Ein Landkreis ist nach deutschem Kommunalrecht eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Er dient als Verwaltungseinheit für mehrere Städte und Gemeinden. Die Kreise übernehmen zahlreiche Verwaltungsfunktionen wie beispielsweise die KFZ-Meldestellen, Finanzämter etc. Organe des Kreises sind der alle fünf Jahre gewählte Kreistag sowie der Kreisausschuss (beschließender Ausschuss des Kreises).
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (die genaue Schwellengröße ist vom Bundesland abhängig) gehören meist keinem Landkreis an, sondern übernehmen die Verwaltungsfunktion selbst. Man spricht dann von kreisfreien Städten.
Städte, die die Voraussetzungen für eine kreisfreie Stadt erfüllen, können auf diesen Status auch verzichten und im zugehörigen Landkreis verbleiben (meist unter gesonderter Regelung der Aufteilung von Pflichten zwischen Stadt und Kreis). Sie werden dann z.B. als große Kreisstädte bezeichnet (je nach Bundesland ist die offizielle Bezeichnung verschieden).