den Transport von Erdgas große Investitionen erforderlich waren, schließen die Produzenten mit den vermarktenden Gasversorgungsunternehmen (GVU) langjährige Verträge ab, die auch zur Besicherung der Investitions-Finanzierung herangezogen werden.
In der Regel trägt das Mengen-Risiko das vertreibende GVU, es muß das vereinbarte Erdgas jedenfalls beziehen bzw. bezahlen (Take or pay - Verträge). Das Preis-Risiko liegt - im Wege der Ölpreisbindung - beim Produzenten: Nachdem Erdgas in Substitutionskonkurrenz zu Öl steht, bekommt der Produzent den Preis bezahlt, der am Markt erzielbar ist.
In fast allen langfristigen Erdgas-Lieferverträgen findet sich deshalb eine Ölpreisbindung. Eine neue Entwicklung - hin in Richtung eines eigenständigen Marktpreises - könnte sich aber aus der immer stärker und flexibler werdende Marktentwicklung für Flüssigerdgas(LNG) ergeben.
Das Bundeskartellamt und Verbraucherschutzorganisationen kritisieren die Bindung als überholt, zumal sie für eine Reihe anderer Staaten (darunter etwa Großbritannien) nicht mehr gegeben ist.
Aber es ist zu beachten, dass Großbritannien selbst über große Erdgasvorkommen verfügt und bis vor kurzem noch als Erdgasexporteur am Markt aufgetreten ist. Daher musste Großbritannien in der Vergangenheit nicht um seine Versorgung mit ausreichend Erdgas fürchten. Auf dieser Grundlage bestand für Großbritannien auch kein Anlass für langfristige Importverträge, die der Ölpreisbindung unterliegen.
Referenzpreis, 6/3/3-Regelung
In Deutschländ wird als Referenzpreis für die Ölpreisbindung der Gaspreise häufig der Preis für leichtes Heizöl (HEL) verwendet, der vom Statistischen Bundesamt für Lieferung in Tankwagen, frei Verbraucher, mit 40 - 50 hl pro Auftrag, ermittelt und veröffentlicht wird. Als Preis für die "Rheinschiene" wird dabei der Mittelwert der drei Berichtsorte Düsseldorf, Frankfurt am Main und Mannheim verstanden. Die Veröffentlichung der Preise erfolgt vom Statistischen Bundesamt als "Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) - Fachserie 17 Reihe 2", und steht dort kostenlos zum Downloaden im Statistik-Shop zur Verfügung. (Die Heizölpreise für jeden Berichtsort befinden sich z. B. in der Excel-Datei auf Seite 28.)[1]
Um die Entwicklung der Gaspreise im zeitlichen Verlauf zu glätten wird bei Gaslieferverträgen häufig die so genannte 6/3/3-Regelung angewendet:
- 6 Monate Referenzzeitraum
- 3 Monate "time lag" (Zeitversatz)
- 3 Monate Preisgültigkeit