Sozialistisches Patientenkollektiv

Zusammenschluss von Psychiatrie-Patienten
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Das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK, seit 1973 auch als Patientenfront bekannt) wurde im Februar 1970 in Heidelberg von 52 Psychiatrie-Patienten und dem Assistenzarzt Wolfgang Huber gegründet. Es verstand sich als Therapiegemeinschaft und wollte „aus der Krankheit eine Waffe“ machen. Nach eigenen Angaben ist das Ziel eine klassenlose Gesellschaft, wobei als „Feind“ insbesondere die „Ärzteklasse“ angesehen wird.

Mannheim, Sitz der PF/SPK(H) (Krankheit im Recht - Pathopraktik mit Juristen)

Die dahinter stehende Idee war, dass psychiatrische Erkrankungen (einschließlich endogener Psychosen, die von der wissenschaftlichen Medizin als biologisch verursacht angesehen würden), durch die kapitalistische Gesellschaft verschuldet seien. Aufgabe der Psychiatrie sei, die Patienten wieder tauglich für die krankmachende Gesellschaft zu machen. Im Gegenzug wollte das SPK die Krankheit gegen die krankmachende Gesellschaft richten.

In dem auf 500 Patienten gewachsenen Kollektiv machten Strafverfolger einen „inneren Kern“ aus, den sie als „Kriminelle Vereinigung“ bezeichneten. Einige Mitglieder des SPK wechselten später zur RAF. Dazu gehörten u.a. Klaus Jünschke, Margrit Schiller, Lutz Taufer, Bernhard Rössner, Hanna Krabbe und Siegfried Hausner, Elisabeth von Dyck, Ralf Baptist Friedrich, Sieglinde Hofmann, Friederike Krabbe.

Heute existiert unter dem Namen Patientenfront/Sozialistisches Patientenkollektiv(H) – PF/SPK(H) – Krankheit im Recht – Pathopraktik mit Juristen in Mannheim eine Institution, die sich als identisch mit dem SPK bezeichnet, das niemals aufgehört habe zu existieren. Diese Gruppierung versucht, mittels Abmahnungen und gerichtlich gegen jede journalistische oder sonstige Erwähnung der Gruppe und ihrer Geschichte vorzugehen, die nicht im Wortlaut der u. a. in ihrer Internetpräsenz veröffentlichten Selbstdarstellung entspricht. Nach eigener Aussage der heutigen Vertreter hat und hatte die Gruppe nichts mit der RAF, nichts mit der 68er-Bewegung, nichts mit Selbsthilfegruppen und Betroffenenverbänden und nichts mit medizinischer oder außermedizinischer Antipsychiatrie zu tun.

Diese Angaben stehen im Gegensatz zu den belegten Fakten und Ergebnissen der untersuchenden Behörden.