Deutscher

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. April 2004 um 20:40 Uhr durch 217.255.3.230 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

I) Ein Deutscher ist ein Mensch, der nach dem Abstammungsprinzip (Herkunft, Kultur und Sprache) zum deutschen Volk gehört. Dabei ist die Staatsangehörigkeit nicht das ausschlaggebende Merkmal, da diese wechselbar ist und oft wohnortbezogen, im Gegensatz zur Abstammung (Nationalität). Ausgewanderte Deutsche in die USA oder sonstiger Staaten sehen sich oft noch nach mehreren Generationen als Deutsche, ohne die Staatsangehörigkeit eines deutschen Staates zu besitzen. Erst mit der Vermischung und Assimilation, der Annahme der Sprache und der Kultur des Wohnlandes entsteht ein neues Abstammungsprinzip und ein Zugehörigkeitsgefühl zum "neuen" Volk.

Die eigene Definition und das Gefühl ein Deutscher zu bezieht sich früher wie heute vor allem über die gemeinsame Abstammung und vor allem der deutschen Sprache (deutsche Mundarten). Das gleiche gilt auch für Menschen anderer Völker, wie Beispiel: Kurden in der Türkei und im Iran, Basken in Spanien und Frankreich, Iren in Nordirland und der Republik Irland, usw. Ein Mitteleuropäer (Deutscher, Franzose, Pole, ..) wird nicht deshalb zum Chinesen, nur weil er die chinesische Staatsangehörigkeit erworben hat.

Beispiel aus der Vergangenheit: Deutsche des Sudetenlandes, Tschechen, Slowaken und Ungarn mit gemeinsamer tschechischer Staatsangehörigkeit oer die vielen Nationalitäten mit der Staatsangehörigkeit von Österreich-Ungarn oder in der Gegenwart: Deutsche, Kroaten, Slowenen als gemeinsame Staatsbürger von Österreich (Österreicher).

II) Desweiteren gibt es die gesetzlich festgelegte Begriffsdefinition "wer Deutscher ist". Diese ist abänderbar und hat mit der eigentlichen Volkszugehörigkeit nichts zu tun. Die formaljuristische Begrifferklärung dient allein dem verwaltungsmäßigem Handeln eines Staates. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Begriff "Deutscher" und "deutsche" Staatsangehörigkeit daher miteinander verknüpft und für sich formaljuristisch durch das Grundgesetz (Artikel 116 GG) geregelt. Andere deutsche Staaten beziehen die Deutsch-Bezeichnung nur noch auf ihre deutsche Sprache. In der BR Dtschl. ist "Deutscher"

(1) .. vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Anm.: gemeint ist die Staatsangehörigkeit der BRD) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


Zitate

Es kennzeichnet die Deutschen, daß bei ihnen die Frage "was ist deutsch" niemals ausstirbt.
Friedrich Nietzsche

Siehe auch: Deutsche