Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Eichenau zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Einzeldenkmäler nach Straßen
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Hauptstraße 2 (Standort) |
Kath. Pfarrkirche | Kath. Pfarrkirche zu den Hl. Schutzengeln, neubarocker Saalbau mit seitenschiffartiger Marienkapelle, stark eingezogenem Polygonalchor, angefügter zweigeschossiger Sakristei und südlichem Chorflankenturm mit Zwiebelhaube, Franz Huf, 1926; mit Ausstattung. | D-1-79-118-1 | |
Hauptstr. 2 (Standort) |
Pfarrhaus | Kath. Pfarrhaus, zweigeschossiger Putzbau mit Walmdach und stehenden Gauben, Franz Huf, 1926. | D-1-79-118-2 | |
Roggensteiner Allee 64 (Standort) |
Villa Scholl | Villa, zweigeschossiger Putzbau mit Zierfachwerk am Obergeschoss und Krüppelwalmdach, um 1920/30. | D-1-79-118-4 |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
- Wilhelm Neu, Volker Liedke: Oberbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band I.2). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.
- Volker Liedke, Peter Weinzierl: Landkreis Fürstenfeldbruck (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.12). Karl M. Lipp Verlag, München 1996, ISBN 3-87490-574-8, S. 38.
Weblinks
Commons: Cultural heritage monuments in Eichenau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Bayerischer Denkmalatlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript)