Industrie- und Handelskammer

berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Die Deutsche Wirtschaft organisiert sich in den 81 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Die Industrie- und Handelskammern erfüllen folgende Aufgaben für ihre jeweilige Region:

Die Industrie- und Handelskammern haben eine demokratische Struktur und werden von der Wirtschaft betrieben, wobei die Unternehmen einer Pflicht-Mitgliedschaft unterliegen.

Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Sie üben staats-hoheitliche Verwaltungsaufgaben aus, deren Art und Kontrolle durch das Gesetz der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt ist.

Das 'vorläufige Gesetz zur Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern' (kurz: IHK'G) stammt aus dem Jahre 1956. Seither hält der Widerstand gegen den Zwang, einer Kammer anzugehören seitens der freien Wirtschaft unvermindert an. Einige Gewerbetreibende organisierten sich 1996 im Verein der IHK-Verweigerer e.V. und versuchen seitdem die Zwangsmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft abzuändern. Dieser Meinung schließen sich nach anfänglicher Zurückhaltung immer mehr Politiker an.


Siehe auch