ict.leDer Kreditkartenbetrug ist eine Form des Wirtschaftsbetruges, bei welcher gefälschte oder gestohlene Kreditkartendaten verwendet werden und den reelen Eigentümern der Karten und/oder den beteiligten Händlern einen wirtschaftlichen, sprich finanziellen Schaden zufügen.
Diebstahl von Kreditkartenangaben
Nebst der physischen Entwendung der Karte, z.B. durch Taschendiebe, werden Kreditkartenangaben vermehrt mittels elektronischer Methoden gestohlen. Hierzu bedienen sich die Täter verschiedener Möglichkeiten:
- Erschleichung durch E-Mails unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
(z.B. der Täter gibt sich als Mitarbeiter eines Kreditkarteninstituts oder einer Bank aus und erfragt sich die Daten der Karte)
- Gefälschte Internetdienste und Shops
(die Täter locken in Onlineshops mit unausschlagbar guten Angeboten und erreichen damit, dass das Opfer gutgläubig seine Daten preisgibt.)
- "Abhören" des E-Mail-Verkehrs
- Nutzung von Datenlecks oder Sicherheitslöchern
(Hacker nutzen Sicherheitslöcher und meist Insiderwissen, um an die Kundendateien zu gelangen, in welchen vielfach auch Kreditkartendaten gespeichert sind.)
Fälschung von Kreditkartenangaben
Die Methode der Fälschung nutzt die Tatsache, dass die meisten Kreditkarten-Herausgeber nachfolgende Kreditkartennummern vergeben. Erlangt der Täter in den Besitz einer Karte mit Verfalldatum, so kann er leicht die nächst folgenden Kartennummern erraten. Die eingerechnete Prüfziffer birgt hierbei keinen ausreichenden Schutz, zumal dessen Berechnung öffentlich bekannt ist.
Daneben existieren aus einschlägigen Quellen auch Kreditkartennummern-Generatoren, welche mathematisch korrekte Nummern berechnen. Diese werden mittels Bruteforce-Verfahren eingesetzt.
Schutz vor dem Kreditkartenmissbrauch
Kreditkartenbesitzer sind in der angenehmen Lage, dass die Beweispflicht beim Kreditkarteninstitut liegt. Er muss die zugestellten Abrechnungen innert nützlicher Frist (meist 30 Tage) auf dessen Korrektheit überprüfen. Ungereimtheiten müssen umgehend dem Kreditkarteninstitut schriftlich (auch wenn telefonisch teilwweise andere Aussagen gemacht werden) gemeldet werden. Der Betrag wird dann zurück überwiesen, da keine verbindliche Unterschrift seitens des Karteneigentümers nachgewiesen werden kann.
Händler hingegen tragen das vollumfängliche Risiko beim Kreditkartenbetrug. Obwohl die vorgängige Autorisierung ohne Probleme erfolgte, wird das Geld im Betrugsfalle vom Händler zurückgefordert. Dies deshalb, da die Autorisierung lediglich prüft, ob die angegebene Kartennummer gültig und gedeckt ist. Nicht jedoch, ob die Identität mit dem Karteneigentümer übereinstimmt. Begründet wird dies mit dem Datenschutz.
Der Händler sollte daher folgende Ratschläge beachten:
- Zusätzliche Überprüfung des CVC2 oder CVV2-Codes.
- Adressverifikation sofern möglich
- Erhöhte Vorsicht, wenn der Kunde mit anderer Kartennummer als beim letzten Mal bestellt.
- Erhöhte Vorsicht, wenn der Kunde mit einer Kartennummer bestellt, die schon ein anderer verwendet hat.
- Einrichtung von Bestellwert-Limiten (v.a. für Neukunden)