Zum Inhalt springen

Sitzzuteilungsverfahren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Oktober 2005 um 22:23 Uhr durch Mc005 (Diskussion | Beiträge) (Gestrafft und korrigiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Sitzzuteilungsverfahren sind Rechenverfahren (Algorithmen), die nach einer Wahl verwendet werden, um die auf die Wahllisten entfallenden Stimmen in Abgeordneten-Mandate umzurechnen. (Die Benennung Auszählungsverfahren ist zu vermeiden, da die Sitzzuteilung erst nach dem Ende der Auszählung beginnen kann.)

Es gibt zwei Gruppen von Rechenverfahren, nämlich

  • die Höchstzahlverfahren, bei denen auf bestimmte Weise Quotienten gebildet werden, deren höchste dann zur Zuteilung von Mandaten führen:
  • und die Quotenverfahren, bei denen zuerst die Quote (Stimmenzahl mal Gesamt-Mandatzahl geteilt durch Gesamt-Stimmenzahl) jeder Partei oder Liste berechnet und diese dann nur noch auf- oder abgerundet wird:

Ergebnisse der Höchstzahlverfahren können die Quotenbedingung verletzen, nach der die Sitzanzahl nicht von dem nach oben bzw. unten abgerundeten relativen Mandatsanteil abweichen soll: Große Parteien können mehr Mandate bekommen, als die nach oben gerundete Quote angibt, zu Lasten kleiner Parteien.

Ergebnisse der Quotenverfahren können dazu führen, dass (a) mehr Stimmen zu weniger Mandaten führen (negatives Stimmgewicht, zum Beispiel das Alabama-Paradoxon), und (b) die Vergrößerung der Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze die Anzahl der Sitze für einer Partei verringert.

Ähnliche Listen stehen im Artikel Wahlsystem unter "Verhältniswahl" und in der Kategorie "Wahlverfahren".