Brücke (Begriffsklärung)

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Der Begriff Brücke (v. althochdt.: brucca) bezeichnet

  1. ein Bauwerk, mit dem ein Mensch, Tier oder Verkehrsmittel ein Hindernis überqueren kann: Brücke (Bauwerk)
  2. die Kommandobrücke eines Schiffes
  3. den Landesteg, die Landungsbrücke für Schiffe
  4. in der Zahnmedizin ein Zahnersatz, der an den beiden benachbarten Zähnen befestigt wird: Brücke (Zahnersatz)
  5. eine spezielle Kante in der Graphentheorie, siehe Brücke (Graphentheorie)
  6. einen kleinen Teppich, siehe Brücke (Teppich)
  7. im Bodenturnen eine Übung, bei der der Rumpf so weit nach rückwärts gebeugt wird, dass die Hände den Boden berühren, siehe Brücke (Turnen)
  8. in der Anatomie der Teil des Gehirns unterhalb des Kleinhirns zwischen Mittelhirn und verlängertem Mark, siehe Brücke (Gehirn)
  9. in der Elektrotechnik eine provisorische Stromverbindung ("ein Fahrzeug überbrücken")

Der Name Die Brücke bezeichnet:

  1. eine deutsche Künstlervereinigung von Expressionisten, siehe Die Brücke
  2. ein Spielfilm von Arthur Pohl aus dem Jahr 1949, siehe Die Brücke (Arthur Pohl)
  3. ein Antikriegsfilm von Bernhard Wicki aus dem Jahr 1959, siehe Die Brücke (Bernhard Wicki)
  4. "Die Brücke" ist der Kurzname eines Filmpreises, der seit 2002 vom Bernhard Wicki Gedächtnisfonds] vergeben wird
  5. ein Antikriegsroman von Manfred Gregor, siehe Die Brücke (Roman)

zu einzelnen Brücken: [[Liste von außergewöhnlichen Eisenbahnstrecken und -bauwerken]]