Die Drägerwerk AG in Lübeck entwickelt, produziert und vertreibt Geräte und Systeme in den Bereichen Medizin-, Sicherheits- und Tauchtechnik sowie Luft- und Raumfahrttechnik.
Die Firma Dräger war schon früh eines der führenden Unternehmen im Bereich der Atemschutztechnik, z.B. für Feuerwehr- und Bergleute sowie Taucher.
Herausragende Produkte in den Firmengeschichte:
- 1904: Beatmungsgerät für medizinische Zwecke
- 1907: Tauchretter für U-Bootbesatzungen
- 1912: Schlauchloses Helmtauchgerät erhöht die Sicherheit für Taucher, da es die Gefahr des Reißens oder Verkemmens des Luftschlauchs beseitigte
- 1914: Tieftauchversuche in einem Tauchsimulator führen zur Entwicklung einer frühen Austauchtabelle
- 1926: Bade-Tauchretter (Sauerstoff-Kreislaufgerät zur Rettung verunglückter Schwimmer)
- 1953: Alkohol-Teströhrchen, Entwicklung des militärischen Sauerstoff-Kreislaufgeräts Leutnant Lund II
- 1969: Bau eines Unterwasser-Labors vor Helgoland
Stammsitz des Unternehmens ist Lübeck, wo es als Firma Dräger & Gerling von J. Heinrich Dräger und Carl Adolf Gerling im Jahre 1889 gegründet wurde. 1902 stieg Heinrich Drägers Sohn Bernhard in die Geschäftsführung ein; ab diesem Zeitpunkt firmierte das Unternehmen als Drägerwerk Heinr. und Bernh. Dräger. Seit 1970 ist das Drägerwerk eine Aktiengesellschaft. 2003 wurde der Bereich Luft- und Raumfahrttechnik an den Britischen Luftfahrttechnik-Konzern Cobham plc verkauft.
Der Umsatz 2004 betrug 1,5 Mrd. Euro. Vorstandsvorsitzender seit dem 1. Juli 2005 ist Stefan Dräger.
Größter Teilkonzern der Drägerwerk AG ist die Dräger Medical AG & Co. KGaA mit einem Umsatzanteil von ca. 70 %. Bekannte Produkte sind unter anderem Inkubatoren.Dräger Medical beschäftigt weltweit ca. 5.700 Mitarbeiter. Die Siemens AG ist mit 35 % beteiligt.
Die Dräger Safety AG & Co. KGaA erwirtschaftete im Jahr 2003 ein Ergebnis vor Steuern und Zinsen von 39,7 Mio. €. Bekannte Produkte sind unter anderem Gasmasken, Gasdetektoren, Alkohol- und Drogentestgeräte.
2005 drohte Dräger, einige Unternehmenszweige aus Lübeck abzuziehen, sollte die Stadt nicht dem Antrag des Unternehmens stattgeben, die Finkenstraße, welche zwei Drägergrundstücke teilt, stillzulegen.