In Deutschland sind Sparkassen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute nach § 1 KWG, die aufgrund der Sparkassengesetze der Bundesländer und der dazu für jede einzelne Sparkasse erlassenen Satzung Bankgeschäfte betreiben. Die Bezeichnung Sparkasse ist nach § 40 Kreditwesengesetz gesetzlich geschützt.
Rechtsformen
Öffentlich-rechtliche Sparkassen
Eine Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist eine Einrichtung einer Gebietskörperschaft (Stadt, Landkreis) oder eines Zweckverbandes. Dementsprechend gibt es Stadtsparkassen, Kreissparkassen etc. Diese kommunalen Einrichtungen, Städte oder Kreise sind die Träger der Sparkasse. Von dem öffentlich-rechtlichen Status der Sparkassen gibt es einige wenige Ausnahmen. So ist z.B. die Hamburger Sparkasse seit dem Jahr 2003 eine Aktiengesellschaft, deren Aktien zu 100 % in der HASPA-Finanzholding - einer Gesellschaft nach altem Hamburger Recht - gehalten werden. Hinzu kommen noch sechs weitere so genannte freie Sparkassen.
Es gibt in Deutschland noch 470 öffentlich-rechtliche Sparkassen mit 16.400 Geschäftsstellen, die zusammen eine Bilanzsumme von ca. 1 Billion Euro auf sich vereinigen.
Freie Sparkassen
Freie Sparkassen sind in Deutschland Sparkassen, die nicht als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert sind, sondern eine andere Rechtsform haben. Damit fehlt ihnen die enge kommunale Bindung anderer Sparkassen. Im Einzelnen gehören folgende sieben Sparkassen zu den freien Sparkassen (Stand: 31. Dezember 2002). Sie haben sich im Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e.V. zusammengeschlossen, der wiederum außerordentliches Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes ist.
- Bordesholmer Sparkasse (Wirtschaftlicher Verein)
- Die Sparkasse in Bremen AG (Aktiengesellschaft)
- Frankfurter Sparkasse AG (Aktiengesellschaft, bis 2005: Wirtschaftlicher Verein)
- Spar- und Leihkasse zu Bredstedt AG (Aktiengesellschaft)
- Sparkasse zu Lübeck AG (Aktiengesellschaft, bis 31. Oktober 2004: Stiftung)
- Hamburger Sparkasse AG (Aktiengesellschaft, bis 2002: Juristische Person Alten Hamburgischen Rechts)
- Sparkasse Mittelholstein AG, Rendsburg (Aktiengesellschaft)
Darüber hinaus gehört ein öffentlich-rechtliches Institut wegen seines privatrechtlichen Vorgängerinstitutes zum Verband der Freien Sparkassen:
- Sparkasse Westholstein, Itzehoe (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Als außerordentliche Mitglieder gehören zum Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen 37 andere Sparkassen aus 9 Ländern sowie der Verband der schwedischen Freien Sparkassen.
Die Freien Sparkassen vereinigen rund sieben Prozent der addierten Bilanzsumme aller deutschen Sparkassen auf sich.
Die Sparkassen betreiben als Universalkreditinstitute alle üblichen Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen, Kommunen und institutionellen Kunden. Sie unterliegen dem Regionalprinzip. Danach umfasst das Geschäftsgebiet einer Sparkasse im allgemeinen das Gebiet des jeweiligen kommunalen Trägers (z.B. Stadt, Landkreis, kommunaler Zweckverband).
Das Geschäftsmodell der Sparkassen sieht vor, die jeweilige Region mit Finanzdienstleistungen zu versorgen: Zahlungsverkehr, Sparen, Kredite und Wertpapiergeschäfte. Zusätzlich werden von den sogenannten Verbundpartnern folgende Finanzdienstleistungen angeboten:
- Bausparen der Landesbausparkassen (LBS)
- Versicherungen der öffentlichen Versicherer (z. B. Provinzial, Sparkassen-Versicherung, ÖSA, ÖRAG, Versicherungskammer Bayern etc.)
- Fonds der DekaBank
- Beteiligungsprodukte (z. B. Hannover Leasing, SachsenFonds, WestFonds)
- Leasing von Mobilien, Imobilien, z.B. durch die Deutsche Leasing, der die AGV Leasing zu 60% angehört
- Immobilien-Maklergeschäft
Neben der Konzentration auf das Privatkundengeschäft sehen sich Sparkassen als "Partner des Mittelstandes". Damit ist die Kreditfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen gemeint. Im Zusammenhang mit "Basel II" war in den letzten Jahren zu beobachten, dass die Großbanken dieses Geschäftsfeld wegen des nicht optimalen Chancen/Risiko-Verhältnisses, zurückhaltend bearbeitet haben.
Insgesamt gesehen ist die Sparkassen-Finanzgruppe in vielen Geschäftsfeldern der Finanzdienstleistungsbranche Marktführer in Deutschland. Der Gesamtverband aller Sparkassen ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband.
Historischer Überblick
Gründung der Sparkassen
Die ersten deutschen Sparkassen wurden ursprünglich auf Initiative von Landesherrschaften oder Privatleuten gegründet, um ärmeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zu eröffnen, eine langfristige, sichere und verzinsliche Rücklage für die Bewältigung der Widrigkeiten des Lebens (Krankheit, Alter etc.) zu bilden. Die erste Sparkasse wurde 1749 von der Reichsabtei Salem zur Verwaltung von Waisenrenten eingerichtet. Weitere entstanden 1765 in Bonndorf im Schwarzwald, 1778 in Hamburg, 1786 in Oldenburg, 1796 in Kiel und 1804 in Koblenz. Die Anzahl der Sparkassen stieg von da an rapide an (1836: 300 Sparkassen, 1860: ca. 1.200, 1913: ca. 3.100 Sparkassen). Die meisten davon entstanden als kommunale Institute, als erste beispielsweise die Sparkasse Göttingen (1801).
Modernisierung und Konsolidierung
In den 1920er Jahren erlebten die Sparkassen eine starke Modernisierungsphase, unter anderem weil sie den bargeldlosen Zahlungsverkehr aufnahmen (siehe Sparkassenreformer Johann Christian Eberle), ab 1918 ins Bauspargeschäft einstiegen und Versicherungen anboten. Weitere Meilensteine waren z. B. die Aufnahme des Konsumentenkredites mit seinen Vorformen ab 1952 sowie die zunehmende Automation des Zahlungsverkehrs ab den frühen 1970er Jahren. Ab Mitte der 1990er Jahre begann eine erste Konsolidierung im Sparkassensektor. Durch betriebswirtschaftlich bedingte Fusionen nahm die Zahl der Sparkassen bis 2005 auf rund 480 ab (2002: 519). Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in Zukunft fortsetzen, wenn unter den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (Wegfall der Gewährträgerhaftung, "Basel II") Sparkassen unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität nicht sinnvoll weiterbetrieben werden können. Jedoch ist es den Mitbewerbern nach aktueller Rechtslage nicht möglich, eine Sparkasse zu übernehmen, weil es den Trägern untersagt ist, eine Sparkasse zu veräußern. Ein darauf abzielender Versuch der Hansestadt Stralsund scheiterte 2004 deshalb, weil die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns kurzfristig ein Gesetz verabschiedete, welches den Verkauf aller Vermögensgegenstände einer Sparkasse an einen neuen Eigentümer verbietet und einer Fusion (ggf. Zwangsfusion) mit einer anderen Sparkasse den Vorrang einräumt.
Wegfall von Gewährträgerhaftung und Anstaltslast
Eine Auseinandersetzung zwischen der privaten Bankenwirtschaft und dem öffentlich-rechtlichen Sektor Ende der 1990er, Anfang der 2000er Jahre führte zur Verständigung vom 17. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission ("Brüsseler Verständigung"). Danach wurde die früher bestehende Gewährträgerhaftung mit einem Übergangsmodell abgeschafft und die Anstaltslast modifiziert. Ein öffentlicher Träger darf seiner Sparkasse nur dann Kapital zur Verfügung stellen, wenn sich dies für ihn wirtschaftlich lohnt. Verbindlichkeiten, die vor Beginn der Übergangsphase am 18. Juli 2001 eingegangen wurden, unterliegen auch weiterhin der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis maximal 31. Dezember 2015, die während der Übergangsphase (18. Juli 2001 bis 18. Juli 2005) eingegangen wurden, unterliegen ebenfalls der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten, die nach der Übergangsphase oder in der Übergangsphase mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2015 hinaus eingegangen werden, unterliegen nicht mehr der Gewährträgerhaftung.
Sicherungungssystem der Sparkassen
Die Sicherung aller Sparkassen erfolgt seit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung ausschließlich durch das bereits bestehende Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Dies setzt sich aus den regionalen Sparkassenstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zusammen. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist in einem Haftungsverbund zusammengeschlossen, so dass in einem Krisenfall das Gesamtvolumen aller Fonds für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung steht. Dieses Haftungsvolumen wurde in Zusammenhang mit den gesetzlichen Neuregelungen nochmals deutlich erhöht. Der Haftungsverbund schützt die angeschlossenen Institute und gewährleistet ihre Liquidität und Solvenz. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die angeschlossenen Institute ihre Verbindlichkeiten jederzeit vollständig erfüllen können. Die Ansprüche eines jeden Kunden z.B. aus Spar-, Termin- oder Sichteinlagen können bei Fälligkeit in voller Höhe erfüllt werden.
Sparkassen im Ausland
Italien
Bis in die 1990er Jahre waren in Italien die meisten Sparkassen als Stiftung aktiv. Im Zuge einer landesweiten Konsolidierung im Bankensektor wurden die meisten Sparkassen in Aktiengesellschaften umgewandelt. Während die Stiftungen als Holdinggesellschaften bestehen blieben, setzte bei den Banken ein Fusionsfieber ein, bei dem Sparkassen (Cassa di Risparmio), Volksbanken (Banca Popolare) und kommerzielle Banken zusammengingen. Als letztes gemeinsames Bindeglied besteht der Sparkassenverband ACRI (Assoziazione delle Casse di Risparmio e delle Fondazioni di Origine Bancaria) weiter.
Norwegen
Das Sparkassenwesen in Norwegen ist in zwei Lager gespalten. Zum einen ist die Sparebanken NOR am Markt aktiv, die aber im Jahr 2004 mit der DnB zur größten Bank des Landes fusionierte.
Auf der anderen Seite steht eine Gruppe von Regionalsparkassen, die unter dem Logo SpareBank1 landesweit in Erscheinung treten.
Russland
Die staatliche Sparkasse in Russland wurde bereits 1841 gegründet. Seit 1991 firmiert sie als Aktiengesellschaft unter dem Namen Сбербанк России (Sberbank).
Spanien
Das Sparkassenwesen in Spanien ist regional organisiert. Jede Region hat eine oder zwei Sparkassen. Diese sind ähnlich wie in Deutschland öffentlich-rechtlich organisiert und arbeiten teilweise ohne Gewinnstreben. Der Sparkassenverband ist die CECA (Confederación Española de Cajas de Ahorros).