Als Umlaufvermögen bezeichnet man Werte eine Unternehmens die einer ständigen Änderung unterliegen durch Zu- und Abgänge. Zum Umlaufvermögen zählen unter anderem Warenbestände, Forderung, Kasse und Bank. Es steht in der Bilanz wie das Anlagevermögen auf der Aktivseite.
Das Umlaufvermögen wird nach § 266 HGB Abs. 2 B gegliedert. Im Vorfeld der Bilanzerstellung ist eine Bestandsaufnahme der Warenbestände nötwendig die in der Regel durch eine Inventur geschieht.