Concierge
Der Concierge steht ganz im Dienste des Hotelgastes und versucht, möglichst alle Wünsche zu erfüllen (Weckdienst, Organisation von Ausflügen, Besorgungen von Theaterbilletten, Reservationen anderer Hotels, Empfang und Spedition von Handgepäck u.v.m.).
In der Luxushotelerie ist der Concierge meistens Mitglied des Berufsverbandes "Les Clefs d'Or - Union International des Concierges d'Hotels", und man erkennt ihn an den Goldenen Schlüsseln am Revers. Um Mitglied des Verbandes zu werden, müssen Aufnahmebedingungen, wie ein Mindestalter, mindestens 5 Jahre Hallendienst in der Luxus Hotellerie, mindestens 2 Fremdsprachen und von mindestens von 2 Personen eine Empfehlung, erfüllt werden.
Concierge kommt aus dem französischen und bedeutet soviel wie Torwächter und war ein wichtiges Mitglied des herrschaftlichen Haushaltes durch Jahrhunderte. Damals wie heute war ihre Aufgabe, Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Die Schlösser und Paläste von heute sind die großen Hotels, und der Concierge setzt seine lange Tradition fort. Im 21. Jahrhundert hat der Concierge auch im privaten Haushalt seine Berechtigung erlangt. In unserer stressvollen Gesellschaft werden zunehmend alltägliche Dinge wie Besorgungen, Einkäufe, Reservierungen von Restaurants, Vermittlungen von Reinigungspersonal und vieles mehr von Concierges wahrgenommen.
Ein Concierge ist insbesondere in Frankreich ein Pförtner bzw. Hausmeister und "Mädchen für alles".
Er ist in Paris in jedem größeren Mietshaus oder Studentenwohnheim in einer Loge im Erdgeschoss anzutreffen.
In Deutschland werden zunehmend auch in größeren Wohnhäusern Wach- und Schließgesellschaft vom Eigentümer/Vermieter mit der Gebäudeüberwachung beauftragt, deren Personal sich meist dauerhaft im Gebäude aufhält und häufig selbst als "Concierge-Service" oder "Pförtner" bezeichnet. Die dabei entstehenden, zum Teil erheblichen Kosten sind nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, sondern bedürfen zu einer freiwilligen Kostenumlage extra einer besonderen, ausdrücklichen Vereinbarung. Vorlage:Stub