Umlaufsicherung

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Umlaufsicherung sind Maßnahmen zur Sicherstellung eines möglichst gleichmäßigen Umlaufs des Geldes in der Wirtschaft. Sie sollen Wirtschaftskrisen aufgrund allgemeiner Käuferzurückhaltung ("Käuferstreik") oder Kreditzurückhaltung ("Geldstreik") mildern oder vermeiden. Käuferstreik führt zu Nachfrageausfall auf dem Güter- und Dienstleistungsmarkt, Geldstreik zu Angebotsausfall auf dem Kapitalmarkt. Beides kann zu Arbeitslosigkeit und anderen Störungen des Wirtschaftskreislaufes führen.

Umlaufsicherung ist ein zentraler Begriff in der Freiwirtschaftslehre. Danach soll Umlaufsicherung nicht nur Wirtschaftskrisen mildern, sondern auch das allgemeine Zinsniveau senken und damit wesentlich zur Lösung der sozialen Frage beitragen.

Der Umlauf des Geldes wird in der bestehenden Wirtschaftsordnung durch zwei verschiedene wirtschaftliche Impulse unterstützt:

  • Inflation zwecks ständiger leichter Geldentwertung. Dies wirkt auf Geldbesitzer als Druckmittel und fördert den Konsum.
  • Zins für Geldanlagen. Dies wirkt auf Geldbesitzer als Lockmittel für stillliegendes Geld und fördert Investitionen.

Beide Impulse können gleichzeitig miteinander auftreten oder von der Geldpolitik beabsichtigt sein. Dann ergänzen sie sich in ihrer umlaufsichernden Wirkung. Doch beide Impulse haben Nachteile. Bei Inflation sind nicht nur flüssige Geldmittel einer Wertminderung unterworfen, was allein dem Zweck der Umlaufsicherung entsprechen würde, sondern sämtliche in Geldwerten ausgedrückten Vermögensgüter überhaupt, also auch Geldanlagen und Kredite, Guthaben und Schulden, Löhne, Renten und Versicherungsleistungen. Zins auf der anderen Seite hat bei Gläubigern eine Vermögensanhäufung zu Lasten der Schuldner zur Folge; auch dies ist nicht Zweck einer Umlaufsicherung. Außerdem ist zu beobachten, dass Kreditzinsen und Inflation nicht unabhängig voneinander sind, sondern die Zinssätze stets über der Inflationsrate liegen.

Zur Überwindung dieser Nachteile schlägt die Freiwirtschaftslehre die Einführung von Freigeld vor. Dies sind Zahlungsmittel, deren Besitz eine planmäßige zeitabhängige Mengenminderung oder Kostenbelastung in der Höhe von wenigen Prozent pro Jahr erfährt. Nach freiwirtschaftlicher Auffassung dürfen nur flüssige Zahlungsmittel einer umlaufsichernden Mengenminderung oder Kostenbelastung unterstellt werden, nicht auch andere Vermögenswerte. Dabei soll die Geldmenge unverändert bleiben. Dadurch würde sich zugleich die Kaufkraft des Geldes stabil erhalten lassen.

Eine Kostenbelastung auf Zahlungsmitteln heißt auch Demurrage [englisch, auch gebraucht für Liegegeld für Schiffe im Hafen]. In der Geschichte gibt es Beispiele dafür, die jedoch nicht absichtlich zur Umlaufsicherung eingeführt wurden, hingegen umlaufsichernd gewirkt haben.

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