Ein Landkreis ist nach deutschem Kommunalrecht eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Er dient als Verwaltungseinheit für mehrere Städte und Gemeinden. Die Kreise übernehmen zahlreiche Verwaltungsfunktionen wie beispielsweise die KFZ-Meldestellen, Finanzämter etc. Organe des Kreises sind der alle fünf Jahre gewählte Kreistag sowie der Kreisausschuss (beschließender Ausschuss des Kreises).
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (in einigen Bundesländern aber auch kleinere Städte) gehören meist keinem Landkreis an, sondern übernehmen die Aufgaben des Landkreises selbst. Man spricht dann von kreisfreien Städten oder Stadtkreisen.
Städte, die auf Grund ihrer Größte Aufgaben einer kreisfreien Stadt erfüllen können oder könnten, erhalten in einzelnen Bundesländern eine Art Sonderstatus. Die Einwohnerschwelle für diese Städte ist von Land zu Land unterschiedlich. Diese Städte verbleiben im zugehörigen Landkreis und tragen meist jedoch eine besondere Bezeichnung, wie z.B. Große Kreisstadt oder Große selbständige Stadt.