(Völkersitte, comitas gentium) Abzugrenzen von dem Begriff des Völkerrechts. Bezeichnet Verhaltenstandards, die in den internationalen Beziehungen in aller Regel beachtet werden, aber nicht völkerrechtlich vorgeschrieben sind (z.B. das diplomatische Zeremoniell). Sie beruhen auf Sitte, Anstand und Höflichkeit.